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 man  versäumt  den adu zatua die schuldigen Ehren zu erweisen.  
 Wir  werden  später  sehen,  wie  ein  Ehepaar  v o r , während und  
 nach  der  Niederkunft  der  Frau  eine  ganze  Anzahl  Vorsorg-  
 massregeln  beachten  m u ss,  will es vermeiden wegen Pflichtversäumnis  
 mit  allerlei  Krankheiten  oder  einer schweren Niederkunft  
 bestraft  zu  werden. 
 Wenn  die  Niasser  auf  der  Saujacht  eine  Anzahl  Schweine  
 erbeutet  h a b e n ,  müssen  dieselben  nach  dem  adat  an  einen  
 bestimmten  Platz,  Anunua  genannt, gebracht werden auf einem  
 Wege,  der  um  den  Kampong  herumführt;  dort  müssen  sie  
 unter  die  Anspruchberechtigten  verteilt  werden,  im  Kampong  
 selbst  darf  es  nicht  geschehen.  Wer  sich  nicht  an  diese  Vorschrift  
 h ä lt,  wird  mit  Steifheit  der  Glieder  bestraft. 
 Will  man  ein  Stück  Schweinefleisch  aus  dem  einen  in  das  
 andere  Haus herüberbringen, so darf es nicht durch die Öffnung,  
 die als Zugang zum Wohnraum dient, gereicht w erden; wer diese  
 Vorschrift  nicht  befolgt,  wird  wahnsinnig  oder  wird  mit einer  
 ändern  Krankheit  b e stra ft1). 
 Nachdem  die  Familienangehörigen  eines  Verstorbenen  die  
 moko-moko  (die  Seele)  von  seinem  Grabe  geholt  und  in  ihre  
 Wohnung  gebracht  haben,  müssen  sie  sich  vier  Tage  lang  in  
 einem  mit  Matten  abgeschlossenem Raum aufhalten. Um ihnen  
 etwas  Gutes  zukommen  zu  lassen,  wird  ein  Schweinchen  geschlachtet, 
   von  dem  sie  jedesmal  ein  Stückchen zu ihrem Reis  
 bekommen.  Sind  sie  genötigt  den  Raum  zu  verlassen um ihre  
 Notdurft  zu  verrichten, so müssen  sie mit geschlossenen Augen  
 gehen  und  um  zu  v e rh ü ten ,  dass  sie  straucheln,  wird  da, wo  
 sie  gehen  müssen,  vorher  gefegt. Halten sich die Familienangehörigen  
 nicht  an  diese  Vorschrift,  so bekommen sie zur Strafe  
 eine  Hüftenentzündung 2). 
 Wenn  ein  Niasser  die  Absicht  hat Gold zu schmieden, muss 
 1)  Thomas,  J.  W.,  De  jacht  op  het  eiland  Nias.  T.  I  T.  L.  en  
 V.  K.,  Bd.  XXVI. 
 2)  Chatelin,  L.  N.  H.  A.,  Godsdienst  en  bijgeloof  der  Niassers.  
 Tijdschr.  van  Indische  T.  L.  en  V.  K.  Bd.  XXVI. 
 er  seine  Kamponggenossen  mit  Reis  und  Schweinefleisch und  
 Palmwein  bewirten;  dabei  teilt  er  ihnen dann seinen Plan mit.  
 Sie  hängen  das  Gold  in  einem  Beutelchen  an  einen  der  adu  
 zatua  und  der  Priester  teilt  den  adu  m it, was aus diesem Gold  
 Geschmiedet werden soll. Versäumt man e s , so läuft man Gefahr,  
 dass  einer  der  Hausgenossen des Goldschmiedes erkrankt. Auch  
 glauben die Niasser, dass sie mit Krankheit gestraft werden, wenn  
 sie  irgend  eine  Arbeit  oder  einen  Plan  an  einem dafür ungünstigen  
 Tage  zur  Ausführung  bringen. 
 Andere  Krankheiten  werden  als  Strafe  für  ein  begangenes  
 Unrecht  aufgefasst,  z.  B.  gelten  Pocken  oder Wahnsinn  als  
 Strafe  für  den  Gebrauch  falscher  Gewichte und Masse. Manche  
 Niasser  glauben,  dass, wenn ein Mann während der Schwangerschaft  
 seiner  Frau  gegen  die Verbote handelt, die ihm während  
 dieser  Zeit  vorgeschrieben  s in d , er dafür durch die Geburt eines  
 epileptischen  Kindes  gestraft  wird. 
 Ferner  müssen  wir  noch  unter  einer besonderen Rubrik die  
 Krankheiten nennen, welche nach dem Glauben der Niasser durch  
 ein Tier verursacht werden, wie z.  B. Zahnleiden und Hautkrankheiten; 
   auch  Sterilität  kann  durch  ein Tier verursacht werden. 
 Bandwürmer (bojo) und andere Würmer können ebenfalls Anlass  
 zu  Krankheiten  geben;  da  die Würmer sich im Körper des  
 Menschen  bewegen,  bekommt  der  Patient Leibschmerzen und  
 magert  langsam  ab.  Als  obat  wenden  die  Niasser  in  diesem  
 Fall  die  bulu  laembuwoja  (daun  buaja)  an;  diese  Blätter werden  
 in  Wasser  gekocht  und  der  bittere  Abguss dem Patienten  
 eingegeben;  der  'Wurm wird darauf den Ivörpei  veilassen. Auch  
 andere  W ü rm e r,  die  sich  im  Körper  des Menschen auf halten,  
 wie  der  sauja,  werden  auf  dieselbe  V eisc  verhieben. 
 Wenn  einem  Niasser  irgend  ein Insekt in das Ohr gekrochen  
 ist,  versucht  er  es  zunächst  mit  einem  Ohrlöffelchen  zu  entfernen. 
   Dies  gelingt  nicht  immer.  Ich  erinnere m ich , wie eines  
 Morgens  früh  ein  Niasser  kreischend  und  schieiend  zu  mii  
 k am ,  weil  ihm  des Nachts  ein  Kakerlak  in das Ohr gekrochen  
 war.  Es  war  ihm  nicht  gelungen  das  Tier  zu  entfernen,  auch  
 mir  oelana  das  erst  nach  wiederholten  Einspiitzungen  mit 
 Ö   Ö 
 warmem  Wasser.