(perir^i, Mengk.: üta, Konawea: hinia). Dieser besitzt im ganzen südlichen Gebiet bei
Maronene und To Mengkoka die gleiche Form, welche schon die Sarasins*) abbilden. Er
hat eine Länge von etwa 1,10—1,20 m und eine Breite von etwa 0,25 m, trägt in der Mitte
einen konischen Buckel, innen eine Längsleiste mit Griff und ist mit Rohr mehrfach fest umwickelt.
Seine Ränder sind mit Rottan eingefaßt und mit Menschenhaar besetzt. Das Schwert
(toa [no]) der Maronene unterscheidet sich von dem sonst auf Celebes üblichen nur durch
seine bedeutende Größe, nämlich eine bis 63 cm lange und 8 cm breite Klinge mit langer
Spitze, in welcher beim Schlag der Schwerpunkt liegt. Sein Griff (ulüi tandu) aus Büffelhorn
oder Holz ist so groß, daß er mit beiden Händen angefaßt werden kann, und trägt am
Ende einen mit Menschenhaaren besetzten Knopf (tambuäle-tä), der mit einem Zapfen eingelassen
und mit Rottan festgebunden ist. Ein solcher Haarschopf setzt sich aus Stücken
erbeuteter Skalpe zusammen, welche in Streifen zerschnitten und an die Stammesgenossen
verteilt werden, stellt also eine Trophäe der Menschenjagd dar. Diese Schwerter,
welche man mit oder ohne Scheide aus Sogorinde trägt, sind die steten Begleiter der
Maronene, weniger die kleinen Waffen, z. B. die Dolche, die oft schön geschnitzte Griffe
(pangölu töbo) haben.
Die Ausrüstung wird durch die Lanzen (pando) vervollständigt, die in Rumbia eine
große und breite, blattartig geschweifte Klinge auf einem Rottanschaft besitzen, mit einer
kunstvollen Umflechtung seines oberen Endes und gelegentlich auch anderer Teile. Einschneidige
Spitzen mit Widerhaken, welche auch die Sarasins**) von den Tokea abbilden,
sind selten, und ebenso kommen nur hie und da Speere mit abnehmbarer, durch einen
Büffelfellriemen befestigter Klinge vor. Die letztere wird von den Bewohnern meist aus
importiertem Eisen geschmiedet. Lanzen mit Haarbüscheln am Schaft, wie in Mittel-
Celebes***) scheinen hier nicht in Gebrauch zu sein. In der Kopfjägertracht mit Schuppenpanzer
und Helm, Schild, Schwert und Lanze ähneln die Maronene römischen Gladiatoren
(s. auch Taf. XXVIII, Fig. 2).
D ie Ko p f j äg e r e i in Rumb i a wurzelt in der Idee, den Seelen der verstorbenen
Eltern und Geschwister ein Opfer darzubringen und wird als unbedingt notwendig angesehen,
um den Zorn der Ahnenseelen nicht heraufzubeschwören. Beim Tode eines Fürsten»
wie z. B. des Paüna Rumbia, ebenso beim Ableben der Frau eines der Regenten, und
zwar vor allem, wenn letztere wieder heiraten wollen, muß sie immer ausgeführt werden.
Sorgt der Witwer (likiwa) vor Eingehung der neuen Ehe nicht für ein Schädelopfer, so
würde die Seele der Verstorbenen über die Familie der jungen Frau Unheil bringen, ja selbst
das Hinscheiden des Fürsten bewirken. Beim Tode gewöhnlicher Menschen ist das Köpfen
nicht so unbedingt erforderlich; man pflegt sich in diesem Falle genügend Zeit zur Ausführung
dieser Ehrenpflicht zu lassen und begnügt sich mit einem einzigen Schädel für die
sämtlichen, innerhalb eines Jahres in der ganzen Gemeinde Gestorbenen.
In der Landschaft Me n g k o k a aber, wo die Häuptlinge im Binnenlande größere
Macht besitzen, soll man einen Kopfjagdzug bereits für notwendig erachten, wenn ein unangenehmer
Traum, den man dem Einfluß der abgeschiedenen Seelen zuschreibt, auf böse
Ereignisse hindeutet.
