
dehnung erlangt h a t — wohl aber den französischen.ao) Während
die Vertreter jener Mächte beständig durch eine achtunggebietende
Reihe von Kriegsschiffen unterstützt werden, ist es' bei dem gegenwärtigem
Umfange unserer Marine seit der Expedition nur einmal
möglich gewesen, eine preussische Corvette auf einige Monate in
jene Gewässer zu senden. In Folge dessen hat denn auch der
Cónsul von Brandt an den späteren wichtigen Demonstrationen der
vier Mächte vor S im o n o s e k i und O s a k a nicht theilnehmen können.
Er hat durch seine Persönlichkeit ersetzen müssen, was ihm an
diplomatischem Rang und militärischer Unterstützung fehlte; aber
Persönlichkeit genügt nicht in allen Fällen, weder den japanischen
Behörden, noch dem diplomatischen Corps gegenüber, zur Wahrung
der Würde und der materiellen Interessen, welche der preussische
Cónsul vertritt. Die Anforderungen des überseeischen Handels an
unsere Regierung haben bis jetzt deren Kräfte weit überstiegen;
doch ist hoffentlich der Zeitpunct nicht fern, wo ihnen in höherem
Maasse entsprochen werden kann. Preussen ist freilich kein Efan-
delsstaat in dem Sinne von England und Holland, dessen Bewohner
sich als ein Ganzes fühlen mit ihren fernsten Colonieen. Während
20) Nach vierjähriger Entwickelung des französischen Handels (von Eröffnung
der Häfen an) liefen im Jahre 1863 nach den Handels - Circularen von Y okuhama
daselbst sieben französische Schiffe ein und aus; der Werth ihrer Einfuhr belief sich
auf 10,176 Pfund Sterling, der ihrer Ausfuhr auf 46,789 Pfund Sterling. In demselben
Jahre, w e lc h e s d a s e r s t e d e s p r e u s s i s c h e n H a n d e l s war,-besuchten
diesen, Hafen sieben preussische Schiffe; ihre Einfuhr betrug 19,712 Pfund Sterling,
ihre Ausfuhr 95,177 Pfund Sterling, also e tw a d a s D o p p e l t e d e r f r a n z ö s i s c h e n .
Ohne Zweifel haben die Hansestädte bedeutenden Antheil an diesen Quantitäten;
aber diese produciren und consumiren ja doch den geringsten Theil und v e rm i t t e ln
nur den deutschen Handel, welchen Preussen in Japan allein vertritt. Nur die
p r e u s s i s c h e Flagge wird zugelassen. Herr von Brandt rechnete das durch die
kriegerischen Aussichten bedrohte Eigenthum seiner Schutzbefohlenen in Y okuhama
. auf eine Million Dollars.
Nach amtlichen Angaben belief sich die Gesammt - Einfuhr von Y okuhama
im Jahre 1860 auf 197,023 Pfund Sterling,
» » 1861 » 310,001 »
» » 1862 » - 536,860 » f »
» 1863 » 1,595,170 »
Die Gesammt - Ausfuhr belief sich
im Jahre 1860 auf 823,812 Pfund Sterling,
| 1861 | .558,948 »
» 1862 » 1,313,562 »
» » 1863 » 5,116,634 » JS§
Detaillirte Tabellen gibt der Rapport general etc. von Brénnwald. S. oben.
bei ,üns lieute noch sehr Wenige selbst aus den gebildeten,Ständen
einen Begriff von der Ausdehnung und Wichtigkeit des überseeischen
Handels ihres Heimathlandes haben, lebt in Holland und England
das Bewusstsein davon in Jedermann. Dort hat fast jede Familie
ihre Freunde und Verwandten über dem Meere; man geht und
kommt. Viele haben einen Theil ihres Lebens in den fernen Besitzungen
zugebracht, und kehren periodisch dahin zurück, wie man
auf das Land geht. Die Verbindung ist regelmässig und beständig.
Was in Batavia geschieht, berührt den Holländer näher, als was
sich in Brüssel-ereignet. Man g e h t nach Borneo, aber man r e i s t
nach Deutschland. Preussens Stellung ist dagegen bis jetzt nur
eine europäische gewesen; es musste alle seine Kräfte auf die
innere Ausbildung concentriren, um durch Qu a l i tä t zu ersetzen,
was ihm an Au sdehnung fehlte. Das hat denn auch gute Früchte
getragen. Der gesunde Körper ist zu einer Reife gediehen, die sich
fühlt und zum Schaffen berufen ist. Deutschlajids neue Gestaltung
muss auch seinem Weltverkehr grössere Ausdehnung geben; es
wird unter dem Schutze der wachsenden Flotte seiner Cultur in
fernen Ländern die Wege bahnen, gebend und empfangend zu
eigenem und fremdem Nutzen seine Kräfte brauchen.
Bald nach Auswechselung der preussisch-japanischen Ratificationen
erfolgte — am 6. März 1864 — die Unterzeichnung des
schweizerischen Vertrages, welcher mit dem preussischen, nach
Eliminirung aller auf die Schiffahrt bezüglichen Artikel, genau übereinstimmt.
Der schweizerische Regierungscommissar war schon im
Frühjahr 1863 auf einem holländischen Kriegsschiff in Y okuhama
angelangt, stiess aber, — obgleich die Schweiz den schwierigsten
Punct, Schiffahrtsrechte garnicht beanspruchte, obgleich ihr Vertrag
nur so lange bestehen kann als die Kriegsschiffe der seefahrenden
Nationen die ihrigen aufrecht haltep, obgleich die Diplomaten der
befreundeten Mächte ihn nachdrücklich unterstützten, — lange Zeit
auf unüberwindlich scheinende Schwierigkeiten und hatte grosse
Mühe die schliesslich« Unterzeichnung durchzusetzen.