
197,023 Pfund Sterling, ¡á- Die Ausfuhr hob sich trotz dem nachtheiligen
Einfluss, den die Entwerthung des Dollars übte, und trotz
den gesteigerten Preisen der Landesproducte in diesem Zeitraum
schon auf 823,812 Pfund Sterling.3) Der Gewinn der Fremden an
den einzelnen Posten verringerte sich, doch kamen grössere Mengen
in den Handel.
Die den naturgemässen Aufschwung des Verkehrs lähmenden
Umstände lassen sich in folgende Puncte zusammenfassen:
Bruch des Vertrags - Artikels, nach welchem fremde
Münzen in Japan Cours haben und Gewicht für Gewicht
gegen einheimische gewechselt werden sollten;
Nichterfüllung von Contracten und Verbindlichkeiten von
Seiten japanischer Kaufleute, und mangelhafte gerichtliche
Unterstützung der beschädigten Fremden durch die einheimischen
Behörden;
Ordnungswidrige Verwaltung des Zollamtes, mangelhafte
Einrichtung, Monopolisirung und willkürliche Kostenberechnung
'fü r alle die Vaart'ii - Beförderung betreffenden
Leistungen;
Unzureichende Landanweisung an die fremden Ansiedler;
Willkürliche Beschränkung des Ankaufes von Landes-
producten und des Verkaufes von Einfuhr-Artikeln durch
die japanische Regierung.
In Betreff des ersten Puñetes blieben alle Vorstellungen erfolglos.
Die Regierung fuhr fort den fremden Diplomaten und
Consuln monatlich bestimmte, sehr reichlich bemessene Summen
zum vollen Metallwerth zu wechseln und übte dadurch, wenigstens
in ih rem Sinne, eine Art Bestechung aus. Die einzigen Diplomaten,
welche bis jetzt diese vielen Ansiedlern sehr missliebige Vergünstigung
mit ihrer Stellung unverträglich gefunden und darauf Verzicht geleistet
haben, sind der frühere niederländischeRegierungs-Commissar,
Herr Donker-Curtius, und der preussische Cónsul in Y o k u h a m a ,
Herr von Brandt. Die japanische Regierung wendet diesen Vortheil
auch den unbesoldeten Handels-Agenten und Vice - Consuln zu,
welche dadurch eines regelmässigen Einkommens gemessen; sie
kaufen monatlich für 1100 bis 1200 I t s i b u 500 Dollars, und wechseln
3) Diese d e c l a r i r t e n Werthe sollen zu gering sein. Das englische Consulat
gibt den wahrscheinlichen Werth der Gesammt-Einfuhr von 1860 auf 263,000, den
der Ausfuhr auf 865,000 Pfund Sterling an.
diese bei den Kassen der japanischen Regierung für 1500 I t s i b u
um. Sie gemessen sonach durch den blossen Vortheil ihres Titels
hei einmaliger Capital-Anlage von 700 Thalern eines jährlichen Einkommens
von über 2000 Thalern. Die den Consuln, diplomatischen
Agenten und deren Attache’s bewilligten Summen sind nach dem
Range eines jeden viel höher bemessen und steigen bis 4000 Dollars
monatlich. — Der wichtigere Theil der betreffenden Vertrags-
Bestimmung war der, dass die fremden Münzen später hei der
Bevölkerung des ganzen Reiches zum vollen Werthe ihres Metallgewichtes
coursiren sollten; sie sicherte, wenn a u s fü h rb a r, dem
Handel eine feste Grundlage. Die Maassregel des vorläufigen Umtausches
durch die Regierung hatte nur den Zweck, die Bevölkerung
an die fremden Münzen zu gewöhnen, konnte aber, da
die Kassen des Zollamtes von Y o k u h a m a mit Millionen über Millionen
bestürmt wurden, nicht durchgeführt werden.4) Als nun die
japanischen Kaufleute den Dollar nicht mehr zum vollen Werthe
des Silbergewichtes wechseln wollten, verlangten die Repräsentanten
der Vertragsmächte von der Regierung, dass sie ihre Unterthanen
dazu zwingen solle. Sie versprach ihr Möglichstes zu thun, betheuerte
auch eine Verordnung erlassen zu haben, dass alle fremden
Münzen zum vollen Gewichtswerthe im Lande Cours haben sollten;
es blieb aber Alles beim Alten. Die Bevölkerung, hiess es, wolle
die fremden Münzen nicht, und die Regierung sei ausser Stande
den Zwangscours durchzusetzten. Sie liess, um scheinbar den
Fremden gerecht zu werden, alle beim Zollamt präsentirten Dollars
mit dem Zeichen »Drei I t s i b u « stempeln; die Japaner nahmen diese
aber nicht höher an als die ungestempelten. Die Fremden zweifelten
wohl mit Recht an der Wahrhaftigkeit der japanischen Behörde und
beschuldigten sie, den Umlauf des Dollars auf die geöffneten Häfen
beschränkt und im ganzen übrigen Lande verboten zu haben. Man
behauptete, dass sie selbst die Münze ihren Unterthanen zum Dis-
conto von 30 Procent wechsele und dadurch den Cours fixire. Die
plötzliche Stockung des Exporthandels wurde damit in Zusammenhang
gebracht: die Regierung hatte wahrscheinlich dem Ankauf der
fremden Waare durch Verbot an die japanischen Händler ein Ziel
gesetzt, um sich den aus Umwechselung der Dollars ihr zufliessenden
Vortheil nicht entgehen zu lassen. Ueberführen konnte man sie
nicht; die Beamten leugneten hartnäckig jede Einmischung, und die
4) S. Bd. I. S. 279 ff.