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 5.  beim  Ablegen  eines  unwiderruflichen  Eides ; hierbei wird  
 meistens  ein  Sklave  enthauptet. 
 F ü r  das  Kopfabschlagen  beim  Tode  eines  Häuptlings,  giebt  
 von  Rosenberg  die  folgende  Erklärung  der Niasser : „Der Geist  
 des  Verstorbenen  macht  sich  nicht  sofort  vom  Irdischen  los,  
 sondern  kümmert  sich  noch  gerne  um  seine  irdischen  Angelegenheiten  
 und  sucht  seinen  Nachfolger  und  Erben  in  dem  
 ruhigen  Genuss  seiner  Stellung  und  seines  Besitzes  zu stören ;  
 um  hieran  ein  Ende  zu  machen  oder  um es zu verhüten wird  
 all’  seine  Macht,  sein  Verlangen  nach  Besitz  auf  den  Kopf  
 eines  dritten  gehäuft  und  dieser  dann  abgeschlagen,  wodurch  
 jedes  Band  zwischen  ihm  und  den  Gegenständen  seiner  
 irdischen  Neigungen  zerschnitten  wird.  Der  Wunsch  sich  vor  
 ändern  auszuzeichnen  und  Beweise  von  Macht  und  Reichtum  
 zu  geben,  hat  die  Anzahl  der  Köpfe  von  einem  auf  mehrere  
 ja   bis  auf  zwanzig  gesteigert.  Der  verstorbene Häuptling hängt  
 noch  an  seinem  schönen  Haus,  seinen  kostbaren  Insignien,  
 seinem  reichen  Hausrat,  seinen zahlreichen Schweinen, seinen  
 vollen  Vorratscheunen,  an  seiner  Macht  über  den  Stamm  
 oder  seiner  Gewalt,  die  ihn  eifersüchtige  oder  widerspenstige  
 Grosse  bezwingen  liess  und  feindliche  Häuptlinge  abwehrte,  
 er  hängt  noch  an  seinen  Frauen  und  Kindern —  für  jedes  
 der  genannten  Dinge  muss  ein Kopf abgeschlagen werden oder  
 vielmehr  giebt  er  noch  bei  Lebzeiten  an  durch  wieviel  Köpfe  
 seine  Anhänglichkeit  an  all’  diese  Sachen  bestimmt  wird.” 
 „Gleich beim Anfang des Festes werden die Sklaven enthauptet,  
 nachdem  ihnen  zuvor  etwas  . Haar  abgeschnitten  und  dieses  
 durch  den  Géré  (Priester)  an  dem  adju  befestigt  worden  ist;  
 die  Rümpfe  werden  ausserhalb  des Dorfes begraben,  die Köpfe  
 vorläufig  vor  dem  Hause  des  Festgebers  gerade  bei  dem  Eingang; 
   nach  einigen  Monaten  werden  sie  wieder  aufgegraben,  
 alles  Weiche  entfernt  und  vor  dem  Hause  des  Verstorbenen  
 unter  einem  zu  diesem  Zwecke  errichtetem  Prunkgrab  aufgehangen.” 
 „Ist  die  Anzahl,  der  von  dem  verstorbenen Häuptling geforderten  
 Köpfe  zu  gross  oder  nicht  zu  bekommen,  so  werden 
 eigene  Sklaven  genommen  und  die  Enthauptung  findet  nur  
 zum  Schein  statt;  auch  hierbei  wird  erst  etwas  Haar  für  den  
 Hausgötzen  abgeschnitten.  Darauf werden  die  Opfer  vor  den  
 adu  gebracht  und  es  wird  ihnen  mitgeteilt,  dass  sie  dem  
 Verstorbenen  zu  Ehren  enthauptet  werden  sollen,  sodass  die  
 Unglückseligen  glauben  müssen  ihr  letztes  Stündlein  habe  
 geschlagen.  Man  legt  sie  mit  dem  Kopf  über  einen  umgehauenen  
 Baumstamm  und  schlägt  ihnen  mit  dem  Rücken  
 eines  Schwertes  auf  den  Hals;  es  kommt  dabei  vor,  dass 
 Niassisches  Haus  mit  aufgehangenen  Köpfen. 
 die  Betreffenden  den  Verstand  verlieren,  besonders  wenn  es  
 Frauen  sind.  Letzteres  kann  der  Fall sein, wenn ein Häuptling,  
 der  eine  geliebte  Frau  verliert,  die  Verstorbene  ehren  will.  
 Diese  Irren  werden  dann  fernerhin  durch  den  Besitzer unterhalten  
 und  müssen  die  Hausarbeit  verrichten.  Eine  derartige  
 Execution  heisst  benu  auri  (Ehrenbeweis  mit im Leben lassen)  
 im  Gegensatz  zu  einer  wirklichen  Enthauptung  benu  hogo  
 (Ehrenbeweis  durch  Köpfen)”.