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Tempo an, bis wir die gefährliche Stelle passirt und das Feuer
hinter uns hatten. Nach einiger Zeit erstiegen wir einen höher
gelegenen Hügelrücken, röthliche Kalksteine traten einige
Fufs aus der Erde, und zwei verkrüppelte Baobab dicht bei
einander stehend, sollten die Grenze zwischen dem Bezirke
Rashied und dem Lande Galabat bezeichnen. Natürlich sind
hier keine Grenzsteine zur Markirung der Linien zu suchen,
die genauere Bestimmung ist eben den anwohnenden Eingeborenen
mehr oder weniger überlassen. An Wild mufste diese
Gegend, wenigstens zu der Jahreszeit, sehr arm sein, denn
nicht ein Stück zeigte sich in den Gebüschen öder grofsen
Grasfeldern am Wege. Als die Sonne dem Untergange nahe
war, kamen wir an abgeernteten Durrafeldern und vereinzelten
grofsen Bäumen vorüber. Diese gruppirten sich aber immer
dichter zusammen, verdrängten an einigen Stellen die
Gebüsche und bildeten wirkliche Waldungen, im europäischen
Sinne. Eine Abtheilung bewaffneter Kaufleute kam
schnell hinter uns her, als wir einen Wasserplatz am Ende
des Waldes erreicht hatten und schlug sich seitwärts in die
Gebüsche. Mein Führer hatte den Weg verloren, es wurde
immer dunkler und wir irrten umher, bis entferntes Hundegebell
an unser Ohr drang. Darauf zugehend, erreichten
wir ein gröfseres Dorf und fanden bald die für Fremde bestimmte
Tuckel. Der schwarze Schech des Dorfes gab uns
in gastfreundlicher Weise Holz zum Lagerfeuer, sowie etwas
Milch und Lugma für meine Leute. Nach einigen Stunden
sank ich in der Tuckeihütte in tiefen Schlaf, meine Leute hatten
sich vor dem Eingänge an dem Lagerfeuer niedergelegt
und sich’s dort bequem gemacht. Anfangs ertönte der Schlag
eines Tamtam aus dem Dorfe herüber, endlich verstummten
auch diese einförmigen Töne, und allgemeine Ruhe kehrte bei
uns ein.
Freitag, den 24. März 1865. Vor Sonnenaufgang liefs ich
meine Kameele etwas weiden, auch sah ich auf den abgeernteten
Feldern einige Pferde, daneben Rindvieh und Esel, sich
ihr Futter suchen. Etwa eine halbe Stunde nach Sonnenaufgang
trat ich die Reise wieder an, von dem Schech des Dorfes
einige hundert Schritte begleitet. Nach einer Viertelstunde.,
kamen wir an einen Brunnen, der ein ekelhaftes, thoniges
Wasser enthielt, ein alter, schwarzer Kerl safs dabei und
verlangte eine Gabe Tabak für das Wasser, bis ich durch
eine drohende Geberde mit meinem Gewehre seine unverschämte
Forderung zurückwies und meinen Thieren freien
Abzug, unbekümmert um die gaffenden Zuschauer, verschaffte.
An den nahebei gelegenen Tagruri-Dörfern, unter dem Namen
Hellet Dervish bekannt, zog ich ungehindert vorüber,
nach Süden zu. Mehrere Karavanen mit einem Gefolge vieler
schwarzer Fufsgänger begegrieten wir unterwegs, dann
wand sich der Pfad wieder still unter Subak- und Galab-
Bäumen durch oft sieben bis neun Fufs hohes, dürres Gras,
über leichte Hügelzüge weiter. Im Südsüdwesten erhob sich
der Berg Ras el ffl (Kopf des Elephanten) und blieb längere
Zeit in Sicht, und auch im Osten gewahrte ich einige Berg-,
züge, welche die Ufer des Flusses Atbara begrenzten.
Gegen elf Uhr drehte sich der breitgetretene Weg von
Südsüdost nach Nordost, und wir kamen eine Viertelstunde,
später nach dem Dorfe Dalha. Dieser Ort wurde von Da-
baina-Arabern und Tagruri bewohnt und zählte einige vierzig
Tuckel. Bei dem Vertreter des Schechs, einem hellfarbi-'
gen Manne, verschaffte ich mir gegen Bezahlung ein Huhn
und machte den gastfreundlichen Wirth gegen meine Leute,'
die zu essen und Merissa in Menge erhielten. In der Tuk-
kelhütte, wo ich lagerte, bemerkte ich einen kleinen, trans-
'portabeln Webstuhl, mancherlei Früchte, unter anderen auch
Maiskolben und verschiedene Arten der Durra. Die gemischte
Bewohnerschaft besitzt Rindvieh-, Ziegen- und Schafheerden
und zahlt Tribut an den Shuma von dem Lande Galabat. Die
Weiber malen sich die Lippen blau, sind nicht strenge verschleiert,
von heller Farbe und tragen Elfenbeinringe und
bunte Glasperlen an dem Oberarm, außerdem Schnüre um
den Hals.
Je tiefer man in den Sudan eindringt, und je mehr Mekka
in die Ferne zurücktritt, um so mehr ist die Strenge in der
Befolgung der Gesetze des Islam, die sonst den Moslim zu