zu bringen. F ü r den adu zatua muss ein Schwein geschlachtet
werden, während der andere adu durch Eier befriedigt
werden kann. Der Inhalt der Eier wird dem adu über das
Gesicht gestrichen und die Schalen werden ihm auf den Kopf
gesetzt. Mit Trommeln und Zaubersprüchen ruft der Priester
dann den Geist a n , damit er komme um das Opfer zu gemessen.
Darauf breitet er ein Tuch aus und bittet den Geist
des Verstorbenen den Schatten seines Familienmitgliedes wieder
zurückzugeben. Wenn der Geist dazu bereit ist, und der
Priester den zurückgegebenen Schatten in dem Tuch aufgefangen
hat, bringt er denselben augenblicklich seinem Besitzer
zurück.
Aber auch noch auf andere Weise äussert sich die Angst
der Niasser vor den Verstorbenen; so teilt uns Albert K ru ijt!)
mit, dass man in einigen Gegenden von Nias den Toten die
Beine zusammenbindet Um zu verhindern, dass der Verstorbene
aufstehen kann und einen Lebenden holen. Ausserdem
werden ihm die Nasenlöcher verstopft, damit die Seele nicht
wieder in den Körper zurückkehren kann und die Augen mit
Scherben zugedeckt, um dem Toten ein Ausschauen nach den
Hinterbliebenen unmöglich zu machen. Gewöhnlich bindet
der älteste Sohn dem Verstorbenen die Beine zusammen;
während der erstfolgenden Tage ist ihm verboten Feuer anzumachen
oder eine Papajafrucht anzufassen. Erst wenn die
Leiche in den Sarg gelegt is t, darf er es wieder tun p er löst
die Bänder dann wieder von den Beinen und befestigt sie an
dem Götzenbild, das inzwischen für den Verstorbenen gemacht
worden ist.
Wenn in Mittel-Nias einige Tage nach einem Todesfall die
Hühner gackern, meinen die Eingeborenen darin ein Zeichen
zu sehen, dass der Geist des Verstorbenen in den Kampong
zurückgekehrt ist; sie streuen vor den Häusern Asche und
rufen dazu „komm nicht hierher zurück.”
Viele Niasser pflegen, nachdem sie eine Leiche fortgebracht
1) Kruijt, Alb. C., Het Animisme in den Indischen Archipel.
’s-Gravenhage 1906.
haben, ein Bad zu nehmen. Möglich wäre es, dass auch
dieser Brauch dazu dienen so ll, jeden Kontakt mit dem Verstorbenen
zu brechen.
Um sich gegen die Bache des Verstorbenen zu schützen,
müssen die Niasser noch verschiedene andere Vorschriften
beobachten. Die Angehörigen des Verstorbenen dürfen vier Tage
lang nicht in die Beisfelder gehen, weil sonst die Batten den
Reis auffressen werden; man beschaut nämlich die Ratten als
die inkarnierten Seelen der Verstorbenen. Niemand darf etwas
anders vorgesetzt werden, als die gebräuchliche Bewirtung für
die Teilnehmer der Beerdigung. In Süd-Nias wagen es die
Eingeborenen in den ersten Tagen nicht sich an Orte zu begeben,
an denen der Verstorbene sich aufzuhalten pflegte.
Auch darf dort die Witwe des Verstorbenen während der
ersten Tage nur die Speise für die Seele des gestorbenen Gatten,
nämlich Reis mit Schweinefleisch, zu sich nehmen und zwar
wird ih r dieselbe durch eines der Kinder oder durch einen
Sklaven in den Mund geschoben. Kruijt meint, dass der Gedankengang
bei diesem Gebrauch ungefähr folgender ist: die
Seelen der Verstorbenen essen nicht, wenigstens nicht auf
dieselbe Weise wie die Menschen; was sie essen, ist unsichtbar.
Darum müssen auch diejenigen, die als die Gefährten
des Verstorbenen angesehen sein wollen, wie die Witwe, so
tun als ob sie nicht ässen. Sofort nach dem Tod wird eine
oder werden mehrere Kokospalmen, die dem Verstorbenen gehörten,
umgehackt, um damit die Ratten und fliegenden Hunde
zufrieden zu stellen, weil sonst zu fürchten ist, dass sie die
ganze Kokospalmanpflanzung verwüsten werden; auch hier,
meint Kruijt, muss man wahrscheinlich die Tiere als inkarnierte
Seelen der Verstorbenen auffassen. Viele Niasser glauben,
dass die Seele die ersten drei Tage nach dem Tode bei der
Leiche bleibt. Am vierten Tage wird unter der Leitung des
Priesters um das Sterbehaus von bestimmten Pflanzen eine
Umzäunung gemacht, n u r vorne bei der Treppe w ird ein Durchgang
frei gelassen; zu beiden Seiten des Durchganges stellt
man eine mit Wasser gefüllte Kokosnussschale. Der Priester
zieht dann in diesem Durchgang zwei Linien, die sich auf der