
englischer Officiere wurde dem Fürsten von S a t s u m a auferlegt, und
der Reichsrath zur Uebermittellung dieser Forderung unter dem
Zusatz ersucht, dass der Geschäftsträger sie im Weigerungsfälle an
den Fürsten selbst in einem von dessen Häfen stellen werde, da
die Centralgewalt sich unfähig erkläre ihn zur Rechenschaft zu
ziehen. Diese Note wurde am 6. April überreicht und stellte
eine Frist von zwanzig Tagen, nach deren Ablauf die Feindseligkeiten
beginnen sollten. Herr Neale liess den Inhalt derselben
zugleich den englischen Unterthanen in Y o k u h a m a mittheilen und
forderte sie zu Maassregeln der Sicherung ihres Eigenthumes und
ihrer Handelsinteressen für die Eventualität des Krieges auf, unter
der Benachrichtigung, dass der Chef des englischen Geschwaders
sich mit den Diplomaten und Schiffscommandanten der anderen
Nationen über die gemeinsamen Schutz - und Vertheidigungsanstalteo o o n
der Niederlassung für den Fall eines Angriffs verständigen würde.
Die japanische Regierung erklärte bald nach Empfang des
Ultimatums, dass in Abwesenheit des T a ü k ü n nichts entschieden
werden könne; dieser würde sich nach seiner Rückkehr mit den
englischen Forderungen beschäftigen, aber schon die Nothwendig-
keit mit ihm zu communicireri mache eine längere Frist nothwendig;
den Schritten gegen S a t s u m a könne sie nicht heitreten, ohne ge-
wissermaassen ihre Existenz zu leugnen. Herr Neale fragte an,
wie viel Zeit die Regierung brauche, um eine definitive Antwort zu
geben; sie Hess aber lange garnichts von sich hören und schien
durch das Ultimatum nicht sehr beunruhigt. Man hörte die B u n y o ’s
die Hoffnung aussprechen, dass die Engländer sich von der Unge-
hörigkeit ihrer Forderungen überzeugen und davon abstehen würden.
DieFremden lebten unterdessen in grösser Spannung. Die Japaner
in Y o k u h a m a erzählten wieder von L o n in - Banden, welche sich in der
Umgegend herumtriehen und einen Angriff auf die Niederlassung
beabsichtigten, von Truppen, die sich in der Nähe sammelten, und
versteckten Batterieen auf den das Städtchen dominirenden Höhen.
Die Ansiedler gingen bewaffnet und verbarricadirten sich Nachts in
den Häusern. Es schien in der That, als wolle die Regierung den
Forderungen nicht weichen: sämmtliehe Dampf- und Segelschiffe
des T a ü k ü n gingen aus dem Golf von Y e d d o nach dem Binnenmeere
ab, und die D a ü m io ’s verliessen mit ihren Familien in langen
Zügen die Hauptstadt, deren Beschiessung man für den Kriegsfall
wohl zunächst erwartete. Mitte April setzte das Gerücht die An-
Siedler in Bestürzung, dass Admiral Kuper sie gegen etwaige Angriffe
nicht schützen, sondern beim Beginn der Feindseligkeiten ihrem
Schicksal überlassen werde. Er hatte am 16. in einer Conferenz
mit den fremden Diplomaten und Schiffscommandanten seine Streitkräfte
für unzulänglich erklärt, um zugleich offensiv aufzutreten und
Y o k u h a m a z u vertheidigen. Die Offensive aber stand nach den
Instructionen der englischen Regierung in erst'er Linie, und musste
es, wenn nicht das Ultimatum eine leere Drohung sein sollte. Herr
Neale theilte diese Betrachtung seinen Schutzbefohlenen mit und
forderte sie auf, bis zum 26. April für die Sicherheit ihrer Personen
und ihrer Habe zu sorgen, da im Kriegsfälle der Platz nicht zu
halten sei. Im Falle einer plötzlichen Berennung sollten die Schiffscommandanten
in Verbindung mit den G-esandtschaftswachen den
Rückzug und die Einschiffung der Ansiedler decken; mehr könne
man nicht versprechen. — Der Geschäftsträger und der Geschwader-
commandant wünschten offenbar, um freiere Hand zu haben, dass
die Fremden Y o k u h a m a ganz räumen möchten, wollten aber cne
Verantwortlichkeit eines dahin gehenden Befehls nicht auf sich
nehmen. Die englischen Kaufleute hingegen waren zur Aufgabe
ihrer Etablissements und Handelsinteressen, der Früchte mehrjähriger
Anstrengungen, nicht so leicht zu bewegen, und erklärten
Herrn Neale, dass nach ihrem Ermessen der Schutz ihrer Person
und ihres Eigenthumes a u c h im K r ie g s f ä l le seine erste Pflicht
bleibe; dass die Gemeinde durchaus abgeneigt sei ihren Sitz zu
verlassen, und sich nur dem positiven Befehle der Schutzbehörden
fü°*en werde, und dass eine zu ihrer Aufnahme hinreichende Anzahl
Handelsschiffe garnicht vorhanden sei. Der Geschäftsträger wies
sie in seiner Erwiederung darauf hin, dass Eventualitäten wie die
gegenwärtige mit jeder Niederlassung in einem fremden Lande verbunden
seien, sofern die Ansiedler eines wirklichen Schutzes der
Verträge gemessen sollten; dass im Kriegsfall der Geschwaderchef
den grössten Theil seiner Streitmacht nothwendig nach einem anderen
Puncte dirigiren müsse und nur ein grösseres Kriegsschiff mit zwei
Kanonenbooten vor Y o k u h a m a zurücklassen könne. Er versprach
jedoch die Räumung nur im äussersten Nothfall zu verlangen, und
wünschte offenbar lebhaft den Bruch zu vermeiden, der nicht bloss
den englischen Unterthanen, sondern auch denen der anderen Vertragsmächte
schwere Verluste und Leiden drohte. Herr von Bellecourt
suchte den Reichsrath aus seiner impassiblen Haltung zu