
In dem Augenblick wurde er unterbrochen: ein Boot mit Beamten,
die schon von weitem mit Bahnen winkten, ruderte eiligst vom
Lande heran. Der Bevollmächtigte erhielt aus demselben eine Mittheilung,
stand eiligst auf und verliess die Cajüte; er kam dann
wie unschlüssig wieder, entfernte sich aber endlich mit der Eröffnung,
dass das Schreiben nicht ühergeben werden könne: es sei
ein Fehler darin, der erst verbessert werden müsse.
Die ganze Zeit über beinerkte man in den Uferbatterieen, in
deren Bereich das Geschwader lag, grosse Bewegung. Alle Geschütze
waren auf die englischen Schiffe, die meisten auf den Euryalus gerichtet.
Mehrere grosse Dschunken von den L i u k i u - Inseln, welche
in der Schusslinie lagen, wurden auf die Seite hugsirt, wo sie
der Action nicht im Wege sein konnten. Kurz vor Ankunft der
japanischen Bevollmächtigten waren auch viele Boote von K a g o s im a
ausgelaufen, die neben einer Bemannung von Soldaten jedes einen
kleinen Vorrath frischer Lebensmittel an Bord hatten. Solche
waren den Abend vorher versprochen worden und man glaubte sie
sollten an Bord gebracht werden, überzeugte sich aber bald, dass
sie nur zur Schau ausgelegt waren, damit man die Boote herankommen
liesse. Es war auf eine Recognoscirung abgesehen; die
Späher entfernten sich ohne auszuladen. Der Admiral beschloss
nun sich so weit aus dem Bereiche der Batterieen zu entfernen
als die grosse Wassertiefe gestattete; die Anker wurden
in dem Augenblick gelichtet, als der Bevollmächtigte S a t s u m a ’s
den Euryalus verliess. Dieser und der Perseus legten sich etwa
auf die doppelte Entfernung ihres ersten Ankerplatzes hinaus,
während die anderen Schiffe in einer Bucht der K a g o s im a gegenüberliegenden
hohen Insel S a k u r a s im a eine vortheilhafte Stellung
nahmen. — Am Abend desselben Tages kam der japanische Bevollmächtigte
nochmals an Bord des Flaggschiffes und übergab
.folgendes Antwortschreiben:
Es ist gerecht, dass ein Mensch, der einen anderen
getödtet hat, ergriffen und mit dem Tode bestraft werde,
denn nichts ist so heilig als das menschliche Leben.
Obgleich wir die Mörder festzunehmen wünschen und uns
seit dem vorigen Jahre darum bemüht haben, so ist uns
das doch unmöglich bei dem jetzigen politischen Zwiespalt
unter den japanischen D a im i o ’s , von denen einige solche
Leute sogar bergen und schützen. Ausserdem ist es nicht
einer, sondern es sind mehrere Mörder, die um so leichter
entschlüpfen.
Die Reise des S im a d s o S a b u r o nach Y e d d o hatte nicht
den Zweck Morde zu begehen, sondern die Höfe von
Y e d d o und M i a k o zu versöhnen; ihr werdet uns deshalb
glauben, dass unser Herr den Mord nicht befohlen haben
kann. Verbrecher gegen die japanischen Gesetze, welche
entweichen, sind der Todesstrafe verfallen. Wenn wir
nun diese Männer entdeckt und nach japanischem Gesetze
schuldig befunden haben werden, so sollen dieselben bestraft
werden; wir wollen es dann eueren Schiffscomman-
danten in N a n g a s a k i oder Y o k o h a m a mittheilen, damit
sie der Hinrichtung beiwohnen. Ihr müsst also in die
unvermeidliche Verzögerung willigen, welche die Ausführung
dieser Maassregel erheischt. Wenn wir Verbrecher
hinrichteten, die für andere Vergehen verurtheilt sind,
und euch sagten, dies seien die Mörder, so wäret ihr
nicht im Stande sie zu unterscheiden. Damit würden "wir
euch aber täuschen, ganz gegen den Geist, der unsere
Vorfahren beseelte.
Die Regierungen von Japan sind der Regierung von
Y e d d o unterthan und gehorchen, wie ihr wohl wisst,
deren Befehlen. Wir haben nun gehört, dass ein Vertrag
geschlossen worden ist, nach welchem die Fremden
sich in einem, gewissen Umkreise frei bewegen können,
aber wir haben nicht gehört, dass sie die Landstrasse
sperren dürfen. Gesetzt das geschähe in euerem Lande,
und ihr reistet, wie wir, mit grossem Gefolge von Trabanten;
würdet ihr nicht Jeden züchtigen (bei Seite
stossen und schlagen) der die Landesgesetze so höhnte
und verletzte? Wenn das nicht geschähe, so könnte kein
Fürst mehr eine Reise machen. Die Regierung zu Y e d d o ,
welche Alles lenkt und ordnet, zeigt nur ihre Unzulänglichkeit,
wenn sie in den Verträgen die Landesgesetze bei
Seite setzt, welche seit alten Zeiten in Kraft sind. Um
über diesen wichtigen Punct in das Reine zu kommen,
sollte ein hoher Beamter der Regierung zu Y e d d o und
einer von unserer Regierung die Frage in euerer Gegenwart
besprechen und das Richtige ausfindig machen. Nach