
Am 20. Januar wurde der erste deutsche Gottesdienst in
Y e d d o gefeiert; das Boot welches den Prediger Ivreiher von der
Arkona überführte, hatte fünf Stunden lang mit Wind und Wellen
zu kämpfen bis es den Strand erreichte.
Wir mussten nach den traurigen Ereignissen der letzten Tage
wohl an den Ernst der Lage glauben. Capitän Jachmann liess noch
zehn Seesoldaten von der Thetis in A k a b a n e , das jetzt einem Waffenplatze
glich. Die Japaner mahnten beständig zur Vorsicht; sie hatten
sowohl bei uns als auf den anderen Legationen ihre Wachen durch
Abtheilungen von der Leibgarde des T a ü k ü n verstärkt; einer der
Vertragsbevollmächtigten stellte sich jeden Abend in A k a b a n e ein
um die Nacht dort zuzubringen; ihre Maassregeln flössten aber kein
Vertrauen mehr ein. Herr Alcock Hess sich von dem englischen
Kriegsschiff Encounter eine Abtheilung Seesoldaten kommen, und
nach S a k a id z i , dem Sitze der französischen Gesandtschaft, comman-
dirte Capitän Sundewall zum Schutze des Herrn von Bellecourt und
seiner Archive eine Abtheilung preussischer Seesoldaten. Nur Herr
Harris wohnte ganz allein in seinem Tempel und hielt sich vollkommen
sicher unter den Japanern. Die B u n y o ’s nannten es eine
Schande für Japan, dass die anderen Gesandten dem Schutze der
kaiserlichen Regierung nicht vertrauten, gaben aber zu, dass das
Benehmen der Y a k ü n in c bei Heuskens Ermordung ihre Maassregeln
rechtfertige. Wir verhessen uns denn auch nicht mehr auf deren
Schutz, sondern begaben uns meist nur zu Mehreren und bewaffnet
auf die Strasse. Das Wetter war nicht lockend, es schneite und
regnete fast beständig, wir hatten zudem mit Ö O ’ den Abschriften des
Vertrages und den Vorbereitungen zur Abreise vollauf zu thun.
Graf Eulenburg war nach der Conferenz vom 24. December
mit den Ministem — seit Anfang Januar fungirte neben A n d o Tstrs-
s im a wieder ein zweiter, K u d s e Y a m a t t o - n o - k a m i 8 3 nochmals
wegen Ueberreichung seiner Creditive in Correspondenz getreten
und hatte die alte Antwort erhalten, man wünsche diese FeierHchkeit
auf Ando T s u s - sima wenige Tage später und Heuskens Tod am 19. Januar erfolgen.
— Alle diese Daten sind falsch, H oki starb in der zweiten Hälfte des December
1860, Heusken am 15. Januar 1861; der Angriff auf A ndo Tsus - sima erfolgte
im Januar 1862, also e in g a n z e s J a h r s p ä t e r . Der Umstand, dass die zuerst
;n der Revue des deux mondes abgedruckte Darstellung des Herrn Lindau, der
Heusken ebenfalls durch H ori’s Trabanten ermorden lässt, vielfache Verbreitung
gefunden hat, veranlasste den Verfasser zu der obigen weitläufigen Auseinandersetzung,
deren. Richtigkeit die oben eingegangenen Nachrichten bestätigen.
sehnlichst, müsse aber den Gesandten bitten, bis zur Vollendung
des Audienzsaales zu warten, wenn er selbst das Schreiben überreichen
wolle. Graf Eulenburg musste aber unter den obwaltenden
Umständen wünschen, der Hauptstadt des T a ü k ü n mögHclist bald
den Rücken zu kehren; der Empfang hatte keine pohtische
Wichtigkeit, und er berührte den Gegenstand nicht weiter. Die
Minister sollen nur deshalb die Audienz abgeschlagen haben, weil
ein Gesandter des M ik a d o wegen mangelnden Empfangssaales schon
acht Monate auf eine solche wartete. Vielleicht war Diesem gegenüber
der genannte Grund nur ein Vorwand, um seinen Empfang
zu verschieben, denn der T a ü k ü n ertheilte in der- Zwischenzeit
dem enghschen Gesandten und dem französischen Geschäftsträger
in seinem Interimspalaste Audienzen behufs Auswechselung
der Ratifications - Urkunden. Das hatte der stolze Höfling des
M i k a d o aber sehr übel genommen und geltend gemacht, dass ihm
der Vorrang vor allen Barbaren gebühre. Um nun seinen Zorn
nicht nochmals zu reizen, musste man dem Grafen den Empfang
versagen.
Am 23. Januar erschienen die Bevollmächtigten in A k a b a n e
mit der Erklärung, dass sie, nach Vollendung der Reinschriften,
jetzt zur Unterzeichnung des Vertrages bereit seien. Graf Eulenburg
hatte dem Abkommen gemäss dem Minister ein Schreiben zugestellt,
in dem er versprach, die Hinausschiebung der Ratification und der
Absendung des diplomatischen Vertreters nach Y e d d o auf zwei bis
drei Jahre bei seiner. Regierung zu befürworten. Da der Vertrag
auch ohne Ratification am 1. Januar 1863 in Wirkung treten musste,
so brachte uns dieses Versprechen keinen Nachtheil, legte auch der
Absendung von Consuln nach den geöffneten Häfen kein Hinderniss
in den Weg. Die beanspruchte Gegenleistung aber, ein schrifthches
Versprechen des Ministers, die in Japan lebenden Preussen in der
Zwischenzeit unbelästigt zu lassen, sie wie die Unterthanen der
Vertragsmächte zu behandeln und den übrigen Deutschen eine
fernere Erist von sechs Monaten zur Abwickelung ihrer Geschäfte
zu gönnen, war nicht erfolgt. Als der Gesandte die B d n y o ’s jetzt
daran erinnerte, suchten sie ihn in einer zweistündigen Unterredung
zu überzeugen, dass die Erfüllung eines solchen Versprechens un-
möghch sei. Erstens verbiete ein ausdrückliches Gesetz jedem nicht
den Vertragsmächten angehörigen Ausländer unbedingt den Aufenthalt
in Japan, und der preussische Tractat trete erst in zwei Jahren in
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