früher der Ober-Zollbeamte (ein hoher und einträglicher Posten), jetzt Zeremonienmeister
und Chef der Dolmetscher, VIII. Bonto-ogena Sijo-limbona ( = neun Gemeinden), die neun .
Haupt-Minister bei Hofe und Vertreter der Distrikte, nämlich: 1. Peröpa, 2. Baluwu, 3. Gunda-
günda, 4. Barang-katüpa, 5. Gäma, 6. Siümpu, 7. Wadaf-lölo, 8. Rakija und 9. Melai, Bezeichnungen,
welche sie ihrem Namen hinzufügen, IX. Lakina, die Regenten der Provinzen.
Weiterhin seien noch die kleineren Beamten des Staates erwähnt: 1. Einundzwanzig
Bontos, welche kleine Gebietsteile unter sich haben,*) 2. Djurubassa, die Dolmetscher und
Botschafter des Sultans, zusammen vierzig, von denen die im Range höheren, malayisch
sprechenden den schon oft genannten Amtsstab, die niederen und der buginesischen Sprache
kundigen Lanzen führen, 3. Talömbo, die Überbringer von Befehlen und 4. Lotunam, denen
die Aufsicht über den Vollzug von Aufträgen zusteht, wie die Unterorgane derselben,
5. Aliferisi und 6. Sergenti, die Polizisten. Für die Übermittlung der Befehle der Bontos
dienen 7. die Pangalassan, und für die Ausführung derselben haben 8. die Dorfhäupter,
Parabella, zu sorgen. Ihnen stehen zur Hilfeleistung und für Polizei- wie Botendienste
9. die Watti zur Verfügung, während sie 10. von den Mentjuana, den Dorfältesten, in ihrem
Amte beraten werden. Schließlich seien noch die Bonto k a n tjo d a ||8 T ra g s tu h l), die Aufseher
über die Stuhlträger bei Festzügen, Empfängen und Besuchen des Sultans genannt,
ln politischer Hinsicht umfaßt das Sultanat mehrere selbständige Königreiche und den
eigentlichen Einzelstaat Buton (auch Butung.**) Nur dieser letzte steht unter direkter
Regierung; sein Gebiet setzt sich aus folgenden Teilen zusammen:
1. Die Insel Buton, ohne das im Norden liegende Reich Kaling-tjussu (auch
Koleng-tjussu).
2. Muna, ohne die Königreiche Muna und Tiworo.
3. Alle sonstigen Eilande, ohne Kabaena und Kaidupa (Tukang-besi-Inseln).
4. Die Landschaften Rumbia und Poleang auf Celebes, die jedoch in Wirklichkeit
fast ganz unabhängig sind und Kleinstaaten unter einem Makole bilden.
Die Vertretung am Sultanshofe liegt in Händen zweier Bontos, die aber nur zur Steuererhebung
das Land besuchen. Im Gegensatz hierzu haben die Reiche Muna, Tiworo, Kaling-
tjussu und Kaidupa ihre selbständige Regierung nach butonesischem Muster und nur die
Regenten werden vom Sultan ernannt. Die Wahl eines Sultans durch die Häupter des
Adels, die Beschränkung seiner Macht durch einen Sarat, die Vertreter des Adels und des
Volkes in diesem Reichsrat, die parteiartigen Verbände des Volkes, der Zusammenschluß
aus einzelnen selbständigen Reichen, das Vorhandensein eines Kirchenrates ergeben eine
Staatsform, die teils an unsere jetzige konstitutionelle Verfassung und teils an das heilige.
Römische Wahlreich Deutscher Nation erinnert.
Da unter der holländischen Herrschaft diese eigentümliche Staatsverfassung wohl
schon bald eine Umgestaltung erfahren wird, so möchte ich noch weitere E in r ic h tu n g e n ,
und zwar d e s R e i c h e s M u n a behandeln, welche sich ja n ic h t wesentlich von denjenigen
Butons unterscheiden. Die Insel ist in drei Teile eingeteilt, den südlichen, der wie schon
erwähnt, unter direkter Verwaltung von Buton steht, und in die beiden kleinen Königreiche
Tiworo (auch Tioro) und Muna (früher Wuna). Erst seit September 1907, nach einer fast
zweijährigen Herrscherlosigkeit, hat Muna wieder einen König, den bereits (S. 146) genannten
Achmadi Arunabola, den Sohn des früheren Sultans von Buton. Von Militärpatrouillen
*) Ihre Namen zählt Ligtvoet a. a. 0 . S. 19 auf.
