an dem sie an’s Licht kommen muss, aber sie hat die Hülfe
der Mutter oder der Geburtshelferin dabei nötig.
Die Lage der Wöchenerin bei der Entbindung ist in Ost-Nias
eine andere als im westlichen Gebiet. Hier lässt sich die Gebärende
auf beide Ivniee nieder mit aus einander gespreizten
Beinen. Unter das Gesäss wird ih r ein Block Holz geschoben,
während sie mit beiden Händen einen tali festhält, den man
über ih r an einem Balken befestigt bat. Wenn die Geburtshelferin
dann durch äussere Handgriffe nach ihrer Meinung
das Kind in die richtige Lage gebracht h a t, reibt sie , mit beiden
Händen einen Druck ausübend, von links nach rechts über
den Bauch der Frau. Sowie der Kopf zum Vorschein kommt,
kauert der Gatte sich hinter seine Frau nieder, schlingt beide
Arme um ihren Leib und drückt ihn an sich, während er
seine Ivniee ih r in den Kücken stemmt. Die dukun reibt inzwischen
immer weiter, bis das Kind geboren und auch die
Placenta ausgestossen ist. Erst dann wird die Nabelschnur in
derselben Weise wie in West-Nias abgebunden und durchschnitten.
Hier geschieht es von der Mutter selbst, die dukun
darf es nicht tu n , denn das Kind würde, wenn die dukun
nach ihrer Heimkehr in ihrem eignen Hause Feuer anmacht,
so heiss wie Feuer werden und dadurch sterben; auch
könnte der dukun auf ihrem Heimweg eine Schlange begegnen
und da würde das Kind später nicht laufen le rn e n , sondern wie
eine Schlange kriechen.
Die Ostniasser halten die Nachgeburt für die sudara, dass
heisst Bruder oder Schwester des Kindes; sie muss die Frucht
umhüllen und sie gegen schädliche Einflüsse schützen. Der
Rest der Nabelschnur wird nicht besonders behandelt; wenn
er abfällt, wickelt man ihn in ein Tuch und hängt ihn unter
dem Dache auf.
Während der Entbindung pflegt man die Haare der Frau
loszumachen, weil man glaubt, dass dadurch die Entbindung
leichter wird und die Schmerzen geringer sein werden.
Direkt nach dem Durchschneiden der Nabelschnur reinigt
die Mutter ih r Kind und wickelt es in ein Tuch. Darauf rollt
sie die Placenta in die tikar (Matte), auf der sie niedergekommen
ist und wirft das Päckchen einfach in einiger Entfernung hinter
das Hau s, wo es liegen bleibt ohne dass man sich weiter darum
kümmert. Nach der Entbindung wird der Frau ein weisses
Tuch fest um den Leib gebunden. Dieses Tuch muss fünf siu
(die Länge des Unterarmes mit Hand) lang und 1^ siu breit sein,
und wird acht Tage getragen, es soll den Hängebauch verhüten.
Die Mutter oder die Schwester der Wöchnerin oder in deren
Abwesenheit der Gatte selbst helfen ih r das Tuch fest um den
Leib legen, nach acht Tagen trägt sie es etwas lockerer
und nach einem Monat darf sie es ganz fortlassen.
Erst am fünften Tag post partu darf die Wöchnerin ihre
Haare kämmen, täte sie es früher, so würden die Haare des
Kindes ausfallen.
Ein festes Honorar für die Hebamme giebt es hier nicht;
es variiert zwischen einem und fünf Gulden, je nach dem
Wohlstand der Betreffenden. Ist die Frau nicht im Stande
direkt zu bezahlen, so wartet die dukun bis das Geld beisammen
ist; stets aber erhält sie von der Familie als Belohnung etwas
Essen.
Auch in Ost-Nias darf die Frau gleich nach der Entbindung
schlafen, um sich von der Anstrengung auszuruhen.
Im dritten Monat post partu darf sie wieder mit ihrem Manne
cohabitieren, erst dann glaubt man, sei bei der Frau alles wieder
in normalem Zustand. Geschieht es vorher, und man bemerkt
e s , so muss der Mann dem Kamponghaupt zehn Gulden Bussgeld
bezahlen; dieselbe Strafe erhält er, wenn er in den letzten
Monaten der Schwangerschaft mit seiner F rau verkehrt. Nach
der Geburt kommen die befreundeten Kamponggenossen um
das Neugeborene zu bewundern, sie bringen mit ihren Glückwünschen
Keis, Eier und Kleidungstücke zum Geschenk für
das Kind und die Mutter.
Wenn in dieser Gegend ein Kind mit der Haube geboren
wird, so löst die Mutter die Haut vom Kopfe des Kindes und
wirft sie weg. Man glaubt auch hier, dass ein solches Kind viel
Glück haben und später zum Haupt des Distriktes gewählt w ird ;
auch ist es in Bezug auf Erkrankungen vor ändern Menschen
bevorzugt.