
nämlich dem Gesandten im vorliegenden Falle auf Gefängniss und
Deportation o d e r Geldstrafe zu erkennen; Herr Alcock hatte aber
die Geldstrafe n e b e n Gefängniss und Deportation verhängt. Er
durfte den Inculpaten zu zwölfmonatlichem Gefängniss verurtlieilen,
wenn er die Deportation oder die Gefängnissstrafe ausliéss, ohne
dass das Urtheil angefochten werden konnte. Durch den begangenen
Fehler aber wurde das Erkenntniss hinfällig; die Strafsumme
musste zurückgezahlt und Herrn M. die Erlaubniss zur Rückkehr
nach Japan ertheilt werden, von der er wohlweislich keinen Gebrauch
machte. Er strengte nun sofort eine Klage gegen Herrn Alcock auf
dreissigtausend Dollars Schadenersatz an, und versuchte, damit
abgewiesen, später noch alles Mögliche bei dem englischen Staats-
Secretär des Auswärtigen, um die Eintreibung dieser Summe von
der japanischen Regierung zu erlangen, aber vergebens. Dagegen
verurtheilte der Colonial-Gerichtshof von H o n g k o n g Herrn Alcock
wegen gesetzwidriger fünftägiger Einsperrung des Inculpaten zu einer
Geldbusse von zweitausend Dollars. Diese Summe hat, soviel dem
Verfasser bekannt wurde, die englische Regierung ihrem Gesandten
in Anerkennung seines Verhaltens ersetzt. Die eigenen Geständnisse
des Angeklagten waren in der That den bestehenden Gesetzen gegenüber
hinreichend seine Verurtheilung herbeizuführen, und diese
musste auch aus politischen Gründen erfolgen. Seine Freisprechung
hätte bei der heftigen Erbitterung der YAKUNrae zu neuen blutigen
Auftritten, ja zu ernstlichen Gefahren für die ganze Niederlassung
geführt. — Die Jurisdiction übenden Diplomaten sind in der übelsten
Lage, wenn sie für jeden Formfehler mit ihrem Vermögen einstehen
müssen; die Gesetzgebung der meisten europäischen Staaten ist in
diesem Puncte noch weif hinter dem Bedürfniss der Verhältnisse
zurück.
Seiner Majestät Schiffe Arkona und Thetis lagen im November
abwechselnd vor Y e d d o und K a n a g a v a ; ihre Anwesenheit war in
dieser aufgeregten Zeit der europäischen Niederlassung in Y o k u h am a
eine grosse Beruhigung. Die Arkona besserte dort ein bedeutendes
Leck aus, das um so grössere Besorgniss errégte, als man bis
dahin seine Lage durchaus nicht hatte entdecken können. Der
Commodore miethete einige Dschunken, um Geschütze und Munition
auszüladen, und als in Folge dessen das Schiff sich hob, zeigte sich
das Leck an den unter dem Wasserspiegel liegenden Ausgussrohren
der Maschine. Man hatte nämlich die kupfernen Rohre mit eisernen
Bolzen an die Schiffswand befestigt, welche, da Eisen in Berührung
mit Kupfer sich rasch verzehrt, keine Sicherheit gewähren. Von
zwölf Bolzen waren zehn gänzlich verschwunden, die beiden letzten
hielten, einen Viertelzoll stark, die Röhre nur noch nothdürftig.
Brachen auch diese auf See, so musste das Schiff sich unfehlbar
mit Wasser füllen und sinken. Die Ausbesserung ging schnell von
statten; schon nach vierzehn Tagen war die Corvette wieder
seefertig.
Am 27. November erlebten wir grosse Freude durch die
Ankunft unserer Briefpackete aus der Heimath; sie hatten endlich,
nachdem wir seit Singapore, also fast vier Monate lang ohne directe
Nachrichten geblieben waren, ihren Weg .nach N a n g a s a k i gefunden,
und wurden von dort auf Ersuchen des Gesandten durch einen
Boten nach Y e d d o befördert. Der Jubel war allgemein; man hatte
einander Tage lang alles- Mögliche zu erzählen und Zeitungen vollauf.
— Ein anderes Freudenfest wurde am 1. December in A k a b a n e
begangen, das fünfundzwanzigjährige Dienstjubiläum unseres verehrten
Gesandten. Wir hatten ihm eine kleine Ueberraschung
dazu vorbereitet, auch die Commandanten der Arkona und Thetis
kamen nach Y e d d o , und man verlebte den Tag in der heitersten
Stimmung. Graf Eulenburg glaubte sich durchaus nicht entdeckt
und war von den warmen Glückwünschen seiner Verehrer sehr
überrascht; wir blieben bis spät in die Nacht bei ihm zusammen.
Für unsere Beziehungen zu den japanischen Behörden war
es wenig förderlich, dass S a k a i O k i - n o - k a m i Anfang November von
seinem Posten in der Abtheilung des Auswärtigen abberufen und im
Departement der Finanzen angestellt wurde; seine joviale Unbefangenheit
machte ihn dem Gesandten immer zu einem angenehmen
Gast und erleichterte wesentlich die Geschäfte. Man sah seine
Versetzung, obgleich sie nach dem japanischen Schematismus eine
Beförderung war, doch als einen milden Act der Ungnade an, denn
die Stellung der B u n y o ’s des Auswärtigen gilt für die ehrenvollste.
Vielleicht hatten S a k a i ’s Vorgesetzte, denen natürlich alle bei den
Zusammenkünften in A k a b a n e geführten Reden Wort für Wort
hinterbracht wurden, sein expansives Wesen und den vertraulichen
VerkeRr mit den Fremden übel empfunden, und entfernten ihn deshalb
vom preussischen Gesandten. Schon am 2. November wurde
seine Versetzung amtlich angezeigt; sein Nachfolger M iso g t jt s i
S a n u k i - n o - k a m i , der früher als Gouverneur von U r a g a und auch in