
gewartet und weil er in die Auslassung der Häfen N e a g a t a , Y e d d o ,
O s a k a und F io g o gewilligt habe. Graf Eulenburg brachte gleich
die Rede auf die Zollvereins-Staaten, überreichte eine Sammlung ihrer
Münzen, und suchte mit Hülfe derselben ihre Verbindung in Zoll- und
Handelsangelegenheiten anschaulich zu machen. Die Münzen seien
in verschiedenen Staaten geprägt, hätten aber in allen gleiche Geltung;
die Vereinsthaler namentlich trügen zwar jeder das Bildniss
und Wappen des Souverains der ilm habe prägen lassen, cursirten
aber bei gleichem Gewicht, Gehalt und Umfang ohne Unterschied
durch den ganzen Länderverband, weil eben die dazu gehörigen
Staaten in Zoll- und Handelssachen ein Ganzes bildeten. Der Minister
und die assistirenden Staatsräthe besahen die Münzen mit grösser
Neugierde, wollten aber die nicht-preussischen anfangs nicht annehmen,
weil sie von Staaten kein Geschenk nehmen könnten, mit
denen sie keinen Vertrag machten. Letzteres sei ganz unmöglich.
Der Minister habe zwar bemerkt, dass in den ersten Schreiben des
Gesandten von N o r d d e u t s c h la n d die Rede sei, aber immer
geglaubt, derselbe komme als Bevollmächtigter Seiner Majestät des
Königs von Preussen; der T a ik ü n habe demgemäss befohlen mit
P r e u s s e n in Unterhandlung zu treten. Man könne trotz allen Auseinandersetzungen
die Stellung der Zollvereins-Staaten nicht recht
begreifen und müsse deren Betheiligung an dem Vertrage entschieden
ablehnen. Graf Eulenburg erklärte, er sei allerdings als Bevollmächtigter
des Regenten von Preussen erschienen, um einen
Vertrag zwischen seinem Souverain und dem T a ik ü n abzuschliessen,
wünsche aber dass der preussische Herrscher darin zugleich als Vertreter
der übrigen norddeutschen Staaten angesehen werde.
Der Minister. Warum?
Der Gesandte. Weil bei der Gründung des Zollvereins verabredet
worden ist, dass die Verträge, welche der König von
Preussen zugleich im Namen des Zollverbandes abschliesst, auch
für die übrigen dazu gehörigen Staaten Gültigkeit haben sollen. Die
beiden mecklenburgischen Grossherzogthümer und die Hansestädte,
welche ihm nicht angehören, haben den König von Preussen ausdrücklich
gebeten auch für sie einen Vertrag mit Japan zu machen,
und dabei erklärt, dass Preussens zukünftiger diplomatischer Agent
auch von ihnen als Vertreter angesehen werden solle.
Der Minister. Gelten alle Verträge, die Preussen abschliesst,
ohne Weiteres auch für die anderen deutschen Staaten?
Der Gesandte. Ich habe schon erklärt, dass eine so enge
Vereinigung zwischen Preussen und den anderen norddeutschen
Staaten nur in Bezug auf Handel und Zölle besteht.
Der Minister. Besteht zwischen Preussen und den Zollvereins-
Staaten ein Uebereinkommen wonach alle H a n d e l s -T r a c ta te ,
welche Preussen abschliesst, ohne Weiteres auch für alle Zollvereins
Staaten gültig sind?
Der Gesandte. Ein solches Uebereinkommen kann nicht bestehen,
denn es muss von dem Willen der dritten Macht, mit welcher
der Vertrag geschlossen wird, abhängig bleiben, ob sie mit
Preussen allein oder zugleich mit allen Zollvereins - Staaten contrahiren
will. Allein, wenn letztere einerseits und Japan andererseits erklären,
dass sie mit einander einen Vertrag machen wollen, so wird der
zwischen Preussen und Japan abgeschlossene Handels-Tractat auch
für alle übrigen Zollvereins - Staaten gültig.
Der Minister. Ist das, was der Gesandte sagt, in Europa
überall bekannt?
Der Gesandte. Ja. Zum Beweise dass die meisten Staaten
keinen Anstand nehmen, das was sie in Zoll- und Handelssachen
Preussen zugestehen auch den Zollvereins - Staaten zu gewahren,
zeige ich dem Minister hier unsere neuesten Verträge mit Grossbritannien,
Sardinien, Persien, der Argentinischen Republik und
Urua-uai. In allen diesen ist Preussen O Namens des Zollvereins
aufgetreten, wie der Minister sich aus deren Eingänge überzeugen
kann.
Der Minister. Was andere Regierungen thun, kann für Japan
nicht maassgebend sein, da seine Regierungsform von der aller übrigen
Länder abweicht. Es scheint mir absolut unmöglich jetzt mit allen
den Staaten einen Vertrag zu machen. Ich bitte aber die mir gezeigten
Exemplare derpreussischen Verträge mit Grossbritannienu. s. w.
einige Tage behalten zu dürfen.
Der Gesandte. Ich bitte die Unmöglichkeit eines Vertrages
mit den von mir bezeichneten deutschen Staaten nicht unbedingt
auszusprechen, sondern die Angelegenheit noch einmal in Erwägung
zu ziehen, da ich glaube, dass die Regelung derselben nach meinen
Wünschen auch für Japan vortheilhaft ist. Die Regierung des
T a ik ü n schreckt nach dem, was ich von dem Minister in den bisherigen
Conferenzen gehört habe, hauptsächlich vor zwei Dingen
zurück: einmal glaubt sie grade jetzt keinen Vertrag schliessen zu