Genesung möglich. Um die beghu dazu zu bewegen, begiebt
sieb der Priester morgens früh zu dem Patienten, schlägt die
kleine Trommel und murmelt d ab e i: „ich schlage die Trommel,
ich spreche nun mit Dir, wolle uns helfen !” Wenn der Patient
hierauf um Wasser bittet, beweist dies dem Priester, dass der
beghu die Seele des Patienten zurückgegeben hat. Sowie es geschehen
ist, nimmt der Priester ein Stück eines Pisangstammes,
worin er ein menschliches Gesicht geschnitzt hat, und wirft es
von sich. Es ist als Stellvertreter des Patienten für den beghu bestimmt
; der Priester ersucht den beghu höflichst diesen Stamm
anzunehmen und den Kranken ferner in Ruhe zu lassen.
Nachdem der Tod eingetreten ist, vermag der siidniassische
Priester noch die Todesursache anzugeben. Wenn nämlich
Seelenraub durch einen bösen Geist die Veranlassung dazu
gewesen ist, wird der Körper augenblicklich nach dem Verscheiden
eine schwarze Farbe annehmen.
Es giebt nach der Meinung der Niasser auch noch böse
Geister, die aus dem Schatten der Kinder Blut saugen können,
die Kinder beginnen an Blutarmut zu leiden und werden zum
Schlüsse unterliegen. Andere Geister wieder pflegen die Schatten
zu kneifen und zu stossen und dadurch Krankheiten zu
verursachen.
Gerade weil die Niasser den Schatten der Menschen für
beseelt h a lten , hat er für sie solche Bedeutung. Ein Niasser
wird keine Nahrung zu sich nehmen, worauf sein eigner oder
der Schatten eines ändern gefallen ist; auch hüten sie sich
sehr auf einen Schatten zu treten, weil das für den Besitzer
Krankheit zur Folge haben könnte.
Ausser durch Seelenraub können böse Geister die Menschen
durch Ausstreuen von Krankheitskeimen krank machen. So
erzählte man mir in Lahewa (Nord-Nias), dass die Pocken
dadurch entstehen, dass ein böser Geist die Pockenkeime über
die Menschen ausschüttet. Die bösen Geister können die
Menschen auch mit Asche bestreuen; dadurch entstehen Augenkrankheiten.
Diese Augenentzündungen werden mit Taueintröpfelungen
behandelt; der dazu nötige Tau muss von B aumblättern
und nicht von Grashalmen gesammelt werden. Man
seiht den Tau durch ein Tuch um ihn zu reinigen und tröpfelt
ihn unter Aussprechen einer Beschwörungsformel in das Auge.
Die Nordniasser behandeln Augenkrankheiten, indem sie erst
das obere dann das untere Augenlid mit einem Sirihblatt einreiben.
Ausserdem muss Lailuwo geopfert werden. Manche
Baumgeister können die Menschen krank machen, indem sie
mit Steinchen nach ihnen werfen.
Manchmal streuen die bösen Geister die Krankheitskeime
auch in das Wasser. Trinkt man von diesem Wasser, so wird
man krank; Dysenterie kann die Folge sein. Auch halten die
Niassör es für sehr gefährlich zu derselben Zeit, wo die beghu
zu baden pflegen, in den Fluss zu gehen, denn dadurch können
verschiedene Hautkrankheiten entstehen.
Dieser Angst vor dem Wasser muss die Unreinlichkeit der
Niasser zum grossen Teile zugeschrieben werden.
Nach C h a te lin 1) fürchten die Niasser, dasTuha-Sangarofa,
die Gottheit, welche auf dem Grunde der Gewässer leb t, die Menschen,
wenn sie durch das Wasser gehen, schlagen und dadurch
krank machen kann. Wenn sie glauben oder der Priester vermutet,
dass eine Krankheit auf diese Weise entstanden ist, so
bringen sie dieser Gottheit Opfer und stellen ausserdem ein
Götzenbild am Ufer auf. Auch wenn man beim Ausbruch einer
ansteckenden Krankheit alles, was man durch Betrug erworben
hat, an den Fluss oder an das Meer bringt, gilt dies sowohl als
Opfer für Sangarafa als auch für Baluwadano, die Gottheit, die
unter der Erde wohnt. Will man das Ende einer Epidemie herbeiführen,
so müssen aber Lwalangia Opfergaben dargeboten werden.
Die Ostniasser teilten mir mit, dass sie häufiges Waschen
für gefährlich halten, weil man dadurch Fieber bekommen kann.
Sie begehen also diese Unvorsichtigkeit n u r sehr ungerne,
dadurch erklärt sich ih r äusserst schmutziges Aussehen, das
bei den Frauen fast noch ärger ist, als bei den Männern. Jetzt
versucht jedoch die Mission ihnen diese irrigen Meinungen
auszureden.
1) Chatelin, L. N. H. A. Godsdienst en bijgeloof der Niassers.
T. I. T. L. en V. K, Band XXVI.