au f meine Fragen ganz irrige Antworten ertheilt wurden, ich
sie auf eklatante Weise ihrer Unkenntniss und Lügenhaftigk
eit überwies. So behaupteten z. B. alle Einwohner von
Prodromo, nachdem ich mich um die Ursache des Anbrennens
bereits früher verletzter Baumstämme erkundigte, dass dieses
scheussliche Anbrennen stets durch f r emd e Personen erfolge,
die an solcher Verwüstung Lu st und Vergnügen empfänden.
Auf meine Frage, ob sie einen solchen schadenverursachenden
£svog nicht zur Rechenschaft zu ziehen im Stande seien, verneinten
sie es mit dem Bemerken, dass man seiner nicht
leicht habhaft werden könne , indem er fortwährend in den
Wäldern herumziehe. Nachdem ich den Leuten aber zeigte,
dass das Anbrennen der Stämme unmöglich aus Lust am
F eu e r geschehen k ö n n e , da sonst Waldbrände entstehen
müssten, hier aber n u r die bereits verletzten Bäume, beiläufig
ein Drittel des Waldes, und zwar nur an einer bestimmten
Stelle angezündet werden, schüttelten sie noch immer den
Kopf und behaupteten steif und fe st, dass dies der gMH
thue. F ü r meine Etymologie steht es indess eben so fest,
dass der H e rr !-evog nichts anders als der Pechklauber und
Pechjäger unter ihnen ist.
Indess erhielt ich noch viel naivere Antworten, als ich
mich um das Recht der Waldbenützung in dieser oder jener
Richtung erkundigte, indem ich die Vermuthung aussprach,
es müsse doch wohl der Regierung oder vielleicht einzelnen
Gemeinden das Eigenthumsrecht für dergleichen grosse Wal'd-
strecken zustehen. Von einem Recht des Staates wussten sie
gar nichts, und was die Gemeinden einzelner Dörfer betrifft,
so hätten die allerdings in dem Umfange ein Recht auf Benützung
des Waldes als sie von nachbarlichen Gemeinden
mit gleichem Rechte nicht daran behindert würden. An bestimmte
Waldgrenzen sei nicht zu denken, ein je d e r nehme
und thue im W a ld e , was ihm beliebt, der_ Fremde so gut
wie der Einheimische. Auf meine Verwunderung darüber
fanden sie es unbegreiflich, wie ich es nicht wissen sollte,
dass der Wald einzig und allein dem l i e b e n H e r r g o t t (t<j5 t?s«)
angehöre.
Glückliches Land , wo der Wald noch keinen ändern
Eigenthümer als den Schöpfer hat, und wo nicht blos aus
öconomischen, sondern noch aus socialpolitischen Gründen
auf seine Conservirung alles gesetzt werden m u ss! glückliches
L a n d , wo das Gebot der Nothwendigkeit nicht schon
den vereinzelten Waldbaum unter den Schutz des Waldrechtes
stellen m u ss! Ein Land wie dieses, sollte man meinen, habe
noch eine Zukunft.
Aber es erhellet aus dem eben vorgebrachten auch,
was es in Oypern, wo der Wald ohnehin schon auf die unzugänglichsten
Theile des Landes zurückgedrängt ist, mit der
Waldwirthschaft für eine Bewandtniss habe. Hier bietet zu
seinem Schutze allein die Natur und einige zufällige Umstände
noch ein schwaches Bollwerk gegen den Unverstand
und die Gewissenlosigkeit der Regierung wie gegen die täppische
Einfallt seiner unmündigen Bewohner.
Dass Gestrüppbrände, deren Verheerungen zu den gewöhnlichen
Erscheinungen gehören, und die ich nur zu oft zu
beobachten Gelegenheit hatte, sich in ihrer Ausdehnung nicht
viel häufiger zu Waldbränden g e stalten , dass die Unvorsichtigkeit
mit der Feuerung zum Behufe der Harzgewinnung
nicht noch den letzten Schmuck des Landes und die letzte
Stütze einer zukünftigen Industrie ra u b e , halte ich für ein
baares Wunder.
Es ist kein Zweifel, wie das auch von S t r a b o n deutlich
ausgesprochen ist*), dass Cypern einst eine mächtige Vor*)
S t r a b o n beruft sieb diesfalls auf den Geographen E r a t o s t e n e s
(272 192 a. Ch.): „tpriTi o EparoTÄsnric ro waXaiov öX&pavouvtwv tb » tteSiojv,
cüa*TS xctTSX£^ ai 3pupoJ< xxi jj.y) “¡e(ap''(eiTSou, ptxpa pev sffiotpeXetv 7rpo< tojto t x
jieTxXkx, SevSpuTopcuvrpv ttpo$ rrjv x x vm v tO'j /aXxo'j x xi tov x y jp o v e tc .“
„ E r a t o s t e n e s sagt, es sei vor Alters so viel Wald vorhanden ge wesen,
dass man vor lauter Holz kein Eeld bauen konnte. Einige Verminderung
hätten die Bergwerke bewirkt, da man zum Schmelzen des
Kupfers und Silbers Bäume fällen musste.“ Dazu kam auch die Ausrüstung
der Flo tten , da sie bereits ohne Fu rch t und mit Kraft das Meer beschifften.
Als sie aber auch damit nicht au sreichten, so erlaubten sie Jedem, der
wollte zu fä llen , so viel er konnte und den dadurch gewonnenen Boden als
steuerbares Eigenthum für sich zu behalten. S t r a b o n , XIV. 6. t