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endlich werden für alle Feld- und Hausarbeit verwandt; sie haben hauptsächlich für die
Herbeischaffung des täglichen Wassers und für das Vieh zu sorgen.
Die aus der Klasse der Maradlka hervorgehenden Regenten, die Bontos, befehligen
auch Dörfer mit Adeligen, welche ihnen meist nur unwillig gehorchen. Heiraten sie eine
Frau aus hohem Adel, eine Wa Od£, so bilden ihre Nachkommen einen besonderen Stand,
Anak Sara, aus dem auf Muna die Oberhäupter der Ho-Era, der vier Landschaften gewählt
werden. Meist sind diese dem Volk besser gesinnt, doch unterdrücken auch sie nicht
selten ihre Untergebenen.
Während des Interregnums auf Muna regierten die La Odd vollständig willkürlich,
da noch nicht wie auf Buton ein Reichsrat, der Sarat, zur Schlichtung von Streitigkeiten
bestand. Die alte Hauptstadt Muna entvölkerte sich, wie schon gesagt, und jetzt existieren
von ihr nur noch eine verfallene Moschee und Hausruinen. In der königslosen Zeit
wanderten die Regenten nach anderen Plätzen; Dörfer und Bezirke entlegener Gegenden
wurden miteinander vereinigt, und alles ging bunt durcheinander. Es wohnten u. a. der
Fürst von Kaüro in Bungkölo, der von Laso-sbdo in Gölo, während zwei La Odd ohne
Titel in Laso-sbdo die Macht in Händen hatten, und daneben freie Dörfer unter Ältesten
(kama-hüla) sich selbständig regierten. In diesem Zustande fanden die Holländer die Insel
vor, als der Muna-Feldzug im April 1908 (unter Leutnant Muurling) begann. Von jeher
scheint in Muna die größte Unordnung geherrscht zu haben, so gehörten einzelne Landesteile
und Dörfer bald zu diesem, bald zu jenem Königreiche, wie aus Briefen der Sultane
von Buton und Ternate, sowie. der Gouverneure der alten Ostindischen Kompagnie aus
dem 17. und 18. Jahrhundert hervorgeht.*)
Der jeweilige Beherrscher dieses Reiches, der Sultan von Buton, ist nicht wie in
den meisten Sultanaten des Archipels der älteste Sohn des verstorbenen Fürsten, sondern
der tüchtigste und beliebteste Mann aus der F a m i l i e d e r K a im u d in (auch Kayamüdin).
Der jetzige Herrscher, Muhamedi Asiki, ist sogar nicht einmal vom höheren Adel, doch
hofft der Sohn des früheren Sultans, der Lakina Muna, später den Thron seiner Väter zu
besteigen, und, ohne Frage hängt das Volk sehr am alten Hause. Jedenfalls verlangt der
Gesetzesbrauch, daß der S u l t a n g e w ä h l t wird, und zwar sonst aus dem Fürstengeschlecht
von unvermischtem Blut. Ein Nachkomme von einer Nebenfrau aus niederem Adel hat
bis in die zweite Generation keine Gleichberechtigung. Ebenso kann niemals ein weibliches
Wesen auf dem Throne sitzen, wie in manchen anderen Sultanaten Indonesiens, z. B. in
Celebes, wo zur Zeit im Reich Tanette im Südwesten der Insel, und Luwu im mittleren
Teile, eine Fürstin regiert. Man führt darum über die Familie der Kaimudin eine genaue
Liste.' Wie dieser Stammbaum (s. Beiblatt) zeigt, bestehen direkte Verwandtschaftsver-
hältnisse zwischen den Sultanen von Buton und dem Großkönig, wie den früheren und
heutigen Fürstlichkeiten von Muna.
Die Lakina Muna wiederum sind Nachkommen eines Prinzen von Boni und damit
Verwandte der Fürsten von Lai'wui, jenes mächtigen Herrschergeschlechtes in Mittel-Celebes,
wie aus folgendem, von Ligtvoet**) gegebenen Stammbaum hervorgeht:
*) Siefie u. a. die Korrespondenz v. Gouverneur Padtbrugge im Jahre 1677 (Bijdragen lot de
Taal-, Land- en Volkenkunde v. Nederl. Indie, Amsterdam 1863, S. 311/314).
•*) a. a. 0 . S. 22.
Aru-Bakung, Prinz von Boni, verheiratet mit einer Prinzessin von Tiworo.
