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 Die  Ostniasser  (Lölöwua)  geben  dem  Kind in der Regel einen  
 Namen,  wenn  es  zehn  Tage  alt is t; bei dieser Gelegenheit wird  
 ein  Fest  veranstaltet  und  ein  Schwein  geschlachtet. 
 Wird  angesehenen  Leuten  ein  Kind  geboren,  so  bestimmt  
 das  Haupt  des  Distriktes  in  der  Regel  den  Namen  desselben;  
 dies  ist  eine  Ehrung  des  Hauptes,  man  will  dadurch  zeigen,  
 dass  man  seine  Würde  anerkennt  und  ehrt. Das Haupt nimmt  
 auch  an  dem  Festmahl  teil. 
 Rei  armen  Leuten,  die  nicht  die  Mittel  besitzen  das  Haupt  
 zu  bewirten,  bestimmt  der  Vater  den  Namen  seines  Kindes. 
 In  Nord-Nias wählt der ere — der Priester, oder der Vater den  
 Napaen. 
 Häufig  geben  die  Niasser  ihren Kindern ausser ihrem eigentlichen  
 Namen  noch  einen  Scheltnamen,  mit  dem  das  Kind  
 im  täglichen Umgang gerufen wird. Dies geschieht, um die bösen  
 Geister  nicht  eifersüchtig  auf  das  Kind  zu  machen. 
 Die  Namengebung  findet  in  Nord-Nias  in  der  Regel  bereits  
 vier  Tage  nach  der  Geburt  statt  und  wird  mit  einem kanduri  
 gefeiert.  Der  Name  des  Kindes  darf  dem  Namen  des  Vaters  
 nicht  ähnlich  sein.  Zum  Fest  wird  ein  Schwein im Werte von  
 zehn Gulden geschlachtet, an dem Festmahl nehmen die Familie  
 und  der  Priester  teil.  Mit  den  Haaren  und  dem  Herz  des  
 Schweines  streicht  man  über  den  Mund  der  adu z a tu a , wobei  
 man  sie  anruft,  dem  Kind  im  ferneren  Leben  Reistand  und  
 Schutz  zu  verleihen.  Dann  erst  wird  das  Schwein  verspeist. 
 Wenn  ein  Kind  viel  krank  ist,  glaubt  m an,  dass  es  daran  
 liegt,  dass  man  ihm  einen  zu  vornehmen Namen gegeben h a t;  
 man  ändert  ihn  dann  in  einen  einfacheren  um. 
 In  West-Nias  (Lölöwau)  bestimmt  der selawa, das Kampong-  
 haupt, den Namen des Kindes. In manchen Gegenden wird gleich  
 bei  der  Geburt  des  Kindes  ein  adu  gemacht,  lawölö  wanöcho  
 genannt,  an  den  man  Rlätter  und  ein  Ei  bindet.  Der Priester  
 nimmt  den  adu  in  die  eine  Hand  und  in  die andere ein Stäbchen, 
   ebenfalls  in  der  Form  eines  adu,  mit  dem  er  das  Ei  
 beklopft  und  gleichzeitig  jedesmal  mit  dem Ei die Wangen des  
 Kindes  berührt. 
 Dabei  singt  er  ein Versehen, das von Lagemann  *) folgender-  
 massen  übersetzt  ist: 
 „ Sie  beklopfen  das  Kindlein  das  n eu e , 
 Sie  beklopfen  das  Kindlein  das  junge, 
 Es  möchte  begegnet  sein  seinen  Erzeugern, 
 Es  möchte  begegnet  sein  seinen  E lte rn , 
 Sie  wären  vorbeigegangen,  wo  einer  ertrunken, 
 Sie  wären  vorbeigegangen,  wo  einer  hinunter  getaucht, 
 Sie wären vorbeigegangen, wo eine Schlange geschlagen worden,  
 Oder  dass  sie  ein  Schwein  geschlachtet  hätten, 
 Oder  dass  sie  ein  Huhn  getötet  h ä tte n , 
 Oder  wären  vorbeigegangen  an  einem  Hundeaas, 
 Oder  wären  vorbeigegangen  an  einem  Katzenaas, 
 Oder  an  dem  Ort  einer  Verfluchung  vorbeigekommen:  
 Nicht  trifft  es  ferner  die  Seele, 
 Nicht  trifft  es  ferner  den  Schatten 
 Des  Kindes  des  neugeborenen. 
 Über  es  hinweg  geht  das  Versehen  der  Erzeuger  
 Nicht  trifft  es  das  Versehen  der  Eltern.” 
 Durch  dies  Lied hofft der ere die nachteiligen Folgen etwaiger  
 Unvorsichtigkeiten  der  Eltern  während  der  Schwangerschaft  
 der  Frau  beschwören  zu  können. 
 Nach  dem  Absingen  der  Sprüche, zerschlägt der Priester das  
 E i;  und  streicht  etwas  von  seinem  Inhalt  über  den  Mund des  
 adu.  Darauf  backt  er das Ei in einem Pisangblatt auf glühenden  
 Kohlen  und  isst  es  auf. 
 Um  des  Segens  der  Ahnen  sicher  zu  sein,  feiern die Eingeborenen  
 in  den  ersten  Tagen  noch  ein  anderes  Fest,  zu  dem  
 sowohl  das  Haupt als die Kamponggenossen eingeladen werden.  
 Rei  dieser  Gelegenheit  verziert  der  Priester  die  adu  zatua mit  
 frischen Rlättern und macht aus Palmenblättern eine G uirlande, 
 1)  Lagemann,  H.,  ,Das  Niassische  Mädchen  von  seiner  Geburt  
 bis zu seiner Verheiratung. Tijdschr. Ind.  T.L. en V. K. Deel XXXVI.