steht ihnen ein Anspruch auf zwei, von ihnen ernährte und gekleidete herrendienstpflichtige
Maradika zu, welche ihre Arbeitsleistung nicht durch Geld loskaufen können. Die vier
B o n to s bekommen von den ihnen unterstellten Distrikten ein Dritteil aus dem Hatsil Muna,
und da sie kein besonderes Einnahmegebiet haben, ein Haus und ein Stück Land, das
Herrendienstpflichtige beackern müssen.
Seit 1909 hat die N.-I. Regierung mit der Besitzergreifung des Landes auch die
Bezahlung der Fürsten in Höhe ihrer früheren Gebühren übernommen Sie erhalten jetzt
folgende Besoldung im Jahr:
Lakina Muna . .......................... Fl. 1500.JI
Kapita-lau Lohia . . . . . . . . . . . . . . . „ 750.—
Kapita-lau Labora .................................... 250.—i
Bonto-balano (Mantri-besar) . . . . . . . .. 400.—
M e n te r a n a -b ita r a ..................................... . . . . . . . „ 300.—
Bonto (M a n tr i) .......................... . . . . . . . „ 200,-1
In früheren Jahren, besonders in der Blütezeit des Buton-Reiches, im 17. und
18. Jahrhundert, als dieses dem benachbarten Sultanat von Ternate, anfangs^ ebenbürtig,
zur Seite stand, hatten die Herrscher noch weitere große Einkünfte durch den Verkauf von
Sklaven, die ihnen die Kriegs- und Raubzüge einbrachten. Seit dem ersten Kontraktschluß
mit der „Niederländisch-Ostindischen Kompagnie“ im Jahre 1613 bis zur Erneuerung mit
dem N.-I. Gouvernement am 8. April 1906 war die Macht Butons im ganzen Archipel groß
und sehr gefürchtet. Bezeichnet doch der kühne Forschungsreisende A. Jacobsen*) in
seinem 1896 erschienenen Reiseberichte Buton als das für die Europäer unnahbare kriegerische
Land. Trotzdem gelang es den Holländern im Jahre 1906, durch geschickte Verhandlungen
die Insel ohne Schwertstreich zu besetzen.
Durch Opiumrauchen, Palmweintrinken, gesteigerten Lebensgenuß und Nichtstun
waren Herrscher und Volk stark geschwächt und die Finanzen des Landes sehr heruntergekommen.
Zeuggeld (kampüa, im Wort „kampürui“ =? nicht gebundenes Kopftuch eines
Königs) wurde als Hauptzahlungsmittel, eingeführt und anfangs nur von Sultan und Reichsgroßen
verausgabt. Diese „Banknoten“, etwa 15X15, neuerdings 17X17 cm groß, werden auf
besonderen Webstühlen hergestellt. Nur sie haben Geltung; andere etwa beliebig aus irgend
einem Stoffstück herausgeschnittene Lappen sind wertlos. Sie sollten, sozusagen, als Quittung
dienen, denn von Zeit zu Zeit fand eine Einziehung der in Kurs gesetzten Zeuglappen,
nämlich 4 Stück gleich 1 Cent, und eine Vergütung durch Metallgeld statt. Später aber
wurde die Herstellung auch den kleinen Beamten: Bobatu, Bonto, Lotunani, Alifirisi, Sergenti
und selbst Djurubassa, sowie den geistlichen Würdenträgern Imamu, Hatibi und Modji
zugestanden, und eine große Zahl von verschieden gefärbten und gemusterten Tuchstücken
erschienen auf dem Markte. Das vom früheren Sultan Mohamed Isahi Kaimudin II. ausgegebene
Zeuggeld besaß 6 schmale, orangefarbene Querstreifen, das vom Mohamed Salihi,
Kaimudin III., 14 rote, vom vorletzten Sultan Mohamed Umar, Kaimudin IV., zwei doppelte
rings um den Rand des Vierecks und das vom jetzigen Muhamedi Asiki 9 kleine blaue
Karos, während dasjenige vom heutigen Sapati 11 Und vom Kenepulu 5 rote Längsstreifen
zeigt. Es hat für die geistlichen und niederen Beamten ein breites, querlaufendes Band
von roter (Imamu) oder brauner Farbe (Bonto-ogena und Lotunani); und den Scheinen der
*) Reise in die Inselwelt des Banda-Meeres, bearbeitet v. P. Roland. Berlin 1896, S, 271.