zuerst sechs oder auch mehr Baumstämme eingerammt, daran
in einer Höhe von vier bis acht Fufs Stangen durch Bastseile
befestigt und zuletzt darüber dichte Palmenmatten gelegt, die
wieder unter einander durch spitze, nadelförmige Holzpflöcke
zusammengeheftet sind und Schutz gegen Wind und Sonnenstrahlen
geben. Die Enden der Palmenmatten berühren selten
den Boden und gestatten daher der Luft den freien Zutritt,
die Thüröffnung ist oft kaum drei Fufs hoch, so dafs für
grofse Männer der Eintritt sehr erschwert wird. Im Innern
stehen Angerebs oder andere geflochtene Bänke, zwei und
einen halben Fufs über dem Boden erhaben, auf denen der
Bewohner während der Nacht oder den heifsesten Stunden
ruhen kann. Für die Frau und die weiblichen Mitglieder der
Familie ist bei den Aermeren eine durch Matten verhängte
Stelle im Zelte eingerichtet, während die reicheren Leute
ihnen besondere Zelte überlassen. Man findet in diesen anspruchslosen
Wohnungen wenig Haüsgeräthe, nur einzelne
Kürbisschalen als Trink- und Milchgefäfse, einige Lederschläuche,
sowie Stricke, Waffen und ein bombenförmiges,
höchst schmutziges, thönerües Kochgeschirr, selten noch
einen kleinen Taschenspiegel oder Anderes der Art. Manche
besitzen indessen auch Feuerwaffen, breite Schwerter,
ferner Kaffeegeschirre und europäische Waaren, wie Seife,
Scheeren, Nadeln und Wiener Zündhölzchen. Die grofse Masse
der Bewohner kennt die Begriffe von Bequemlichkeit, Wohlleben
und Reinlichkeit kaum, sie sind meist von Ungeziefer
aller Art sehr geplagt, aber so gewöhnt daran, dafs sie sich,
um unnöthige Arbeit zu vermeiden, nicht die Mühe geben,
ihre Baumwollentücher öfter zu waschen und so etwas auf
Reinlichkeit in unserem Sinne zu halten.
Wie alle in Ost-Sudan lebenden Araber-Stämme, besitzen
auch die Homraner viele Sklaven und besonders Sklavinnen,
die sich durch ihre Tracht, vorzüglich aber durch ihre
Hautfarbe von ihren Herren oder Gebieterinnen sehr bemerkbar
unterscheiden. Was die Bekleidung dieser meist dunkelfarbigen
oder ganz schwarzen Leute anbetrifft, so besteht dieselbe
nur aus wenigen kurzen Zeugstreifen von geringem
Stoffe. Beide Geschlechter tragen den Oberkörper meist ent-
blöfst, und das weibliche Geschlecht ist selten verhüllt, wie
es doch sonst Gesetz für die mohamedanischen Frauen ist.
Die Zierathen bestehen höchstens in wenigen umgehängten,
buntfarbigen Glasperlen, und die männlichen Sklaven, dürfen
keine Lanzen oder Schwerter als Waffen führen. Da die Homraner
nur äufserst wenig Feldbau treiben, so weit es eben für
ihren eigenen Lebensunterhalt erforderlich ist, so werden die
Sklaven meistens zu Hausdiensten benutzt. Sie müssen Durra
reiben, Holz aus dem Walde oder Wasser aus dem Flusse holen,
und essen, trinken, schlafen und faulenzen im Uebrigen
nach dem Beispiele ihrer Gebieter. Das Kochen der Lugma
oder die Bereitung von Merissa haben die Sklavinnen nur
dann zu besorgen, wenn die Frau oder die Frauen in anderen
Verhältnissen sind, oder bei Reicheren, wenn die Herrin des
Hauses, aus natürlicher Faulheit und Stolz, keine der den ärmeren
Weibern obliegenden häuslichen Geschäfte besorgen
will, jene bekümmern sich selbst um ihre Kinder höchst wenig.
Die von einem Fremden mit einer Sklavin gezeugten Kinder
bleiben Eigenthum des Besitzers der Sklavin.
Die Kinder des Herrn mit der Sklavin gelten meist als
freigeboren, dem Stamme des Vaters angehörend, der Mutter
kann später wohl die Freiheit gegeben werden, sie steht zu
den anderen Frauen zwar immer noch in untergeordnetem
Verhältnisse, aber sie wird doch zu dem Harem gerechnet.
Im allgemeinen ist aber bei der gröfseren Menge der im Sudan
lebenden Volksstämme die Vielweiberei nicht so herrschend.
wie in anderen mohamedanischen Ländern, viele
Sklavinnen sind oft die einzigen Frauen ihrer Herren, bis sie,
alt und verblüht, den Gebieter und Gemahl zu einer neuen
Heirath veranlassen. Mit 24 bis höchstens 30 Jahren sind die
meisten Frauen sehr häfslich, entnervt und zu Geburten unfähig
und haben dann oft ein herbes Loos bis zum 70. oder
80. Jahre zu tragen.
Für die Sklaven und deren Herren besteht im Sudan ein
nach altem Herkommen überliefertes Gesetz, das nicht in
einem Kodex geschrieben steht, aber beiderseits stillschwei