**) Vielleicht rührt der Name von dem hier häufigen Strandbaum: Butun (mal. javan.) oder
Butung (bugines.), Barringtonia speciosa Forst her.
wurde zuerst 1907 der Süden der Insel durchzogen, dann im Frühjahr 1908 das Reich
Muna, während Tiworo erst im letzten Jahre unter die Botmäßigkeit des Gouvernements karm
Auf der ganzen Insel wird munanesisch gesprochen; nur im südöstlichen Teile, vor
allem an der Meeresstraße, finden sich butonesische Niederlassungen und umgekehrt an
der Buton-Küste einige kleine Muna-Dörfer. Die M u n a - S p r a c h e hat etwas Auffallendes,
nämlich die häufige Wiederkehr des „F“, eines sonst im indonesischen Idiom höchst seltenen
Buchstabens, den ich in ähnlicher Weise auch auf Wetar fand. Außerdem liebt sie es, möglichst
alle Worte auf einen Vokal ausgehen zu lassen und zum Wohlklang Silben vorzustellen.
Das „F“ entspricht teils dem malayischen „P “, z. B. in: „api“, das Feuer, munanesisch „efi“,
in: „pikir“, denken = „fikiri“, teils dem butonesischen „P“, z. B. in: „potawa“, lachen,
munanesisch == „fota“ (malayisch „tertawa“), „nipi“, dünn = „nifi“ (malay. „tipis“, neben
„nipis“) „pongipi“, träumen == „monifi“ (malay. „bermimpi“), „patinda“, untersuchen = „fotinda“
u. a. Ein aus beiden Sprachen von mir zusammengestelltes Verzeichnis von je 700 Wörtern
etwa wird an anderer Stelle abgedruckt.
Wie auf Buton, so ist auch hier der Herrscher in seiner Macht durch den Ministerrat
S a r a beschränkt, der aus Vertretern des Adels, welcher die höchsten und leitenden Stellen
einnimmt, und denen des Volkes besteht. In ihm sitzen 1. zwei Kapita-lau von Lohia und
Labora. 2. Der Menteräna-bitara, der Reichskanzler, der ein ähnliches Amt wie der Kenepulu
in Buton hat. 3. Der Bonto-balano (balano = groß), der erste Minister und 4. drei Bontos
(Mantris). Die Kapita-lau üben, seit der Sultan nicht mehr eine eigene Flotte besitzt, keine
regierenden Funktionen aus, sondern ihnen, als Mitgliedern des Sara, liegt vorwiegend die
Schlichtung von Streitigkeiten unter den Adeligen ob. Jeder Bonto hat als Vertreter der
Ho-Era, der vier Landschaften Lohia, Lahontohe, Lagadi und Wasolangke im Reichsrat die
Interessen des Volkes wahrzunehmen, und ihnen stehen die Vertreter des Adels, die Bobatu,
gegenüber. Diese hatten früher, wie heute noch in Lahontohe, einen eigenen Sara zur
Regelung von Angelegenheiten des Adels. Die Dörfer der West-Küste konnten sich eine
größere Unabhängigkeit bewahren und standen zum Teil unter der Verwaltung ihres Hauptes,
des Parabella oder Dorfältesten, Mentjuana. Infolge der kriegerischen Verwicklungen in den
letzten Jahren hatten jedoch viele Bewohner derselben die Insel verlassen und sich auf der
Ost-Küste von Kabaena, wo sie ihre alte Freiheit noch genießen können, angesiedelt.
Die Verwaltung der geistlichen Angelegenheiten wird in Muna, Tiworo und Buton
in gleicherweise von einem Sara Agama (agama = Glaube), dem G l a u b e n s r a t ausgeübt,
in welchem die muhamedanischen Priester Sitz und Stimme haben. Im Range folgen sich
diese: 1. Imamü, der Oberpriester, 2. Hatibi, (Buton: Chatib) 3. Modji, und zwar zwei für
jede Ho-Era (fünf in Tiworo). Der Sara Agama hat als Hauptaufgabe die Schließung
und Trennung der Ehe (s. Muna S. 166), sowie die Regelung der Erbschaftssachen,
letzteres jedoch nur, wenn er von den Parteien aufgefordert wird. Diese haben dafür nicht
nur eine Abgabe zu entrichten, sondern die Bemühungen der Priester mit einem „Kaffee-
und Eßgeld“ zu bezahlen. Ihr Einfluß reicht meist nicht in das Innere des Landes (besonders
Butons) hinein, wo die Ehe noch dem alten Brauche gemäß geschlossen und die Erbschaftsangelegenheiten
dementsprechend geregelt werden.
Mit allen genannten weltlichen und geistlichen Staats-Ämtern sind aus Ländereien
bestimmte Einkünfte verbunden. Die Inhaber besitzen außerdem Ansprüche auf Abgaben
und Herrendienste nach Maßgabe ihres Ranges. D ie E in n a h m e n d e s L a k in a M u n a
sind folgende: