4. bei der Annahme eines höheren Titels des Häuptlings.
5. beim Ablegen eines unwiderruflichen Eides ; hierbei wird
meistens ein Sklave enthauptet.
F ü r das Kopfabschlagen beim Tode eines Häuptlings, giebt
von Rosenberg die folgende Erklärung der Niasser : „Der Geist
des Verstorbenen macht sich nicht sofort vom Irdischen los,
sondern kümmert sich noch gerne um seine irdischen Angelegenheiten
und sucht seinen Nachfolger und Erben in dem
ruhigen Genuss seiner Stellung und seines Besitzes zu stören ;
um hieran ein Ende zu machen oder um es zu verhüten wird
all’ seine Macht, sein Verlangen nach Besitz auf den Kopf
eines dritten gehäuft und dieser dann abgeschlagen, wodurch
jedes Band zwischen ihm und den Gegenständen seiner
irdischen Neigungen zerschnitten wird. Der Wunsch sich vor
ändern auszuzeichnen und Beweise von Macht und Reichtum
zu geben, hat die Anzahl der Köpfe von einem auf mehrere
ja bis auf zwanzig gesteigert. Der verstorbene Häuptling hängt
noch an seinem schönen Haus, seinen kostbaren Insignien,
seinem reichen Hausrat, seinen zahlreichen Schweinen, seinen
vollen Vorratscheunen, an seiner Macht über den Stamm
oder seiner Gewalt, die ihn eifersüchtige oder widerspenstige
Grosse bezwingen liess und feindliche Häuptlinge abwehrte,
er hängt noch an seinen Frauen und Kindern — für jedes
der genannten Dinge muss ein Kopf abgeschlagen werden oder
vielmehr giebt er noch bei Lebzeiten an durch wieviel Köpfe
seine Anhänglichkeit an all’ diese Sachen bestimmt wird.”
„Gleich beim Anfang des Festes werden die Sklaven enthauptet,
nachdem ihnen zuvor etwas . Haar abgeschnitten und dieses
durch den Géré (Priester) an dem adju befestigt worden ist;
die Rümpfe werden ausserhalb des Dorfes begraben, die Köpfe
vorläufig vor dem Hause des Festgebers gerade bei dem Eingang;
nach einigen Monaten werden sie wieder aufgegraben,
alles Weiche entfernt und vor dem Hause des Verstorbenen
unter einem zu diesem Zwecke errichtetem Prunkgrab aufgehangen.”
„Ist die Anzahl, der von dem verstorbenen Häuptling geforderten
Köpfe zu gross oder nicht zu bekommen, so werden
eigene Sklaven genommen und die Enthauptung findet nur
zum Schein statt; auch hierbei wird erst etwas Haar für den
Hausgötzen abgeschnitten. Darauf werden die Opfer vor den
adu gebracht und es wird ihnen mitgeteilt, dass sie dem
Verstorbenen zu Ehren enthauptet werden sollen, sodass die
Unglückseligen glauben müssen ihr letztes Stündlein habe
geschlagen. Man legt sie mit dem Kopf über einen umgehauenen
Baumstamm und schlägt ihnen mit dem Rücken
eines Schwertes auf den Hals; es kommt dabei vor, dass
Niassisches Haus mit aufgehangenen Köpfen.
die Betreffenden den Verstand verlieren, besonders wenn es
Frauen sind. Letzteres kann der Fall sein, wenn ein Häuptling,
der eine geliebte Frau verliert, die Verstorbene ehren will.
Diese Irren werden dann fernerhin durch den Besitzer unterhalten
und müssen die Hausarbeit verrichten. Eine derartige
Execution heisst benu auri (Ehrenbeweis mit im Leben lassen)
im Gegensatz zu einer wirklichen Enthauptung benu hogo
(Ehrenbeweis durch Köpfen)”.