gehen will und bereits eine Grube gegraben hat, um die Schweine
zu fangen, darf er in der darauf folgenden Nacht keine Gemeinschaft
mit seiner Frau pflegen. Tut er es trotzdem, so
wTird die Jagd ohne jeden Erfolg bleiben und er wird keine
Schweine in seiner Grube fangen J). Der Besitzer eines ladang
darf nach dem Pflanzen des Reis nicht mit seiner Frau coha-
bitieren.
In West-Nias (Lölöwua) muss die schwangere Frau und
ih r Mann gleichfalls vermeiden ein Tier zu töten; das Kind,
das ihnen geboren wird, muss sonst bald sterben. Die Frau
darf während der Schwangerschaft keine zerrissenen Kleidungsstücke
nähen, das Kind würde darunter leiden.
Ebenso wenig ist es den Gatten gestattet eine Kokosnuss
zu zerschlagen, dadurch kann nämlich der Kopf der Frucht
vom Rumpfe fallen. Wenn der Mann während der Schwangerschaft
seiner Frau einen schweren Baum fällt, wird das Kind
später Geschwülste in der Achselhöhle bekommen. Auch darf
er kein Schmiedewerk verrichten, dadurch könnte eine Geschwulst
auf dem Gesäss des Kindes entstehen; auch in West-
Nias müssen die Eltern vermeiden sich in die Öffnung, die
den Zugang zum Hause bildet, zu setzen, weil dadurch die
Entbindung eine langwierige wird.
Wenn Jemand von einer schwangeren Frau eine Sirihprieme
annimmt, darf er den Sirih nicht mit den Fingern aus der
tempat sirih n ehm en , denn dadurch wird die Entbindung der
Frau erschwert. E r muss die tempat sirih ganz umkehren; auf
diese Weise kann man sicher se in , dass die Entbindung ohne
Hindernisse verlaufen wird.
Dem Ehemann ist verboten einen Toten aufzuheben, denn
dadurch wird das Kind bald sterben, ebensowenig darf er einen
Toten berühren, dann wird das Kind später schwach und mager
sein. Die zukünftige Mutter wird gewarnt einen Affen zu berühren
, weil das Kind sonst einem Affen gleichen wird.
Auch die Eingeborenen von West-Nias meiden während der
1) Thomas, J. W., De jacht op het eiland Nias. Tijdschr. Ind.
T. L. en V. K. Deel XXVI. 1888.
Schwangerschaft ihrer Frau so viel wie möglich die Stellen,
an denen sich Jemand erhängt hat; sie glauben n ämlich , dass
sonst das Kind mit einer Falte um den Hals geboren wird,
als ob ein Strick darum gebunden sei. Wenn eine schwangere
Frau ein totes Tier liegen sieht, wird sie nicht über die Stelle
gehen, sondern einen Umweg machen, aus F u rch t, dass ihr
Kind sehr schwach bleiben wird. Beim Weben der tikar (Matten)
darf eine schwangere niassische Frau die föso nicht in die
olita ö stechen, täte sie es, so würde das Kind nach der Geburt
ein Loch in den Körper bekommen. Ausserdem muss sie
beim Weben darauf bedacht sein mit der famasulena stets
voraus zu arbeiten und sie niemals zurück führen; hält sie
sich nicht an diese Vorschrift, steht zu erwarten, dass ihre
Entbindung keinen guten Verlauf haben wird. Dagegen hält
man es in West-Nias für sehr wünschenswert, dass eine schwangere
Frau Obstbäume pflanzt; die Eingeborenen glauben, dass
von ih r eine befruchtende Kraft ausgeht und die Bäume infolgedessen
mehr Früchte tragen werden.
Man glaubt auch, dass ein von einer Frau gepflanzter Palmweinbaum
mehr Saft liefert, als wenn es von einem Mann
geschieht. Dass die Person des Pflanzenden nach ihrer Meinung
überhaupt Einfluss auf das Gedeihen der Pflanzen hat, geht auch
deutlich daraus hervor, dass der Niasser seinen Reis nur in
durchaus gesättigtem Zustand pflanzt, weil sonst seiner Meinung
nach die Aehren leer bleiben werden. Dieselbe Idee trifft man
auch bei den Batak an (van Ophuysen: Kijkjes in het huwelijks-
leven der Bataks, Leiden 1910). Die Batak lassen ihren Pfeffer
durch besonders heftige jähzornige Personen säen, damit der
Pfeffer auch heiss und scharf wird.
Andere Niasser wieder halten es für geraten, dass eine
schwangere Frau nicht am Haus zimmere oder an der Dachbekleidung
arbeite, sie darf keine Nägel einschlagen, keinen
Tabak oder Sirihblätter in die Sirihdose brechen, nicht über