
haben. Er selbst, sagte S a k a i lachend, halte sich zwar lieber in
den äusseren Gemächern auf; die Frauen wollten ihn aber immer
bei sich haben. Zum Abschied wurden die Herren mit Danziger
Goldwasser bewirthet, das sie sehr in Erstaunen setzte.
Vom Vertrage war bei den Besuchen der B u n y o ’s gar
nicht die Rede; der October verging ohne wesentliche Besserung
der Aussichten. Die von der japanischen Regierung zu Anfang des
Jahres 1860 in Betreff Belgiens und der Schweiz gegebenen Versprechungen
standen Graf Eulenburg’s Bemühungen hemmend im
Wege. Eine Gesellschaft schweizerischer Fabrikanten hatte nämlich
drei viertel Jahr vor unserer Ankunft einen Emissär nach Japan geschickt,
um Erkundigungen über die dortigen Handelsverhältnisse
einzuziehen und wo möglich ihren Industrie-ErzeugOn issen EinÖg ango
zu verschaffen. Die Bundesregierung gab ihm ein Schreiben und
den Auftrag mit, sich über die Möglichkeit eines Handelsvertrages
mit den Japanern zu unterrichten, und die Vertreter von Frankreich
und England machten, von ihren Regierungen beauftragt sich für
seine Sendung zu interessiren, dahin zielende Anträge an das
G o r o d z io . Belgien liess, ohne einen Vermittler zu senden, durch
die englische Regierung und deren Vertreter in Y e d d o einen ähnlichen
Vorschlag thun. Schon damals kündigte Herr Alcock den japanischen
Ministern die bevorstehende Ankunft des preussischen Geschwaders
an, und machte ihnen klar, dass es bei der gegenwärtigen
Weltlage fast eben so schwer sein würde, einige Staaten auszu-
schliessen und andere zuzulassen, als sich, wie früher., ganz zu
isoliren. Denn wenn auch kein Volk ein unbedingtes Recht auf
den Abschluss von Vertragen habe, so sei doch die Zurückweisung
einzelner für diese sehr kränkend; ihre Gesandten müssten den
übelsten Eindruck empfangen, wenn die japanische Regierung sich
gradezu weigere mit ihnen in Verhandlung zu treten und sie nach
so langer Reise ganz unverrichteter Sache heimkehren Hesse. Er
schlug schon damals den Ausweg vor, Verträge mit hinausgeschobenem
Termin der Ausführung abzuschhessen, konnte aber von den
japanischen Ministern nur ein schrifthches Versprechen erlangen,
mit Belgien und der Schweiz in Verbindung zu treten, sobald sie
irgend eine andere Macht zulassen würden. Die Regierung gab
damals ihre emstHche Absicht zu erkennen, mit allen Völkern des
Westens Verträge zu machen, sobald die Umstände es erlaubten?
dieser Zeitpunct aber, hiess es, sei noch nicht gekommen. Nun
hatte sie zwar seitdem mit Portugal abgeschlossen, berief sich
dabei aber auf das den Holländern für diese Macht ausdrücklich
gegebene Versprechen. Ein Vertrag mit Preussen dagegen schien
die Zulassung Belgiens und der Schweiz als unausbleibhche Folge
nach sich ziehen zu müssen.
Die Eventuaütät, der japanischen Regierung einen Vertrag
mit hinansgeschobenem Termin der Wirksamkeit vorzuschlagen, hatte
der Gesandte schon früher mit Herrn Harris besprochen, und auch
die Vertreter von England und Frankreich hegten gute Erwartungen
von diesem Auskunftsmittel; Graf Eulenburg glaubte nur
die Minister noch nicht genug ermüdet zu haben, um jetzt schon
damit hervorzutreten, und richtete an dieselben zunächst unter dem
12. October abermals eine Note mit dem dringenden Ersuchen, ihre
den Niederländern gegebenen Versprechungen zu erfüllen. Die in
einem besonderen Documente neben den am 6. October 1857 Unterzeichneten
Additional - Artikeln gegebene Zusage war nach der
Auffassung des japanischen Ministers durch den Vertrag vom
18. August 1858 erledigt; der preussische Gesandte dagegen stellte
die Ansicht auf, dass jene Artikel, obschon später unterzeichnet,
einen intregrirenden Theil des Vertrages vom 30. Januar 1856 bildeten,
dessen Bestimmungen, sofern sie nicht ausdrückhch widerrufen
wären, nach Artikel 10. des Vertrages von 1858 in Kraft
bleiben sollten. — Ein anderes der holländischen Regierung brieflich
gegebenes Versprechen bezog der Minister n u r auf Portugal,
während man dasselbe bei einigem guten Willen wohl so verstehen
konnte, dass Japan so g a r mit Portugal, gegen das sich noch eine
alt - eingewurzelte Abneigung voraussetzen liess, in Vertragsver-
hältnisse treten wolle. Die neben den Additional-Artikeln gegebene
Zusage lautete in wörtHcher Uebersetzung so: »Die Art und Weise
des Handelsbetriebes zu H a k o d a d e und N a n g a s a k i ist hinsichtlich
der Niederländer jetzt festgestellt. Deswegen soll in Anbetracht
anderer Nationen, die später Verträge abschhessen werden, nichts
im Wege stehen, dass sie auf dieselbe Art in den genannten
Häfen Handel treiben.« Bei Licht besehen begründete dieser Satz
wohl einen sehr schwachen Anspruch, aber Graf Eulenburg hatte
keine andere Handhabe. Die Vertreter des iV estens interpretirten
ihn allgemein etwas gewaltsam dahin, »dass dem Abschluss von
Verträgen mit anderen Nationen kein Hinderniss im IVege stehe«.