
A n d o T s u s - s im a - N O - k a m i sprach beim Abschied noch den
Wunsch aus, den Vertrag baldigst berathen zu sehen, und die
Hoffnung, dass die Freundschaft zwischen Preussen und Japan sich
auf Grund desselben mehr und mehr befestigen möge.
Graf Eulenburg hatte sich also bereit erklärt, vorläufig für
Preussen allein in Unterhandlung zu treten, gab aber deshalb
seine Bemühungen, die Betheiligung der Zollvereins-Staaten, der
mecklenburgischen Grossherzogthümer und der Hansestädte zu erwirken,
keineswegs auf. Er richtete darüber noch mehrere Noten
an den Minister, drehte die Sache nach allen Seiten und suchte
zuletzt ein schriftliches Versprechen der Regierung zu erlangen,
dass der preussische Vertrag nach einer bestimmten Frist, etwa
nach fünf Jahren, auch für die genannten Staaten Geltung erhalten
sollte; aber die Japaner blieben hartnäckig und wiesen alle seine
Anträge zurück.
Am 28. December fand in A k a b a n e die erste Conferenz zur
Berathung des Vertrages statt; der Gesandte musste mit den B ü n y o 's
den Entwurf Punct für Punct durchgehen. Sie benahmen sich
dabei ganz verständig; die anderen Verträge dienten als Muster und
man stiess auf keine erheblichen Schwierigkeiten. — Die Stellung
Seiner königlichen Hoheit des Regenten als höchsten Contrahenten
Namens Seiner Majestät des Königs, verursachte den Bevollmächtigten
anfangs viel Kopf brechen. Nach japanischen Gesetzen, hiess
es, könne ein Vertrag nur zwischen Souverainen abgeschlossen
werden; ein Regent fungire nur bei Minderjährigkeit des T a ik ü n ,
sein Name komme in Staats-Documenten niemals vor; werde der
T a ik ü n durch Alter oder Krankheit zur Regierung unfähig, so danke
er ab, und der Thronerbe succedire. Nach weitläufigen Erklärungen
setzte aber Graf Eulenburg die vom ihm beantragte Fassung des
Vertragseinganges durch und die B ü n y o ’s gaben sich zufrieden.
Den 30. Deoember erschienen sie abermals zu einer Berathung.
M ü r a g a k i brachte dem Gesandten eine Rolle amerikanischen Tabaks
und für Herrn Heusken ein Dutzend papiemer Halskragen mit, deren
der Fabricant ihm in New-York eine grosse Kiste an Bord geschickt
hatte. — Man wurde in dieser Sitzung mit der Feststellung des
eigentlichen Vertrages fertig; die des Handelsregulativs sollte in den
nächsten Tagen erfolgen. Die Ausstellungen der Japaner an dem
Entwurf bezogen sich meist auf deutsche Ausdrücke, deren holländische
Uebersetzung sie nicht verstanden oder nicht in das Japanische
übertragen konnten; die Substituirung gleichbedeutender ihnen geläufiger
Ausdrücke stellte sie dann leicht zufrieden. Sie versuchten
wohl in einzelnen Fällen Artikel, welche der japanischen Regierung
in den übrigen Verträgen unbequem geworden waren, zu ihrem
Vortheil anders zu fassen, scheiterten damit aber an der Festigkeit
des Gesandten. In der Münzfrage gab das Wort »Gehalt« —‘ als
Feingehalt der Metalle — Anstoss, weil sich dieser Begriff in japanischer
Sprache nicht ausdrücken lässt. M ü r a g a k i verstand die
Bedeutung vollkommen und führte an, dass vor dem Eindringen der
Fremden die I t s ib u ’s von viel reinerem Silber gewesen seien, fft wie
wir uns vielfach überzeugten, — dass aber beim ersten Umwechseln
die japanischen Beamten den bedeutenden Kupfergehalt der mexica-
nischen Dollars wohl bemerkt, und darauf, bei der Verpflichtung
Gewicht für Gewicht zu wechseln, auch ihre Münzen stärker hätten
legiren müssen. Man setzte für »Gehalt« das Wort »Gattung«. —
Statt »Deutsche Sprache« wollten sie durchaus »Preussische« haben
und Hessen sich erst nach langen Erklärungen zu dem richtigen
Ausdruck bereden.
Die grösste Schwierigkeit machte die Bestimmung über die
Auswechselung der Ratificationen. Graf Eulenburg hatte sich dazu
verstanden dafür gar keinen Termin zu nennen und dem Minister
unter der oben erwähnten Bedingung versprochen, eine längere Etin-
ausschiebung der Auswechselung bei seiner Regierung zu befürworten.
Jetzt verlangten die B ü n y o ’s »der öffentlichen Meinung zu
Liebe«, die Nennung eines b e s tim m te n Termines,.V- etwa dreissig
Monate, — v o r welchem die Auswechselung nicht stattfinden dürfte.
Der Gesandte versicherte sie zwar, dass sie vor dieser Frist nicht
zu erwarten sei, da der Vertrag dem Landtage vorgelegt werden
müsse, schützte aber vor, dass die »öffentlicheMeinung« in Preussen
eine solche Vorschrift als Beleidigung ansehen würde. — Dass es nun
den Japanern hier wirklich nicht um die Sache, sondern nur um
den Ausdruck einer hinausgeschobenen Frist zu thun war, geht aus
dem Umstande hervor, dass sie sich jetzt ohne viel Schwierigkeit
zu der Bestimmung der Auswechselung b in n e n dreissig Monaten
verstanden. Die Bevollmächtigten gaben sich wohl über die Tragweite
dieser für uns sehr wichtigen Concession damals keine Rechenschaft;
sie zogen dieselbe, von dem Minister desavouirt, schon in
der nächsten Sitzung wieder zurück. Der Artikel wurde also nochmals
geändert, aber nicht zu unserem Nachtheil.