
Diplomaten durften keine Beschuldigung laut werden lassen, die
sie nicht beweisen konnten. Einmal stieg das Disconto sogar auf
50 Procent; das Zollamt, welches wohl nicht unschuldig daran
war, soll darauf grosse Massen des in Umlauf befindlichen fremden
Silbers angekauft haben; wenigstens stellte sich das alte Verhältniss
schnell wieder her, ohne dass ein anderer Grund zu entdecken war.
Man kann trotz allem Leugnen der Regierung mit Sicherheit
annehmen, dass die Entwerthung des Dollars von ihr ausgegangen
ist, wie sich aus folgender Betrachtung ergibt. Die Münze liefert
einen bedeutenden Theil des japanischen Staatseinkommens. Die
Verarbeitung der edelen Metalle zu anderen Zwecken ist seit Jahrhunderten
verboten; sie haben also nur als Tauschmittel Werth,
und zwar denjenigen Werth, welchen die Behörde ihnen aufprägt.
Nun hat man in Erfahrung gebracht, dass die Kosten der Silbergewinnung,
oder die Preise, welche die Obrigkeit für das unge-
münzte Metall bezahlt, 80 .Procent niedriger sind als der Prägewerth
der I t s i b u ’s . Sie kauft für 70, was sie für 100 ausgibt.
Wenn dem so ist, so muss man es für eine Illusion halten, dass
der Dollar in Japan jemals höheren Cours haben wird. Hätte er
im Lande allgemeinen Umlauf, könnten die Japaner unter sich dafür
kaufen und verkaufen, so wäre die Sache gleichgültig; der Preis der
Waaren würde sich dann reguliren. Das wird aber die Regierung
nicht zugehen, so lange sie es verhindern kann; denn der Dollar
würde den Umlauf des I t s i b t j beeinträchtigen. Wollte sie dem
Dollar gar Zwangscours verleihen, so würde sie sich gewaltsam
eines Monopols berauben, aus dem sie seit Jahrhunderten erheblichen
Gewinn zieht. So lange die Landesbewohner aber darauf
angewiesen sind, den Dollar bei den öffentlichen Kassen umzuwechseln,
kann sich die Sache nicht ändern: denn die Regierung,
welche ihn nur zum Zwecke der Umprägung kauft, wird ihn niemals
theuerer bezahlen als das rohe Metall, also 30 Procent unter dem
Münzwerthe; jede höhere Zahlung brächte ihr haaren Verlust. Die
kleinen Fluctuationen erklären sich aus den Schwankungen der
Metallgewinnungs - Kosten.
In mehreren Zusammenkünften der angesehensten fremden
Kaufleute von Y o k i . i ia m a sprach sich die Mehrheit wiederholt dafür
aus, den betreffenden Vertragsartikel ganz fallen zu lassen; der
Handel müsse sich den localen Verhältnissen gemäss entwickeln und
die fremde Münze von selbst den entsprechenden Cours finden.
Dabei ist es denn auch trotz vielfachen Bemühungen der Diplomaten
und allerlei Vorschlägen der Münzregelung von Seiten der japanischen
Regierung in der That geblieben. Aus der wachsenden Schwäche
der letzteren ist wohl zu erklären, dass die geheime Beschränkung
des Ankaufes fremder Waaren nicht aufrecht gehalten wurde; denn
das Import-Geschäft nahm bald wieder bedeutenden Aufschwung.
In der neuesten Zeit aber, da die Fremden vielfach in directen -
freilich ungesetzlichen - Verkehr mit den D a im io ’s getreten sind,
und angefangen haben deren Häfen zu besuchen, verspricht der
Dollar sich allgemeine Verbreitung im Lande zu verschaffen.
Die ungenügende Erfüllung von japanischen Kaufleuten eingegangener
Verpflichtungen und die mangelhafte Rechtspflege drückten
schwer auf den Handel. Einige Häuser in Y o k o h a m a hatten
grosse Waarenposten auf Credit-an japanische Händler verkauft,
die damit auf immer spurlos verschwanden. Andere vertrauten einheimischen
Kaufleuten bedeutende Summen, — man rechnete 1860
bis 200,000 Dollars, — zum Einkauf von Landesproducten an, und
mussten Zusehen, wie Jene ihr Geld in den schamlosesten Ausschweifungen
durchbrachten. Alle Beschwerden waren vergeblich.
Die Consuln riefen umsonst den durch die Verträge verheissenen
Rechtsschutz der Behörden an; die Schuldner waren entweder
nicht zu finden oder insolvent In letzterem Falle erbot sich die
Regierung wohl diesen oder jenen köpfen zu lassen, womit den
Gläubigem wenig gedient war. Nicht der zwanzigste Theil der
creditirten,Summen wurde eingetrieben, und man musste sich beschränken,
Geschäfte nur gegen Baarzahlung zu machen.
Die Verwaltung des Zollamtes von Y o k u h a m a gab ebenfalls
zu ernstlichen Klagen Anlass. Die Expedirung erfolgte nach Willkür
der Unterbeamten, und man musste oft Stunden lang auf Erledigung
der kleinsten Formalität warten. Die Vorsteher verschlossen sich
in die inneren Gemächer, zu denen kein Kaufmann Zutritt hatte;
nahm einmal der Consul einen solchen mit hinein, so weigerte der
Beamte sich jeder.Verhandlung, da seine Stellung ihm verbiete, mit
einem Kaufmann in demselben Zimmer zu verweilen. — Die Abfertigung
geschah unpünctlich und langsam; es fehlte an Booten und
Leuten zur Fortschaffung der Waaren. Andere als die von der
Regierung gestellten durften nicht benutzt werden, und die Normi-
rung des Arbeitslohnes, der Bootsmiethe und sonstiger Leistungen
geschah nach Willkür des japanischen Packmeisters. Später ver