
auf sein Schreiben mit der Gazelle aus Y e d d o selbst zu holen,
wartete, durch vielerlei Ausflüchte hingehalten, noch vierzehn Tage,
und richtete am 25. September ein Schreiben an den Reichsrath,
mit der Forderung, dass zunächst die Notification vom 24. Juni
zurückgenommen, dann eine Audienz beim T a ik ü n z u Ueberreichung
seiner Creditive und ein Termin zu Auswechselung der Ratifications-
Instrumente anberaumt würde. Auch auf diese Note erfolgte keine
b e s tim m te Antwort; die wachsende Unsicherheit der Verhältnisse
gebot aber ruhiges Abwarten. — Am 14. October erfolgte die
Ermordung des Lieutenant Camus, am 26. die Aufforderung Yo k u h am a
zu räumen. — Am 28. October stellte endlich der General-Consul
der Regierung in kategorischen Ausdrücken eine achttägige Frist
zur definitiven Beantwortung seiner Anträge. Bald darauf Hessen
Bevollmächtigte des G o r o d z io ihn um eine Besprechung der Ratifications
Angelegenheit ersuchen, die Herr von Rehfues unter der Bedingung
zugestand, dass von keiner Schmälerung des Vertrages die
Rede sein dürfe. Er ersuchte die Regierung zugleich, ihm eine
Wohnung in Y e d d o zur Verfügung zu stellen, da er sonst mit der
Gazelle dahin kommen würde. Die Erscheinung eines Kriegsschiffes
wünschte man dort aber um jeden Preis zu vermeiden und bot alle
Mittel auf, den Besuch abzuwenden. Der Reichsrath antwortete nur
durch seine Bevollmächtigten unter vielen höflichen Phrasen, dass
er sich der Ratification des preussischen Vertrages durchaus nicht
weigere, aber einen günstigeren Moment abwarten müsse.
Der November verging unter weiteren Verhandlungen mit
den B u n y o ’s der auswärtigen Abtheilung, welche die preussischen
Diplomaten in stundenlangen Sitzungen von der dermaligen Unmöglichkeit
der Ratifications - Auswechselung zu überzeugen suchten.
Herr von Rehfues drückte dann am 2. December seine Bereitwilligkeit
aus, der Regierung Zeit zu gönnen, und zeigte ihr zugleich
seine Absicht an, unterdessen mit der Gazelle eine Reise nach dem
Binnenmeer und den südlichen Küsten des Reiches zu machen,
wozu er sie um einen Lootsen ersuche. — Der Vertrag, der einer
ausdrücklichen Stipulation gemäss ohne Ratification schon am 1. Januar
1863 in Wirksamkeit getreten war, gibt unseren Kriegsschiffen
das Recht, alle Häfen des Reiches anzulaufen. Die Regierung konnte
sonach dieser Reise rechtlich kein Hinderniss bereiten und hatte
sogar die Verpflichtung, dazu Lootsen zu stellen. In diesem Momente
der höchsten Spannung musste ihr aber das Erscheinen eines Kriegsschiffes
in jenen Gewässern, das den feindlichen D a im io ’s willkommenen
Stoff zur neuen Aufstachelung des M ik a d o und zur Erregung
des Fanatismus bot, in hohem Grade missfallen. Sie lenkte denn-
auch ein, stellte die Möglichkeit einer baldigen Ratification in Aussicht,
deutete aber zugleich auf die Schliessung von Y o k u h am a hin.
Herr von Rehfues erbat sich eine definitive Antwort bis zum 21. December.
An diesem Tage erschien der oft genannte T a k e m o t o mit
zwei anderen Beamten im preussischen Consulat zu einer langen
Sitzung. Er hatte offenbar den Auftrag zu sondiren, inwiefern es
mit der Reise ernst gemeint sei, suchte den General-Consul zur
Abreise nach China und Rückkehr in einigen Monaten unter den
feierlichsten Versprechungen zu überreden, müsste sich aber bald
von der Fruchtlosigkeit seiner Bemühungen überzeugen. Herr
von Rehfues erklärte bestimmt, dass er Japan nicht verlassen werde,
ehe der Vertrag ratificirt wäre. Darauf wurde die Auswechselung
in Y o k u h am a vorgeschlagen; der Vertrag bestimmte aber ausdrücklich
Y e d d o dazu. Dann wollte man den Austausch in Y e d d o zugestehen
unter der Bedingung eines geheimen Reverses, dass Preussen in
die Räumung von Y o k u h a m a willigen werde, falls irgend eine andere
Macht sich dazu verstände. Auch das musste zurückgewiesen werden.
T a k em o t o verweigerte nun im Namen des G o r o d z io definitiv
die Auswechselung in Y e d d o , worauf Herr von Rehfues den Gegenstand
fallen liess und die Reise nach dem Binnenmeer zur Sprache
brachte. Der Gouverneur von K a n a g a v a hatte geäussert, dass die
Regierung sich nicht weigere, ihrer Verpflichtung zur Stellung eines
Lootsen nachzukommen, dass aber bei der dermaligen Einschüchterung
des Volkes durch die Losise niemand zu finden sein würde,
der sich dazu hergäbe. Der General - Consul erklärte jetzt den
B u n y o ’s , dass er die Reise auch ohne Lootsen unternehmen werde.
Die Unterhaltung führte zu keinem Resultat, doch war die Möglichkeit
der Auswechselung in Y e d d o eingeräumt worden, wenn auch
unter unannehmbaren Bedingungen. Herr von Rehfues bestand auf
seinen Forderungen, und die B u n y o ’s versprachen bald wieder zu
kommen.
Die Ueberreichung des königlichen Handschreibens war für
den preussischen General-Consul eine Nothwendigkeit, da es seine
Beglaubigung bei der japanischen Regierung enthielt. Einige andere
Diplomaten in Y o k u h am a hatten schon seit langer Zeit Schreiben
ihrer Souveraine in Händen, konnten aber keine Audienz beim T a ik ü n