
zu verehren. Der Kronleuchter kommt an, wird aber, wahrscheinlich
aus Missverständniss, nicht jenem Minister, sondern dem Kaiser
selbst mit den Geschenken der Holländer überreicht. Von da an
hätte M ik o - s a m a ’s Rachsucht nicht geruht ihnen alle möglichen
Vexationen zu bereiten. Er wusste 1672 einen ihm ergebenen Verwandten
zum Statthalter von N a n g a s a k i z u erheben, von welchem
die Einführung des Taxationshandels ausging; und als zwölf Jahre
später ein Edict des T s u k a - y o s i (er regierte seit 1680) den Holländern
ihre alten Handelsfreiheiten wiedergab, soll e r es gewesen sein,
der die Beschränkung der Einfuhr auf die Summe von 300,000 Taels
durchsetzte.
Der ungeheure Vortheil, welchen der Taxationshandel während
seines zwölfjährigen Bestehens allen Beamten und Dolmetschern
von N a n g a s a k i gebracht hatte, war die Quelle der Entsittlichung
für alle Zukunft; wie aber die Japaner an diese Periode, so gedachten
die Niederländer der früheren goldenen Zeiten und strebten
ängstlich, ihre Einkünfte auf die alte Höhe zu bringen. Eür beide
Theile war das nur durch den Schleichhandel möglich. — Wie
gross der Gewinn des Einzelnen in jener Zeit gewesen sein muss
beweist die Angabe, dass ein Handelsvorsteher dieses Amt nur
zweimal ein Jahr lang zu bekleiden brauchte, um sich mit einem
grossartigen Vermögen zurückzuziehen. Zu Thunberg’s Zeit, fast
hundert Jahre später, wird wehmüthig geklagt, dass schon eine
vier- bis fünfjährige Amtsdauer dazu gehöre um ein ausreichendes
Vermögen mit nach Hause zu nehmen. I I Der Gewinn der Compagnie
an der Umprägung des ausgeführten Goldes betrug noch
1670 und 1671 über eine Million Gulden, und man nahm doch nur
soweit Gold in Zahlung als nicht Kupfer zu erhalten war. Von
dieser Zeit an wurden die Vortheile immer geringer; nachdem die
Japaner einmal erfahren hatten, welchen Druck der Handel der
Holländer ertragen konnte, hörten sie nicht auf mit Beschränkungen
und scheinen es wirklich dahin gebracht zu haben, dass die Comp
a g n ie gegen Ende des Jahrhunderts Schaden an ihren Geschäften
hatte. Aber die Factoreibeamten zogen aus ihren Privatoperationen,
die fast nur auf Schleichwegen gingen, noch immer ungeheueren
Vortheil und hintertrieben beharrlich das Vorhaben der Direction,
D e s im a ganz aufzugeben. Die dortigen Vorsteher scheinen über ein
Jahrhundert lang die ostindische Compagnie systematisch betrogen
zu haben; sie verletzten täglich die Monopolrechte, zu deren Aufrechthaltung
sie bestellt waren, liessen mit Absicht die Bücher in
Unordnung geratheü und fischten mit bestem Erfolge im Trüben.
Die Unterbeamten nahmen Theil an ihren Betrügereien, und ihre
Vorgesetzten in Batavia, die meist auch einmal Handelsvorsteher
auf D e s im a gewesen waren, hatten guten Grund zu schweigen.
Gegen Ende des Jahrhunderts sah sich die ostindische Regierung
veranlasst auf den unerlaubten Handel mit Kupfer und anderen
Monopolartikeln die strengsten entehrenden Strafen zu setzen, und
etwas später scheint Ordnung in die Verwaltung gekommen zu sein.
Die Entsittlichung des an dem Handel auf D e s im a betheiligten
japanischen Personals im 17. und 18. Jahrhundert übersteigt allen
Glauben. Das Dolmetscher-Collegium, der O t t q n a und viele andere
Beamten hatten vorzüglich den Beruf, die Holländer während Anwesenheit
der Schiffe zu bewachen, und zogen aus ihrer Stellung
neben dem von der ostindischen Compagnie gezahlten Gehalte sehr
bedeutende g e s e tz lic h e Emolumente. Sie machten trotzdem, wo es
Gewinn brachte, mit den Holländern gemeinschaftliche Sache zu Umgehung
der Landesgesetze und Beschädigung der Compagnie, bekamen
Jene dadurch in ihre Gewalt und wussten diesen Vortheil sehr wohl
zu benutzen. ManIüberbot einander in List und Betrug, und lebte
bei glühendem Hass und verzehrender Eifersucht doch in strafbarem
Einverständniss. Es war ein Kampf der alle schlechten Leidenschaften
weckte, und man kann sich nicht über Kämpfer’s Aeusserung
wundern, dass die Holländer behandelt und bewacht würden, »nicht
wie ehrliche Menschen, sondern wie Uebelthäter, Verräther, Kundschafter
und Gefangene«. Sie liessen sich alle Bedrückungen gefallen,
welche ja meist die Compagnie trafen, um heimlich auf unerlaubtem
Wege für den eigenen Vortheil zu sorgen; die Japaner aber
waren unerschöpflich in Erfindung neuer Mittel ihren Gewinn zu
mehren, und ersannen dazu die künstlichsten Maassregeln. So bestand
eine indirecte Steuer in folgender Einrichtung: nachdem ein
Kaufgeschäft über eine Quantität Waaren geschlossen war, durften
sich zuerst die Statthalter, dann die Ober-BANvosen, die Bürgermeister,
Dolmetscher u. s. w. nach der Reihe eine bestimmte Anzahl
Stücke je nach ihrem Range aus der verkauften Masse zumEngros-
Preise aussuchen. Sie wählten natürlich nicht das Schlechteste und
hatten daran grossen Vortheil, während der Kaufpreis der Masse
erhebliche Einbusse litt. Solcher Vexationen kamen jährlich neue;
die Holländer schelten in ihren Berichten bitter auf die Unredlich