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schonen Landschaftsbitcles für die Überschreitung des Namenlose Tales bei
Siedlinghausen eine 16 m. hohe gewölbte Talbrücke aus bossierten Sternen
an Stelle der ursprünglich geplanten Dammschüttung ausgefuhrt. ln der P r o vinz
Westfalen hat die Eisenbahnverwaltung mehr als 1000 M, aufgewendet,
um die Vehmlinde im Gelände des Bahnhofs Dor tmund zu schützen; leider
ist sie später doch eingegangen. Im allgemeinen ist angeordnet, dass die
Böschungen und Trennstücke der Eisenbahn mit Buschwerk bepflanzt
werden um den immer mehr schwindenden Singvögeln Nistgelegenheit
zu geben. Dabei ist zu wünschen, dass das Halten von Katzen seitens der
Bahnwärter nach Möglichkeit eingeschränkt werde.
Das K r i e g sm i n i s t e r i u m ordnete an, dass die auf militarfiskalischem
Gelände vorhandenen Naturdenkmäler inventarisiert und nach Möglichkeit
geschützt werden. Hierbei zeigte sich, dass im Bereich der Truppenübungs plätze
etc. in der Tat manche Naturdenkmäler bestehen, für deren Erhal tung
Sorge getragen werden soll.
Die L a n d e s a u f n a h m e des Grossen Qeneralsstabes ist bereit, die
Bestrebungen der Naturdenkmalpf lege tunlichst zu unte rstutzen. Da die
Karten der Landesaufnahme jetzt zum Preise von 15 bezw. 25 Pfennigen für
Schulzwecke erhältlich sind, haben sie eine grössere Verbreitung gefunden
und dadurch auch an Bedeutung für Unte rrichtszwecke gewonnen. Es ist
nun bestimmt worden, bei den neu herauszugebenden Messtischblä ttern den
naturgeschichtlichen Denkmäle rn und den vorgeschichtlichen Denkmälern
eine allgemeinere Beachtung zuteil werden zu lassen. Die Staatliche Stelle
hat es übernommen, die Landesaufnahme mit einschlägigem Material zu
versehen, und bedarf hierzu der Mitwirkung der Komitees für Na tu r denkmalpflege.
Die R e i c h s p o s t v e r w a l t a n g hat ebenso ihr Inte resse für Naturdenkmal p
f l e g e bestätigt. Anlässlich eines Falles, in welchem zur Führung von Telegraphendrähten
eine Anzahl Zweige aus der Krone einer ausgezeichneten
alten Eiche entfernt waren, erliess die zuständige Gberpostdirektion eine
Verfügung, nach welcher solche Naturdenkmäler unbedingt zu schonen sind;
erscheine es unvermeidlich, Äste zu entfernen, so solle vorher der Gbe rpos t direktion
Anzeige erstat tet werden, damit sie die Angelegenheit prüfen
könne. Dieser Erlass wurde von der Reichspostverwaltung übernommen und
allen Gberpostdirektionen zur Nachachtung empfohlen. Im Gberpostdirek-
tionsbezirk Cassel ist es vorgekommen, dass in einem Fall, und zwar um die
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grosse Dorflinde in Fischborn, Kreis Gelnhausen, unbeeinträchtigt zu erhalten,
eine andere Führung der Telegraphenlinie gewählt wurde.
Wie die Reichs- und Staatsbehörden haben auch Kommanalverbände
vielfach im Sinne der Naturdenkmalpflege gewirkt, wofür einige Beispiele
angeführt werden mögen. Die Provinzen Gstpreussen, Brandenburg, Pom-
Fig. 3. — Plage-Fenn und Plage-See (167,5 ha), Oberförsterei Chovin.
Reservat der Preussischen Staatsforstverwaltung.
mern, Schleswig-Holstein, Hannover gewähr ten teilweise erhebliche Beiträge
zur Inventarisierung und Veröffentlichung der forstbotanischen Na turdenkmäler.
Ferner zahlten die Provinz Schleswig-Holstein und der Kreis Sonderburg
zusammen 1660 M. zur Sicherung eines grossen erratischen Blocks, des
sogenannten Düppelsteins. Die Provinz Hannover, zwei hannoversche Kreise,
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