La-Sambawa,
Lakina Lapadaku von Tiworo,
v erheiratet mit
Maho, Fürstin von Lai'wui.
La-Mango,
Fürst von Lai'wui, gest. 1871.
I. Pasija Daeng-Matene,
verh. mit Wa Ode Kanta da,
auch Kantolalo genannt,
. Kapita-lau von Lohia
Wa Od6 Oga.
Putiri Daeng-Lolo,
verheiratet mit Daeng Siruwa,
J . Kasiwiang
verheiratet mit Daeng Patawa,
Haupt der Bugis an der Vos-
maers-Bai.
Sao-Sao,
Fürst von Lai'wui.
Die S u l t a n sw a h l verfolgt heute offenbar den Zweck, die Macht des Herrschers
zu beschränken und die des Adels zu vergrößern, welcher ängstlich darüber wacht, daß
seine Rechte gewahrt bleiben. Die Entscheidung, ob sich dieses Wahlrecht aus der Erbfolge
entwickelt hat, etwa weil zu Zeiten schwacher Herrscher die Reichsgroßen immer
mehr Macht in die Hand bekamen, oder ob der tüchtigste und tapferste, sozusagen der
Hauptmann dieses Seeräubervolkes, gewählt wurde und das mächtig gewordene Geschlecht
der Kayamudin sich dann im Laufe der Generationen ein Anrecht auf diese Würde erwarb,
muß ich der Geschichtsforschung überlassen. Jedenfalls wird die Wahl von vier Vertretern
des Adels, Kaümu: 1/Sapati, dejm Reichskanzler, 2. Kenepulu, dem Ober-Zeremonienmeister
und den Kapitan-Iaut, Befehlshabern der Land- und Seemacht, nämlich: 3. Kapitan-laut
Matanajo (== „mata-na-ajo“, malayisch „seblah matahari naik“, d. h. im Gebiete der aufgehenden
Sonne), sowie 4. Kapitan-laut Sukanajo ( = „suka-na-ajo“, malayisch „seblah
matahari masoq“, im Gebiete der untergehenden Sonne) vollzogen. Ihr Resultat wird den
Volksvertretern, den zwei Landräten, Bonto-ogena ( = Mantri-besar) sowie den neun Ober-
Ministern, den Mantris des Reichsrates, mitgeteilt und durch diese dem Lande zur Kenntnis
gebracht.„
Nach dem Tode werden Sultane“, wie bereits Ligtvoet*) mitteilt, „nach dem Platz
genannt, wo sie gestorben sind. So heißt der am 24. Juni 1871 verschiedene Sultan
Kaimu-d-din II., Sangija Tobe-tobe, ;d. i. der in Tobe-tobe Abgelebte, sein Vater und Vorgänger
Kaimu-d-din jL Sangija Badija, d. J* der zu Badija Gestorbene. Abgetretene Sultane
erhalten nach ihrem Ausscheiden den Namen Massabuna unter Beifügung des Platzes, an
welchem sie abdankten, bezw. unter welchen Umständen dies geschehen, z. B. Massabuna
Kombebaha.
Wenn einer von den untergebenen Fürsten aus dem Amte scheidet, so wird er
Ijaruna oder wohl auch einfach Aruna oder Arona, unter Hinzufügung des Namens seines
früheren.-Fürstentums, genannt, z. B. Ijaruna Lulibu.“
Der Sultan hat nur eine sehr fiktive Macht, da er auf den Rät der Reichsgroßen
hören muß, welchen sogar das Recht einer Absetzung zusteht, falls der Herrscher seine
Verpflichtung dem Lande gegenüber nicht erfüllt. Außerdem ruht die Regierung nicht allein
in seinen Händen, sondern seine Befehle hat der Reichsrat, Sarat (Hadat), zu bestätigen, der von
jedem Schritte des Sultans unterrichtet sein muß. Zu diesem Reichsrat gehören folgende
Personen: I. Sapati, II. Kenepulu, der Vertreter des ersten, III. Lakina Surawoljo, IV. Lakina
Badija, die zwei Großkönige, V. die bereits genannten Kapitan-laut Matanajo und
Sukanajo, die obersten Polizeiorgane, VI. die beiden Haupt-Landräte der großen Reichshälften,
Sekretäre des Sultans, der Bonto-ogena Matanajo und Sukanajo, VII. Sabandara,
*) a. a. 0 . S. 16—17.