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zweiter und dritter Reihe stehen können. Diese Definition blieb ohne
weitere Unterstützung, indem ich das einfache und offenbare Kriterium annahm,
ohne es überhaupt unterstützen zu können, aus dem einfachen Grunde,
weil dieser Begriff bestimmt und abgegrenzt werden kann, nur wenn die
anderen anf dem anatomischen Baue gegründeten Begriffe d e m e n t s
p r e c h e n d gefasst sein werden. Demnach ist der Begriff Hyphenpflanze
nicht schlechter begrenzt als diejenigen von Zellenpflanze und Gefässpflanze.
Dem Begriffe der Hyphenpflanze liegt aber die Anschauung zu Grunde,
dass allen anatomischen und morphologischen Differenzirungen des Fleohten-
körpers das Princip der Sonderung in Zellenfäden innewohnt, selbst wenn
Gebilde vorliegen, welche zu einer Höhe der Entwickelung, wie das Apothecium,
gelangt sind. Obwohl natürlich der gesammte, einen Fleohtenkörper
ausmachende Hyphen-Complex durch die Unterwerfung unter e in das
Ganze beherrschendes Gesetz individualisirt erscheint, tritt doch nirgends
der Grundgedanke der elementaren Sonderung so deutlich ausgesprochen
hervor, wie in allen sowohl vom Lager, als auch vom Apothecium ausgehenden
Fortpflanzungsersoheinungen, aus welcher Thatsache man auf
das Ganze des Fleehtenkörpers die unabweislichen Rückschlüsse machen
muss. Schon in dem ganzen an das Gonangium und an das Gonocystium
geknüpften Lebensgange war das berührte Princip klar ausgedrückt. Alle
anderen Zellenpflanzen würden behufs Erzeugung solcher Gebilde eine
Differenzirung ihres Zellgewebes eingeleitet haben, die Flechte muss dieselbe
auf den Zellenfaden, die Hyphe, beschränken. Es ist wohl als
unzweifelhaft anzunehmen, dass die analogen Entwickelungen hei den Pilzen
gleichen Gesetzen unterworfen sind. Allein die als Hyphenpflanze höher
stehende Flechte lässt das Princip schärfer hervorleuehten, da ihr elementarer
Bau sich nach zwei Seiten spaltet, in Folge dessen von vorneherein
die Möglichkeit ausgeschlossen ist, dass die morphologische Differenzirung
in einem Zelleufaden ein vollständiges lichenisches Product zu Tage zu
fördern vermag. Dieses endliche Product muss immer nur der einen Seite
sich zuneigen können, wie wir dies bereits an dem Gonangium und dem
Gonocystium kennen lernten, und kann daher nur durch einen Uebergang
seitens des anderen Theileh zu einem lichenischen Körper werden. Diese
wichtige cooperative Thätigkeit ist dem Hyphema zugefallen. In den bisher
geschilderten Blastemen trat dieselbe noch nicht so auffallend hervor, wie
es in den später zu schildernden der Fall sein wird, daher diese Vorbemerkungen
erforderlich erschienen. Obwohl dadurch der Verlauf der
Schilderung gestört wird, ist doch ein anderer Gang der Darstellung bei
dem bedauerlichen Stande der Lichenologie, welche aller morphologischen
Thatsachen bisher ermangelte, nicht möglich.
Die wegen ihres parenchymatoiden Gefüges hochstehende Sprossung
hat als Ausgangsstätte jene in der sogenannten Diablastesis befindliche
Hypothallusfaser, aber auch die gewöhnliche als Gonohyphe charaoterisirte
Faser des hypothallinen Filzes. Allein es hat auf mich den Eindruck
gemacht, als ob ursprünglich die gewöhnliche Rhizine den Anfang des
Blastema setzt und dann selbst in rücksohreitender Richtung der Metamorphose
zu jener Diablastesis unterliegt. Natürlich beginnt auch diese acrogene
Blastesis oder Acroblastesis mit einer Hyphenzelle. Die Schwierigkeit der
Unterscheidung solcher Anfangsstadien (Taf. IV, Fig. 7 a) von denen der
vorigen Sprossung (Taf. IV, Pig. I) wird etwas durch die Natur der Hyphe
erleichtert, weniger durch die Gestalt der Anfangszeile. Diese Zelle vermehrt
sich durch Theilung, welche sich in den entstandenen Zellen wiederholt. Ich
habe solche Anfangsstadien in grösser Zahl beobachtet und daher alle Variationen,
deren Schilderung hier nicht Platz finden kann, auch genau den Typus
der Zelltheilung ohne Mitwirkung seitens der mütterlichen Zellwand studiren
können. Betrachtet man solche aus vier Zellen bestehenden Gruppen
(Taf. IV, Flg. 8), so glaubt man ein parenohymatisches Gefüge vor sich zu
haben. Das Wesen einer solchen Vereinigung vou Zellen wird aber erst
klar, nachdem die dritte Theilung erfolgt ist, und dieselbe aus acht Zellen
besteht. Diese acht Zellen sind bisweilen mit einer solchen Regelmässig-
keit verbunden, dass ein Gebilde vorliegt, welches als ein lichenisches die
höchste Ueberraschung hervorruft (Taf. IV, Fig. 9). Ein solches Blastema
hat daun sieben Zellen in einem Kreise aneinander geordnet, während die
achte in der Mitte sich befindet." Allein benutzt man die genaue Betrachtung
des anatomischen Verbandes als Leitfaden, so beschreibt man von der
der Hyphe angehefteten Zelle als der ersten aus die übrigen durchgehend
eine Spirale, welche in der achten Zelle endet. In naher anatomischer
Verbindung stehen demnach immer nur je zwei auf einander folgende
Zellen, ebenso wie die Zellen jeder gewöhnlichen Hyphe. Man kann sich
hiervon auch durch passende Einstellung überzeugen, da die sieben Zellen
zwischen sich einen kleinen Hohlraum lassen, welcher oben durch die achte
Zeile bedeckt wird.
Diese regelmässige Ausbildung der Sprossung ist offenbar durch die
harmonische Zelltheilung bedingt. Bleibt dieselbe ans, so liegen endlich
mehr oder weniger vom Typus abweichende Gebilde vor. Ob als hierher
oder in das Gebiet der vorher behandelten gehörig eine Sprossung zu
betrachten is t, welche aus einer sehr vergrösserten Endzeile einer Hyphe
mit einer bis zwei Zelltrieben (Taf. IV, Fig. 10) besteht, ist zweifelhaft.
Vielleicht dienen diese Variationen der Acroblastesis auch zur Vermittelung
zwischen der chroolepusartigen und der in Rede stellenden.
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