Das Opfer eines Schädels findet alle Jahre in Verbindung mit dem Er n t e f e s t
(mewussöi, mengk.: komo korbdo, meist: monahum däu, Feier des Reisschnitts, aber mosöwi
*) „Reisen in Celebes“, Fig. 105, S. 340.
**) „Reisen in Celebes“, Bd. I, Fig. 113, S. 360.
***) Sarasins; „Reisen“ Bd. II, S. 33, Fig. 11.
Reisschneiden) Ende August, bezw. Anfang September statt. Der Reis wird nämlich im
allgemeinen etwa im April ausgepflanzt, wenn die Trockenheit (moküla, die Hitze) begonnen
hat. Man rechnet 5—6 Monate (pinoläro*) bis zur Reife und teilt auch nach dieser
Periode das Jahr ein, welches danach 2 X 5 + 2 Monate umfaßt, für welche die Maronene
keine besonderen Namen gebrauchen, wohl aber die Bewohner Mengkokas (Membulus), näm-
lieh folgende:
April mata lbso, Zeit des Auspflanzens der Reissetzlinge
Mai riólo
Juni matangáwe (tambara kawe)
Juli merera wússi
August mehaü-haü
September mata tindo (tombara tindo) Reisernte.
Oktober matande Úweh (Úweh, Rottanpalme).
November tombarate Úweh
Dezember toéno
Januar mata lele angéa, (tombara lele angéa)
Februar molambu
März mata rnoméhe (tombara moméhe)
Die Zählung der Tage geschieht bei den Maronene mit Hilfe von Knoten, die in
ein Tau geknüpft werden.
Ist die Zeit des Erntefestes herangerückt, so gehen die Leute in der beschriebenen
Rüstung auf Kopf j a g d (mentaräko papäta, Mengk.: lako mepäte, gehen um zu töten), und
zwar stets zu einem anderen Stamme jenseits des Gebirges oder sie verwenden Sklaven.
Die Häuptlinge kaufen oder tauschen diese häufig untereinander. Sie schicken sich gegenseitig
den zum Tode Geweihten mit einer Botschaft zu, wobei man sich, wie allgemeine
Sitte, gewisser Geheimzeichen bedient, nämlich eines geflochtenen Balles mit bunten Bändern
und gewissen Mustern, über die ich leider nichts erfahren konnte.
Die Kopfjäger beschleichen ihr Opfer meist beim Sammeln im Wald oder auf dem
Felde und töten es mit der Lanze. Dann schlagen sie dem Gefallenen den Kopf ab und
verschwinden, ohne die Leiche weiter zu verstümmeln.
Der glückliche Jäger wird im Heimatdorfe mit großen Ehren empfangen, und ihm
zu Ehren wird die Trommel (dimba) kräftig gerührt. Vor dem Eintritt in sein Haus muß
er der Sitte gemäß die Rüstung mit der einfachen Baumrindenjacke vertauschen, einer
leicht zerreißlichen Kleidung, welche für festliche Gelegenheiten mit schwarzen, roten und
weißen Streifen in einfachen geometrischen Mustern an den Kanten verziert wird. (Taf. XXVIII,
Fig. 1.) Im nördlichen Mengkoka, vor allem in den Dörfern am Fuß des Mendoka-Gebirges,
besteht die Sitte, daß die Familie dem Zurückkehrenden einen turmartigen Hut (par£wa
bongai) anfertigt, den er bei dem nun folgenden Ko p f j ä g e r f e s t (monähum bongai=monähum
Feier, bongai köpfen) tragen muß. Die Form dieses Hutes soll gleichzeitig den Schauplatz
der Erbeutung andeuten, z. B. stellt er ein Haus dar, wenn sie in der Nähe eines Dorfes,
einen Reisschober, wenn sie im Felde gelang, ein Boot, wenn an der Küste u. s. w. In
dieser Landschaft pflegt man die Toten nach unbestimmter Zeit zu begraben, nämlich sobald
das Geld dazu vorhanden ist.
*) ein „pinoläro“ = 30 Nächte (mälo).