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 endlich  werden  für  alle  Feld-  und  Hausarbeit  verwandt;  sie  haben  hauptsächlich  für  die  
 Herbeischaffung  des  täglichen  Wassers  und  für  das  Vieh  zu  sorgen. 
 Die  aus  der  Klasse  der  Maradlka  hervorgehenden Regenten,  die  Bontos,  befehligen  
 auch  Dörfer  mit  Adeligen,  welche  ihnen  meist  nur  unwillig  gehorchen.  Heiraten  sie  eine  
 Frau  aus  hohem  Adel,  eine  Wa  Od£,  so  bilden  ihre  Nachkommen  einen  besonderen  Stand,  
 Anak  Sara,  aus  dem  auf  Muna  die  Oberhäupter  der  Ho-Era,  der  vier Landschaften  gewählt  
 werden.  Meist  sind  diese  dem  Volk  besser  gesinnt,  doch  unterdrücken  auch  sie  nicht  
 selten  ihre  Untergebenen. 
 Während  des  Interregnums  auf  Muna  regierten  die  La  Odd  vollständig  willkürlich,  
 da  noch  nicht  wie  auf  Buton  ein  Reichsrat,  der  Sarat,  zur  Schlichtung  von  Streitigkeiten  
 bestand.  Die  alte  Hauptstadt Muna  entvölkerte  sich, wie  schon  gesagt,  und  jetzt  existieren  
 von  ihr  nur  noch  eine  verfallene  Moschee  und  Hausruinen.  In  der  königslosen  Zeit  
 wanderten  die  Regenten  nach  anderen  Plätzen;  Dörfer  und  Bezirke  entlegener  Gegenden  
 wurden  miteinander  vereinigt,  und  alles  ging  bunt  durcheinander.  Es  wohnten  u.  a.  der  
 Fürst  von  Kaüro  in  Bungkölo,  der  von  Laso-sbdo  in  Gölo,  während  zwei  La Odd  ohne  
 Titel  in  Laso-sbdo  die  Macht  in  Händen  hatten,  und  daneben  freie  Dörfer  unter  Ältesten  
 (kama-hüla)  sich  selbständig  regierten.  In  diesem  Zustande  fanden  die  Holländer  die  Insel  
 vor,  als  der  Muna-Feldzug  im  April  1908  (unter  Leutnant  Muurling)  begann.  Von  jeher  
 scheint  in  Muna  die  größte  Unordnung  geherrscht  zu  haben,  so  gehörten  einzelne  Landesteile  
 und  Dörfer  bald  zu  diesem,  bald  zu  jenem  Königreiche,  wie  aus  Briefen  der  Sultane  
 von  Buton  und  Ternate,  sowie. der  Gouverneure  der  alten  Ostindischen  Kompagnie  aus  
 dem  17.  und  18.  Jahrhundert  hervorgeht.*) 
 Der  jeweilige  Beherrscher  dieses  Reiches,  der  Sultan  von  Buton,  ist  nicht  wie  in  
 den  meisten  Sultanaten  des  Archipels  der  älteste  Sohn  des  verstorbenen  Fürsten,  sondern  
 der  tüchtigste  und  beliebteste  Mann  aus  der  F a m i l i e   d e r   K a im u d in   (auch  Kayamüdin).  
 Der  jetzige  Herrscher,  Muhamedi  Asiki,  ist  sogar  nicht  einmal  vom  höheren  Adel,  doch  
 hofft  der  Sohn  des  früheren  Sultans,  der  Lakina  Muna,  später  den  Thron  seiner  Väter  zu  
 besteigen,  und,  ohne  Frage  hängt  das  Volk  sehr  am  alten  Hause.  Jedenfalls  verlangt  der  
 Gesetzesbrauch,  daß  der  S u l t a n   g e w ä h l t   wird, und  zwar  sonst aus  dem  Fürstengeschlecht  
 von  unvermischtem  Blut.  Ein  Nachkomme  von  einer  Nebenfrau  aus  niederem  Adel  hat  
 bis  in  die  zweite Generation  keine Gleichberechtigung.  Ebenso  kann  niemals  ein weibliches  
 Wesen  auf  dem  Throne  sitzen,  wie  in  manchen  anderen  Sultanaten  Indonesiens,  z.  B.  in  
 Celebes,  wo  zur  Zeit  im  Reich  Tanette  im  Südwesten  der  Insel,  und  Luwu  im  mittleren  
 Teile,  eine  Fürstin  regiert.  Man  führt  darum  über  die  Familie  der  Kaimudin  eine  genaue  
 Liste.'  Wie  dieser  Stammbaum  (s.  Beiblatt)  zeigt,  bestehen  direkte  Verwandtschaftsver-  
 hältnisse  zwischen  den  Sultanen  von  Buton  und  dem  Großkönig,  wie  den  früheren  und  
 heutigen  Fürstlichkeiten  von  Muna. 
 Die  Lakina  Muna  wiederum  sind  Nachkommen  eines  Prinzen  von  Boni  und  damit  
 Verwandte  der  Fürsten  von  Lai'wui,  jenes  mächtigen  Herrschergeschlechtes  in Mittel-Celebes,  
 wie  aus  folgendem,  von  Ligtvoet**)  gegebenen  Stammbaum  hervorgeht: 
 *)  Siefie  u.  a.  die  Korrespondenz  v.  Gouverneur  Padtbrugge  im  Jahre  1677  (Bijdragen  lot  de  
 Taal-,  Land-  en  Volkenkunde  v.  Nederl.  Indie,  Amsterdam  1863,  S.  311/314). 
 •*)  a.  a.  0 .  S.  22. 
