
sogleich erklären, dass aus der Entfernung des Geschwaders die
grösste Gefahr für die Niederlassung entstände; die Fremden möchten
sie räumen; die Gehäude und das zurückgelassene Eigenthum
werde die Regierung schützen. Man wollte offenbar die günstige
Gelegenheit ergreifen und hätte die Ansiedler schwerlich wieder aufgenommen.
— Der englische Gesandte trug nach dieser Mittheilung
Bedenken, das Protocoll zu unterzeichnen; Herr Leon Roches aber,
welcher die ganze Zeit zur Action gedrängt hatte, erklärte dem
Reichsrath mit Nachdruck, dass, wenn in Abwesenheit des Geschwaders
auch nur ein Schuss gegen Y o k u h am a fiele, Y e d d o und O s a k a
dem Boden gleich gemacht werden sollten. T a k em o t o brachte
darauf die beruhigende Erklärung, dass für die Niederlassung nichts
zu fürchten sei; das Protocoll wurde unterzeichnet und die Abfahrt
des Geschwaders auf den 20. August anberaumt. -
Am 19. traf ein englischer Postdampfer in Y o k u h am a ein und
brachte zur allgemeinen Ueberraschung das Personal der japanischen
Gesandtschaft mit, die nach dem ursprünglichen Plan geraume Zeit
in Europa verweilen sollte. Der französische Geschäftsträger erhielt
zugleich vom Tuilerien-Cabinet die Abschrift einer Convention, welche,
von den Japanern in Paris unterzeichnet, unverzüglich und ohne
Ratification als integrirender Theil des Vertrages von 1858 in Kraft
treten sollte, Im ersten Artikel derselben verpflichten sich die Japaner,
für den in der Strasse von S im o n o s e k i auf den K i e n - t s a n
verübten Angriff eine Geldbusse von 140,000 Dollars zu zahlen,
wovon 40,000 vom Fürsten von N a n g a t o eingetrieben werden sollen.
Der zweite Artikel verspricht, dass binnen drei Monaten alle Hindernisse
aus dem Wege geräumt sein sollen, welche gegenwärtig
die Strasse von S im o n o s e k i sperren; dass von da an die Meerenge
auf immer dem Fremdenverkehr offen bleiben, und eventuell gegen
Störung desselben von der japanischen Regierung in Gemeinschaft
mit dem französischen Geschwader eingeschritten werden soll. Die
übrigen Bestimmungen handeln von Zoll-Ermässigungen und E rleichterungen
des Handels. — Angesichts dieser Urkunde, musste
nun der französische Geschäftsträger seine Theilnahme an den
Operationen für den Augenblick versagen; man schob in Folge dessen
die Abfahrt des Geschwaders auf, um das Verhalten des Reichs-
rathes ahzuwarten.
Die japanischen Gesandten waren vom Tuilerien-Cabinet mit
Zuvorkommenheit empfangen worden und hatten, um sich dessen
Gunst zu erwerben, die Beziehungen mit Zugeständnissen für den
Handelsverkehr eingeleitet. Als sie aber mit dem eigentlichen Gegenstände
ihrer Sendung, der Räumung von Y o k u h am a hervortraten,
wies der französische Minister des Auswärtigen sie rundweg ab und
verbat sich jede darauf zielende Insinuation. Die Höfe der anderen
Vertragsmächte waren durch ihre Repräsentanten von dem Zwecke
der Gesandtschaft unterrichtet und liessen ihr nach Paris sagen,
dass sie überall denselben Bescheid zu erwarten habe. Die Japaner
standen deshalb von der weiteren Reise ab, Unterzeichneten ohne
vieles Sträuben am 20. Juni 1864 die erwähnte Convention, zahlten
eine Entschädigung von 200,000 Francs an die Hinterbliebenen
des Lieutenant Camus, und schifften sich, nachdem sie noch die
ersten Waffenfabriken des Landes besucht und ansehnliche Bestellungen
gemacht hatten, alsbald wieder nach der Heimath ein.
Sie hatten sich hier, wo ihre Rückkehr eben so ungelegen als unerwartet
kam, keiner angenehmen Aufnahme zu erfreuen. Die Regierung
glaubte für die versprochene Schliessung von Y o k u h am a
noch eine lange Frist vor sich zu haben und sah sich nun plötzlich
der Erfüllung gegenüber. Zudem hatte sich die Zusammensetzung
des Reichsrathes seit der Abreise der Gesandten sehr. wesentlich
und vielleicht nicht zu deren Gunsten geändert; sie wurden in
K a n a g a v a zurückgehalten und durften sich der Hauptstadt nicht
nähern. Schon vier Tage nach ihrer Ankunft erschien T a k em o t o
bei den Diplomaten und erklärte im Namen des G o r o d z io , dass die
Gesandten ihre Vollmachten überschritten und den Auftrag, die
Höfe aller Vertragsmächte zu besuchen, unerfüllt gelassen hätten.
Die Regierung habe sie deshalb mit Hausgefängniss bestraft und
werde sogleich eine neue Gesandtschaft abschicken. Sie sei ausser
Stande, dem zweiten Artikel der Pariser Convention Folge gebend,
mit den Fremden gemeinschaftliche Sache gegen den Fürsten von
N a n g a t o z u machen. — Darauf beschlossen die Diplomaten das Geschwader
sogleich nach S im o n o s e k i abgehen zu lassen. E Von einer
bevorstehenden Schliessung Y o k u h am a ’s war nicht mehr die Rede.
Die Beamten sprachen noch eine Zeit lang von der neuen Gesandtschaft
und scheinen sich dem M ik a d o gegenüber ernstlich den Schein
gegeben zu haben, als werde eine solche zur Betreibung der bewussten
Angelegenheit schleunigst abgehen. Eine Zeit lang hiess es, man
wolle, um den Hof von M ia k o zu beruhigen, ein Paar untergeordnete
Beamten nach Singapore schicken; aber der Umschwung, welchen