
dahin trotz allen Bemühungen der-Diplomaten nicht durchzusetzen
gewesen waren. Dieses Zugeständniss sollte wohl den Gesandten
günstige Aufnahme in Europa verschaffen, hatte aber keinen Werth,
wenn Y o k u h am a geräumt werden musste. Die Diplomaten waren
natürlich entschlossen diesem Verlangen den beharrlichsten Widerstand
entgegenzusetzen, und konnten, da es sich hier um Wahrung
der Ehre, um das wohlerworbene Recht der Verträge und materielle
Interessen von der grössten Bedeutung handelte, mit Sicherheit auf
den Beistand ihrer Regierungen rechnen, die von der Lage der
Dinge benachrichtigt waren. Die Gesandtschaft nach Europa leistete
Bürgschaft, dass es so bald nicht zu Feindseligkeiten kommen würde;
an Phrasen war man nachgrade gewöhnt und hatte einstweilen keinen
Grund an deren Ernst zu glauben. Ende Januar zeigte die Regierung
den Repräsentanten der Vertragsmächte an, dass der T a ik ü n sich
abermals nach M ia k o begeben werde, um eine grosse D a im io -Versammlung,
eine Art Reichstag abzuhalten. Er . reiste am 5. Februar
1864 mit vier Dampfern dahin ab, wie das Gerücht sägte, mit
seiner Gemalin und Tochter , zu einem längeren Aufenthalt. Letzteres
bestätigte sich nicht. Dass die Verträge in erster Linie Gegenstand
der Berathungen sein würden, durfte man annehinen; die Angelegenheit
schien in eine neue Phase zu treten. — Am 6. Februar schiffte
sich dann auch die japanische Gesandtschaft auf der Corvette Monge
nach Shanghai ein, um von da die Reise nach Europa auf einem
Dampfboot der Messageries imperiales fortzusetzen. Sie nahm
Wechsel auf London im Betrage von fünf Millionen Francs mit,
welche in baarem Silber an ein Bankhaus in Y o k u h am a eingezahlt
wurden.
Eisendrath, Weissblechplatten, weissen Zucker in Broden oder gestossen, Stutzuhren.
Taschenuhren, Uhrketten wurde jetzt die Steuer auf 5 Procent ermassigt; — für
Bijouterieen, Spiegel, Parfümerieen und Seife, Waffen, Bücher, Scheeren, Messer
Papeterieen und Zeichnungen von 20 auf 6 Procent. | f Blattblei, Bleiloth, Matten;
Rotang, Oel zum Malen, Indigo, Gips, Pfannen, Körbe wurden je tz t steuerfrei
erklärt. Die Opium-Einfuhr blieb verboten. Die Steuer für Wollen-, Leinen- und
Baumwollen-Fabrikate blieb auf 20 Procent, die für die Rohstoffe auf 5 Procent.
Die Advalorem-Besteuerung.ist in einem Lande, wo man den Werth der europäischen
Producte nicht beurtheilen kann, natürlich nur eine imaginäre; selbst die hohe Steuer
auf Getränke, 35 Pröcent, gab keinen erheblichen Kostenzuschlag, da man z. B.
300 Dutzend Kisten Rothwein zu 100 Dollars Werth zu declariren pflegte. Uhren.
Bijouterieen u .'s . w. wurden fast immer eingeschmuggelt; auch mit anderen Artikeln
betrieb man den Schleichhandel im Grossen, wozu die Bestechlichkeit der japanischen
Zollbeamten den fremden Kaufleuten die Hand reichte.
Grade in die bewegte Zeit von der ersten Rückkehr des
T a ik ü n aus M ia k o Anfang August 1863 bis zu seiner zweiten Reise
dahin im Februar 1864, in der die Japaner sich so dringend um die
Räumung von Y o k u h am a bemühten, fällt die Anwesenheit des Ge-
neral-Consuls von Rehfues, der mit Seiner Majestät Corvette Gazelle
aus China herübergekommen war, um die Ratifications-Instrumente
des preussischen Vertrages auszuwechseln. Der T a ik ü n wollte sich
mit aller Gewalt der Verträge entledigen und sollte jetzt noch einen
ratificiren! Es war der ungünstigste Moment in der ganzen Entwickelung.
Glücklicherweise hatte aber der Consul von Brandt sich
durch eifrige Studien und den lebendigen Verkehr mit japanischen
Dolmetschern in den wenigen Monaten seiner Anwesenheit if. seit
dem Herbst 1862 — ein so richtiges ürtheil über die politische Lage
und den Charakter der japanischen Würdenträger zu bilden vermocht,
dass er den einzuschlagenden Weg klar vor sich sah, und
unbeirrt von allen Spiegelfechtereien und künstlichen Hindernissen
mit. sicherem Bewusstsein das vorgesteckte Ziel verfolgen konnte.
Mit seiner und des Legations-Secretärs von Radowitz Unterstützung
■wusste Herr von Rehfues durch festes Auftreten und die beharrliche
Durchführung consequenter, wohlberechneter Maassregeln denjenigen
Druck auf die . japanischen Behörden auszuüben, durch welchen
allein die passive Hartnäckigkeit einer haltungslosen, nach allen
Richtungen ausweichenden, jeder Negation, aber keines festen Entschlusses
fähigen Politik zu überwinden ist.
Als Herr von Rehfues Anfang August mit der Gazelle vor
Y o k u h am a eintraf, war das völkerrechtswidrige Decret vom 24. Juni
1863, die Schliessung der japanischen Häfen betreffend, noch nicht
■widerrufen. Von einem diplomatischen Verkehr nach europäischen
Begriffen konnte deshalb streng genommen keine Rede sein. Der
General-Consul wartete zunächst die Rückkehr des englischen Geschwaders
aus dem Golf von K a g o s im a ab, von dessen Erfolgen
man sich einige Wirkung auf die japanische Regierung versprach,
und kündigte, da sich diese Erwartung nicht rechtfertigte, . dem
G o k o d z io Anfang September einfach an, dass er zur Ratijication des
preussischen Vertrages nach Japan gekommen sei, — erhielt aber keine
Antwort. Die Regierung schickte zu seiner amtlichen Begrüssung
am 10. September einige B u n y o ’s der auswärtigen Angelegenheiten
nach Y o k u h a m a , die keine geschäftlichen Mittheilungen zu machen
hatten. Er zeigte ihr dann seinen Entschluss an, sich die Antwort