dem alten adat getötet werden; und zwar muss er desselben Todes
sterben, den die Frau durch ihn erlitten hat. Der Ivampong-
vorsteher bestimmt den Vollstrecker der Strafe.
Wenn in Nord-Nias ein Mann seine eigne schwangere Frau
misshandelt, lässt das Kamponghaupt ihn zu sich kommen und
erteilt ihm eine Ermahnung. Tritt in Folge der Misshandlung
Abortus ein, so muss er eine Geldstrafe bezahlen, wovon
die Frau eine Hälfte, der Kampongvorsteher die andere erhält.
Ausserdem müssen sechs Schweine geschlachtet werden; an
dem davon bereiteten Mahl nehmen alle Bewohner der negari
(Distrikt) teil. Dieselbe Strafe wird erteilt, wenn die Frau infolge
der Misshandlung stirbt.
Ist der Mann nicht im Stande die ganze Summe in einem
Mal aufzubringen, so darf er es allmählich abbezahlen.
In West-Nias (Lölöwau) wird derjenige, der eine schwangere
Frau schlägt, zu einer Geldstrafe von 35 Gulden verurteilt, die
eine Hälfte des Geldes erhält die F r a u , die andere das Kamponghaupt.
Tritt Abortus ein, beträgt die Strafe hundert Gulden,
von denen ein Drittel für die Frau, zwei Drittel für das Kamponghaupt
sind. Beim Tode der Frau wurde früher der Schuldige
mit dem Tod bestraft. Wenn ein Mann seine schwangere
Gattin misshandelt, wird zuerst untersucht, ob berechtigte
Gründe dazu Vorlagen. Ist dies nicht der Fall, muss er 25 Gulden
Strafe bezahlen und zwar dem Kamponghaupt die Hälfte und
der Schwester seiner Frau das übrige. Die Frau selbst erhält
nichts in der Voraussetzung, dass der Mann es ih r doch wieder
fortnehmen würde. Kommt die Frau infolge der rohen Behandlung
zu früh nieder, erhält der Mann eine Geldstrafe von
50 Gulden, welche wieder zu gleichen Teilen unter das Kamponghaupt
und die Schwester der Frau verteilt werden. Auch hier
wurde früher der Schuldige hingerichtet, wenn die Frau starb.
Bivouak von Telok-Dalam in Süd-Nias.
SECHSTES KAPITEL.
Eine schwangere Frau ist nach der Meinung der Westniasser
ganz besonders den Einflüssen der bösen Geister blosgestellt.
Sie darf nur früh morgens oder gegen Abend, ehe es dunkel
ist, baden, wenn die bösen Geister aus ihren Schlupfwinkeln
noch nicht zum Vorschein gekommen sind. Nach dem Baden
wischt sie den Bauch mit einem daun paku ab, sie glaubt
auf diese Weise auch die Frucht in abdomine zu reinigen.
Die bösen Geister schlagen die schwangere F rau, ohne dass
sie etwas davon fühlt, erst wenn sie nachher k rank w ird , merkt
sie, was ih r geschehen ist.
In Ost-Nias glaubt m a n , dass besonders der beghu sibua es
auf schwangere Frauen abgesehen hat. Wenn der Schatten
dieses Geistes die Schwangere b e rü h rt, bekommt sie Fieber,
auch die Frucht wird häufig krank und stirbt.
Um den bösen Geistern so viel wie möglich aus dem Wege
zu gehen, wagt sich eine schwangere Frau n u r selten aus dem
Hause. Vor allem wenn es bei Mondschein regnet (teo s in o :
teo = Vollmond; sino = Sonnenschein) und in der Abend