 Aru-Bakung,  Prinz  von  Boni,  verheiratet  mit  einer  Prinzessin  von  Tiworo. 
 La-Sambawa, 
 Lakina  Lapadaku  von  Tiworo,  
 v erheiratet  mit  
 Maho,  Fürstin  von  Lai'wui. 
 La-Mango,  
 Fürst  von  Lai'wui,  gest. 1871. 
 I.  Pasija  Daeng-Matene,  
 verh.  mit  Wa Ode  Kanta da,  
 auch  Kantolalo  genannt, 
 .  Kapita-lau  von  Lohia 
 Wa Od6  Oga. 
 Putiri  Daeng-Lolo,  
 verheiratet  mit  Daeng  Siruwa, 
 J .   Kasiwiang  
 verheiratet  mit  Daeng Patawa,  
 Haupt  der  Bugis  an  der  Vos-  
 maers-Bai. 
 Sao-Sao, 
 Fürst  von  Lai'wui. 
 Die  S u l t a n sw a h l   verfolgt  heute  offenbar  den  Zweck,  die  Macht  des  Herrschers  
 zu  beschränken  und  die  des  Adels  zu  vergrößern,  welcher  ängstlich  darüber  wacht,  daß  
 seine  Rechte  gewahrt  bleiben.  Die  Entscheidung,  ob  sich  dieses  Wahlrecht  aus  der  Erbfolge  
 entwickelt  hat,  etwa  weil  zu  Zeiten  schwacher  Herrscher  die  Reichsgroßen  immer  
 mehr  Macht  in  die  Hand  bekamen,  oder  ob  der  tüchtigste  und  tapferste,  sozusagen  der  
 Hauptmann  dieses  Seeräubervolkes,  gewählt wurde  und  das  mächtig  gewordene  Geschlecht  
 der  Kayamudin  sich  dann  im  Laufe  der Generationen  ein  Anrecht  auf  diese  Würde  erwarb,  
 muß  ich  der  Geschichtsforschung  überlassen.  Jedenfalls  wird  die  Wahl  von  vier Vertretern  
 des Adels,  Kaümu:  1/Sapati,  dejm  Reichskanzler,  2.  Kenepulu,  dem  Ober-Zeremonienmeister  
 und  den  Kapitan-Iaut,  Befehlshabern  der  Land-  und  Seemacht,  nämlich:  3.  Kapitan-laut  
 Matanajo  (==  „mata-na-ajo“,  malayisch  „seblah  matahari  naik“,  d.  h.  im  Gebiete  der  aufgehenden  
 Sonne),  sowie  4.  Kapitan-laut  Sukanajo  ( =   „suka-na-ajo“,  malayisch  „seblah  
 matahari masoq“,  im  Gebiete  der  untergehenden  Sonne)  vollzogen.  Ihr  Resultat  wird  den  
 Volksvertretern,  den  zwei  Landräten,  Bonto-ogena  ( =  Mantri-besar)  sowie  den  neun  Ober-  
 Ministern,  den Mantris  des  Reichsrates,  mitgeteilt  und  durch  diese  dem  Lande  zur Kenntnis  
 gebracht.„ 
 Nach  dem  Tode  werden  Sultane“,  wie  bereits  Ligtvoet*)  mitteilt,  „nach  dem  Platz  
 genannt,  wo  sie  gestorben  sind.  So  heißt  der  am  24.  Juni  1871  verschiedene  Sultan  
 Kaimu-d-din  II.,  Sangija  Tobe-tobe, ;d.  i.  der  in  Tobe-tobe Abgelebte,  sein  Vater  und  Vorgänger  
 Kaimu-d-din jL  Sangija  Badija,  d. J* der  zu Badija Gestorbene.  Abgetretene  Sultane  
 erhalten  nach  ihrem  Ausscheiden  den  Namen  Massabuna  unter  Beifügung  des  Platzes,  an  
 welchem  sie  abdankten,  bezw.  unter  welchen  Umständen  dies  geschehen,  z.  B.  Massabuna  
 Kombebaha. 
 Wenn  einer  von  den  untergebenen  Fürsten  aus  dem  Amte  scheidet,  so  wird  er  
 Ijaruna  oder  wohl  auch  einfach  Aruna  oder  Arona,  unter  Hinzufügung  des  Namens  seines  
 früheren.-Fürstentums,  genannt,  z.  B.  Ijaruna  Lulibu.“ 
 Der  Sultan  hat  nur  eine  sehr  fiktive  Macht,  da  er  auf  den  Rät  der  Reichsgroßen  
 hören  muß,  welchen  sogar  das  Recht  einer  Absetzung  zusteht,  falls  der  Herrscher  seine  
 Verpflichtung  dem  Lande  gegenüber  nicht  erfüllt.  Außerdem  ruht  die  Regierung  nicht  allein  
 in  seinen Händen,  sondern  seine Befehle hat der Reichsrat, Sarat (Hadat), zu bestätigen, der von  
 jedem  Schritte  des  Sultans  unterrichtet  sein  muß.  Zu  diesem  Reichsrat  gehören  folgende  
 Personen:  I.  Sapati,  II.  Kenepulu,  der Vertreter  des  ersten,  III.  Lakina  Surawoljo,  IV.  Lakina  
 Badija,  die  zwei  Großkönige,  V.  die  bereits  genannten  Kapitan-laut  Matanajo  und  
 Sukanajo,  die  obersten  Polizeiorgane,  VI.  die  beiden  Haupt-Landräte  der  großen  Reichshälften, 
   Sekretäre  des  Sultans,  der  Bonto-ogena  Matanajo  und  Sukanajo,  VII.  Sabandara, 
 *)  a.  a.  0 .  S.  16—17.