Verstorbenen abzuschlagen und eine ernste Krankheit bricht
in der Familie aus, so versucht man das schnell durch ein
nachträgliches Opfer an Köpfen gut zu machen.
„ So erscheint dann das Köpfeschnellen um der Krankheit
I willen gewagt, während doch de facto das Unglück n ur die
I äussere Veranlassung ist, dem Toten die Schuld abzutragen.”
Nach Friess ist das Köpfeschnellen bei den Niassern eine
I Äusserung des Spiritismus und steht in engem Verband mit
I der Ahnenverehrung. Es ist ein Menschenopfer, durch wel-
I ches man sich die Gunst der Ahnen sichern und sich vor
[ Krankheit und anderm Unheil schützen kann. Dem Verstorbenen
muss Ehre erwiesen werden und die grösste E h r e , die
[ man nach der Meinung der Niasser einem Toten erweisen k a n n ,
besteht darin ihm einen abgeschlagenen Kopf zu besorgen.
Wird dem Toten das schuldige Opfer vorenthalten, so rächt
er sich, indem er Krankheit und Unglück über seine Nachkommen
bringt.
„ Es handelt sich bei dieser Unsitte auf Nias also nicht darum
dem Toten eine Begleitung in die Unterwelt mitzugeben; es ist
auch nicht der Fall, dass tapfere Niasser sich durch Erbeutung
[ menschlicher Schädel Siegestrophäen verschaffen oder sich
gewissermassen den in ihnen enthaltenen Seelenstoff aneignen
und den eigenen potenzieren wollen; es gilt auch nicht
dabei im tiefsten Grunde dem mordlustigen Ahnen ein
stellvertretendes Opfer für die eigne Person zu stellen,
sondern nach der in den mitgeteilten Liedern enthaltenen
Auffassung handelt es sich beim „Koppensnellen” um den höchsten
Ehrbeweis, den nach überlieferter niassischer Sitte die
1 Söhne ihrem verstorbenen und fortlebenden Vater zu liefern
verpflichtet sind, damit dieser in der oberen Welt nicht als
ein Ehrloser verächtlich wird und in seinem gerechten Zorn
sich an den Söhnen rächen muss, d. h. also um einen tiefwurzelnden,
mit dem „Spiritismus” eng verknüpften religiösen
Brauch.” ..
Ganz befriedigen kann uns die Beweisführung von Friess
nicht, denn er unterlässt anzugeben, warum nun gerade ein
abgeschlagener Kopf der grösste Ehrenbeweis is t, den man
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