wenn es an seiner Grundfläche noch eines den
Wirbeln fremdartigen, eingeschobenen Knochens
bedürfte, um sich zu schliefsen.
Wir schlagen einen andern-Ausweg ein, und
betrachten die Felsenbeine als einen eigenen Wirbel
, dessen Körper durch das Eindrängen des
Hinterhauptsbeins gespalten und seitwärts auseinander
getrieben ist. Aber ein Knochenpaar, welches
durch einen in der Mittellinie dazwischen
ligenden zollbreiten andern Knochen geschieden
■ wird, kann unmöglich für einen Wirbelkörper
gelten» Auch könnte es nur im Gedanken auseinander
gedrängt seyn, denn in der Wirklichkeit
Enden wir solche Verschiebung kein es weges, namentlich
verknöchert der Trommelfellring früher,
als der Zapfentheil des Hinterhauptbeins«,
Selbst die Annahme zweier seitlicher Knochen-
kerne im Körper eines Wirbels ist noch zu sehr
problematisch, als dafs wir sie benutzen könnten
um nur die Möglichkeit einer solchen Spaltung
darzuthun.
Es bleibt noch übrig, den genannten Knochen
als einen Querfortsatz zu betrachten, und
diesen Ausweg wollen wir nicht etwa, weil er
der letzte .ist, sondern vielmehr weil er an sich
Vorzüge hat, einschlagen. Wir sehen-uns indefe
gleich am Anfänge zu einer Annahme genöthigt,
welche den Schein der Willkühr nicht verleugnen
kann: wir behaupten nehmlich, dafs das
Felsenbein und das Zitzenbein integrireude Thei-
le des einen Schädelwirbels sind, während das
Schuppenbein einem andern zugehört. Doch ist
.diese Trennung des Schläfebeins und die Verthei-
lung desselben an zwei Wirbel wohl weniger ein
Gewaltstreich zu nennen, als die früher erwähnten
Annahmen, sie stützt sich vielmehr auf folgende
Gründe. 1) Das Felsenbein gehört, wenn
es auch mit seiner vordem obe^n Fläche der folgenden
Abtheilung des Schädels zugewendet ist,
doch mit seinen* wesentlichen Theile, vermöge
seines Nerven, wie auch vermöge des Ansatzes
des Zeltes, demjenigen Wirbel an, welcher das
kleine Hirn einschliefst, während das Schuppenbein
weit nach vorne sich erstreckt und den Unterlappen
des grofsen Hirns aufnimmt. 2) Jeder
von diesen getrennt gedachten Knochen hat seine
eigene eingeweidige Verlängerung: das Felsenbein
geht in das Zungenbein, das Schuppenbein
in den Unterkiefer fort» Aber 3) sie sind auch in
der That in einer bedeutenden Strecke voneinander
getrennt, indem theils die Felsenkeilbeinspalte, theils
die Glasersche Spalte sich zwischen ihnen hinzieht.
Und 4) sind sie völlig getrennt noch beim neuge-
bornen Kinde* 5) Endlich fehlt es nicht an Analogie,
denn auch das Hinterhauptsbein gehört offenbar
zweien Wirbeln an, so wie auch das Keilbein*
— Aber nun wird eben durch die Rechtfertigung
der Annahme von Trennung zwischen
Felsenbein und Schläfebein unser Recht, das Felsenbein
uud das Zitzenbein, die doch auch bis
jiach der Geburt getrennt sind, zusammen als einen
Knochen anzusehen, dem Zweifel unterwor