Die Naturdenkmalpflege vornehmlich in Preussen
von H. CONWENTZ in Berlin
MIT 4 ABBILDUNGEN.
Für Deutschland und andere Länder bestehen Gesetze, wie z. B. das
Vogelschutzgesetz, welche auch der Erhaltung von Naturdenkmälern dienen.
Ebenso können einzelne Gesetze in den Bundesstaaten zum Schutz von
Naturdenkmälern angewendet werden. Durch das Preussische Gesetz
gegen die gröbliche Verunstaltung landschaftlich hervor ragender Gegenden
können nicht nur landschaftliche Naturdenkmäler einen direkten Schutz,
gegen Bebauung erhalten, sondern auch einzelne in landschaftlich hervor ra genden
Gegenden befindliche Naturdenkmäler durch Wahl eines ändern
Bauplatzes geschütz t werden. So ist im Regierungsbezirk Königsberg die
Seeküste des Samlandes mit Naturdenkmälern auf 68 km Länge und im
Regierungsbezirk Magdeburg ein ansehnlicher Teil des Harzes relativ
geschützt. Im Königreich Sachsen besteht ein etwas weitergehendes Gesetz,
durch welches jedes Landschaftsbild gegen Verunstaltung überhaupt
geschützt werden kann. Im Grossherzogtum Hessen kam 1902 ein neues
Denkmalschutzgesetz zustande, welches teilweise auch die Naturdenkmäler
berücksichtigt.
Die Bestrebungen zu einer planmässigen Pflege der Naturdenkmäler
gehen in Preussen etwa zwölf Jahre zurück. Nach einer damals im Hause
der Abgeordneten erfolgten Anregung, ersuchten Unte rrichtsminister und
Landwirtschaftsminister einige Hochschulprofessoren und praktische Schulmänner
um Gutachten über den We r t der Naturdenkmäler und über die
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