
 
        
         
		hervor,  dass  Durdik’s  ')  Behauptung,  dass der Aberglaube des  
 Versehens  bei  schwangeren  Frauen  auf Nias nicht vorkomme,  
 eine  irrige  ist. 
 Wenn  bei  einer  festlichen  Gelegenheit  ein  Schwein geopfert  
 w ird ,  darf  eine  Schwangere  und ih r Gatte n u r davon mitessen,  
 wenn  das  Tier  vor  dem  Schlachten  so gut festgehalten worden 
 ist,  dass  es  überhaupt  keine  Bewegungen  
 machen  konnte;  andernfalls  
 wird  das  Kind  von seiner  
 Geburt  an  dieselben  Bewegungen  
 machen  wie  das  Tier. 
 Auch  in  Nord-Nias  dürfen die  
 Eltern nicht angeln, weil ih r Kind  
 dann  später  Schmerzen  in  der  
 Lippe bekommen w ird , genau an  
 der  Stelle,  wo  bei  dem  Fische  
 der  Angelhaken  festgesessen  hat. 
 Es  kann  Vorkommen, dass das  
 Kind kurz nach der Geburt krank  
 wird  und wie ein Sterbender aussieht. 
   Die  Ursache  hiervon kann  
 eine  verschiedene  sein , entweder  
 hat  der  Vater  während  der  
 Schwangerschaft  seiner  Frau  einen  
 Toten  berührt,  einen  Sarg  
 verfertigt  oder  ist  über  ein Grab  
 geschritten.  Zur Heilung des Kin- Sarg-adu,  für  schwangere  Frauen  z!  • 
 verfertigt.  des  befiehlt  der  Priester  einen 
 adu  in  der  Form  eines  Sarges  zu  m ach en , der an einem Ende  
 ein  roh  geschnitztes  Menschengesicht  trägt.  Dieser  adu  wird,  
 mit  jungen  Kokospalmblättern  umhüllt,  dem  kranken  Kind  
 in die Hand gegeben. Man schlachtet ein ajam (Huhn), taucht eine  
 Feder  in  das  Blut  und  bestreicht  den  Mund  des  adu  damit,  
 wobei  der  Priester eine Beschwörungsformel ausspricht und die 
 Hülfe  der  höheren  Mächte  zur  Heilung  des  Kindes  anruft.  
 Darauf wird  das  Huhn  von  dem  Priester  und der Familie des  
 kranken  Kindes  verspeist.  Ein  solcher  Sarg-adu  heisst  maido  
 maido  h a s i,  (hasi-Sarg). 
 Das  Ziehen  an  einem  Blasebalg  gilt  in  Nord-Nias  aus demselben. 
  Grunde  als  gefährlich  für  eine  schwangere  Frau wie in  
 Süd-Nias.  Die  zukünftigen  Eltern  dürfen  auch  nicht in der Öffnung, 
   die  den  Zugang  zu  ihrem  Hause  bildet,  sitzen,  denn  
 dadurch  wird  die  Entbindung  eine  sehr schwere sein ; sie müssen  
 schnell  ein-  und ausgehen, dann wird auch die Entbindung  
 schnell  vor  sich  gehen.  Man  rät  den  zukünftigen  Eltern  a n ,  
 keine  schweren  Lasten  zu tragen, damit das Kind infolgedessen  
 später  nicht  über  Schwere  in  den  Beinen  klagen  wird. 
 Wenn  zu  Ehren  eines  Kamponghauptes  ein Stein  , der gowe  
 salawa,  vor  dessen  Hause  errichtet  w ird ,  so  tut  eine schwangere  
 Frau  gut,  dabei  nicht  zugegen  zu  sein,  weil die Möglichkeit  
 besteht,  dass  ihre  Frucht  so  hart  wird  wie  ein  Stein.  
 Hieraus  könnte  man  schliessen,  dass  den  Niassern  das Litho-  
 pädion  bekannt  ist.  Sollte  jedoch bei der Festlichkeit doch eine  
 Gravida  zugegen  sein,  so  kann  man  dies  Unheil  verhüten,  
 indem  man  einen  adu  in  menschlicher Gestalt macht und ihm  
 einen  Stein  auf  dem  Bauch  bindet. 
 Der  zukünftige  Vater  darf  während  der  Schwangerschaft  
 seiner  Frau  keinen  tuwak  (Palmensaft)  sammeln,  weil  sonst  
 sein  Kind  an  enuresis  nocturna  leiden  wird.  Sollte  der  Fall  
 doch  eingetreten  sein,  so  macht  der  ere  aus  der  Arengpalme  
 einen  adu,  den  er  dem  Kinde  in  die  Hand  giebt  und  dabei  
 die  Worte  spricht:  „Lass  dass Kind nun auf hören fortwährend  
 zu  urinieren.”  Darauf  wird  der  adu  zu  den  ändern  Götzenbildern  
 des  Hauses  gestellt. 
 Während  der  letzten  drei  Monate  der  Schwangerschaft darf  
 der  Mann  mit  seiner  Frau  nicht  mehr  cohabitieren,  man  
 fürchtet,  dass  der  erigierte  Penis  den Kopf  des  Fötus  durchbohren  
 werde. 
 Auch  ohne  dass  von  Schwangerschaft  die  Rede is t,  giebt es  
 für  den  niassischen  Mann  bestimmte  Fälle,  in  denen  er  sich  
 des  Coitus  enthalten  muss.  Z.  B.  wenn  er  auf  die  Saujagd