hervor, dass Durdik’s ') Behauptung, dass der Aberglaube des
Versehens bei schwangeren Frauen auf Nias nicht vorkomme,
eine irrige ist.
Wenn bei einer festlichen Gelegenheit ein Schwein geopfert
w ird , darf eine Schwangere und ih r Gatte n u r davon mitessen,
wenn das Tier vor dem Schlachten so gut festgehalten worden
ist, dass es überhaupt keine Bewegungen
machen konnte; andernfalls
wird das Kind von seiner
Geburt an dieselben Bewegungen
machen wie das Tier.
Auch in Nord-Nias dürfen die
Eltern nicht angeln, weil ih r Kind
dann später Schmerzen in der
Lippe bekommen w ird , genau an
der Stelle, wo bei dem Fische
der Angelhaken festgesessen hat.
Es kann Vorkommen, dass das
Kind kurz nach der Geburt krank
wird und wie ein Sterbender aussieht.
Die Ursache hiervon kann
eine verschiedene sein , entweder
hat der Vater während der
Schwangerschaft seiner Frau einen
Toten berührt, einen Sarg
verfertigt oder ist über ein Grab
geschritten. Zur Heilung des Kin- Sarg-adu, für schwangere Frauen z! •
verfertigt. des befiehlt der Priester einen
adu in der Form eines Sarges zu m ach en , der an einem Ende
ein roh geschnitztes Menschengesicht trägt. Dieser adu wird,
mit jungen Kokospalmblättern umhüllt, dem kranken Kind
in die Hand gegeben. Man schlachtet ein ajam (Huhn), taucht eine
Feder in das Blut und bestreicht den Mund des adu damit,
wobei der Priester eine Beschwörungsformel ausspricht und die
Hülfe der höheren Mächte zur Heilung des Kindes anruft.
Darauf wird das Huhn von dem Priester und der Familie des
kranken Kindes verspeist. Ein solcher Sarg-adu heisst maido
maido h a s i, (hasi-Sarg).
Das Ziehen an einem Blasebalg gilt in Nord-Nias aus demselben.
Grunde als gefährlich für eine schwangere Frau wie in
Süd-Nias. Die zukünftigen Eltern dürfen auch nicht in der Öffnung,
die den Zugang zu ihrem Hause bildet, sitzen, denn
dadurch wird die Entbindung eine sehr schwere sein ; sie müssen
schnell ein- und ausgehen, dann wird auch die Entbindung
schnell vor sich gehen. Man rät den zukünftigen Eltern a n ,
keine schweren Lasten zu tragen, damit das Kind infolgedessen
später nicht über Schwere in den Beinen klagen wird.
Wenn zu Ehren eines Kamponghauptes ein Stein , der gowe
salawa, vor dessen Hause errichtet w ird , so tut eine schwangere
Frau gut, dabei nicht zugegen zu sein, weil die Möglichkeit
besteht, dass ihre Frucht so hart wird wie ein Stein.
Hieraus könnte man schliessen, dass den Niassern das Litho-
pädion bekannt ist. Sollte jedoch bei der Festlichkeit doch eine
Gravida zugegen sein, so kann man dies Unheil verhüten,
indem man einen adu in menschlicher Gestalt macht und ihm
einen Stein auf dem Bauch bindet.
Der zukünftige Vater darf während der Schwangerschaft
seiner Frau keinen tuwak (Palmensaft) sammeln, weil sonst
sein Kind an enuresis nocturna leiden wird. Sollte der Fall
doch eingetreten sein, so macht der ere aus der Arengpalme
einen adu, den er dem Kinde in die Hand giebt und dabei
die Worte spricht: „Lass dass Kind nun auf hören fortwährend
zu urinieren.” Darauf wird der adu zu den ändern Götzenbildern
des Hauses gestellt.
Während der letzten drei Monate der Schwangerschaft darf
der Mann mit seiner Frau nicht mehr cohabitieren, man
fürchtet, dass der erigierte Penis den Kopf des Fötus durchbohren
werde.
Auch ohne dass von Schwangerschaft die Rede is t, giebt es
für den niassischen Mann bestimmte Fälle, in denen er sich
des Coitus enthalten muss. Z. B. wenn er auf die Saujagd