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Staaten von Holland, vom 27. April, beruft, nach welchem alle solche
Geschäfte in suspenso bleiben sollten, woraus sich doch ergebe, dass,
falls die Verwirrung nicht noch grösser werden solle, alle weiteren
gerichtlichen Schritte deliberante judice ruhen müssten. Das scheint
denn auch den gewünschten Erfolg gehabt zu haben, denn am 28. Aug.
1637 Anon.®» schärft der Bürgermeister den Procureurs S c h o n t e n
und B r a y wiederholt ein, sich aller Amtshandlungen in Tulpensachen
zu enthalten und eventuell die streitenden Parteien an ihn zu verweisen.
Am’ 30. J a n u a r 1638 Anon.»® setzen weiterhin Burgermeester und
Regeerders von Harlem eine Commission ein, vor die alle Blumensachen
gebracht werden sollen, vor der die Parteien bei Strafe erscheinen
müssen, wenn sie von den hierzu ausnahmsweise ermächtigten Gerichtsdienern
geladen werden. Diese Commission soll versuchen, die Parteien
gütlich zu vergleichen. Dass man annahm, dieselbe werde viel zu ’thuu
bekommen, geht aus der Bestimmung hervor, nach der sie an zwei
Wochentagen, im Prinzensaal zu Harlem, je von 9—11 Uh r Vormittags
und von 2—4 Nachmittags tagen sollte.
Die so ernannte Commission macht endlich am 22. Mai 1638 ihre
Vorschläge Anon.»* zur endgültigen gütlichen Begleichung dieser
Processe an Bürgermeister und Regeerders und propon irt, dass die
Käufer gegen Zahlung einer Prämie von 3*/2Proc. an die Verkäufer, denen
die Zwiebeln verbleiben, ihre r Verpflichtungen zu entbinden sein sollen und
dass man die Gerichte von diesem Abkommen dann verständigen möge.
Aus den in dieser Urkunde enthaltenen Worten: ,,d’uytspraeck van
de contracten te doen o v e r de p a r t y e n a e n h e n v e r b l e v e n “ ,
schliesse ich, dass die Mehrzahl der fraglichen Processe gar nicht vor
diese Commission gelangt s ind, sondern unte r der Hand verglichen
wurden, so dass n u r eine Anzahl besonders hartnä ckige r Parteien verblieben,
die sich aber schliesslich auch bei dem Verdict derselben beruhigten
und die Gerichte nicht weiter in Anspruch nahmen. Freilich
machten die Verkäufer, die von demselben betroffen wurden, mit d ’/g Proc.
Prämie schlechtere Geschäfte als die, die sich vorher, wie uns im Me-
terauus novus mitgetheilt wird, auf 5, 6 uud 10 Proc. Prämie geeinigt
hatten.
Wenn nun hiermit die Tulpenschwindelperiode im F rü h ja h r 1638
ihren definitiven Abschluss findet, so sind doch über den Zeitpunkt, an
welchem sie begonnen, bei den Autoren verschiedene Ansichten zu
finden. Nach S a u t y n -K l u y t , * S. 29, haben verschiedene derselben
das J a h r 1636 als das eigentliche Anfangsjahr b e tra ch te t, während
Mu n t i n g * 1634 als solches angiebt. Eigentlich ist indess über diesen
P u n k t gar nicht zu discutireu, da alles da rauf a n k om m t, was man als
das Kriterium der Schwindelperiode ansieht, die sich, wie wir gesehen
haben, vom zweiten Decennium des J ah rh u n d e rts an langsam und
allmählich vorbereitete. Wenn man aber als Anfangszeitpunkt den
Beginn der vollkommenen Ausartung zum Differenzgeschäft betrachtet,
bei welchem es auf die Zwiebeln als solche gar nicht mehr ankam,
dann muss zweifelsohne mit S a u t y n - K l u y t 1636 als Anfangsjahr
betrachtet werden. Dafür wird man einmal den obenerwähnten Beschluss
des Bürgermeisters und Rathes von Harlem vom 7. März 1637
Anon.®» anführen können, in dem es heis s t: ,,dat de Blomhandelinge
t ’s e d e r t d e n p l a n t t y t l e s t l e d e n a l h i e r t e L a n d e g e d r e v e n
Staatsgewyse sulleii worden geannulleert denn damit ist die Einschränkung
des Verbots auf den unreellen Handel angedeutet, der erst
letzthin seit der Pflanzzeit begonnen h a tte , d. h. der Platz gegriffen
als die Zwiebeln in die Erde gelegt und somit nicht mehr sofort lieferba
r waren. Das würde also etwa October 1636 bedeuten. Das wird
auch aus G a e r g o e d t und W a e rm o n d t , II, S. 48, zu folgern sein,
wo G a e r g o e d t auseinandersetzt, wie er an den Blumenhandel gekommen
ist und sagt: „Z u e r s t sind wir an die Blumen gekommen,
welche erst zwei oder drei J a h re schlaff fortgingen, aber nun dieses
J a h r so s ta rk in Aufnahme gekommen s ind, dass ich je tz t , wo ich zu
mir selber komme, nicht anders glauben kann, als dass es eine Raserei
gewesen ist.“ Worauf dann W a e r m o n d t me int, es sei die Pestzeit
gewesen, die den Leuten den Kopf verdreht h ab e , die Ende 1635 begann
und durch das ganze J a h r 1636 in Holland wüthete. Insofern
mag er ja damit Recht haben, als zu solchen Zeiten die Verleitung
zum Leichtsinn aus dem Gedankengang, ,,wer weiss, ob wir morgen
noch leben“ , gewiss eine grössere ist, als sonst.
Der grosse Krach von 1637 machte also dem Schwindel ein Ende
und brachte den Zwiebelhandel auf reellen Boden, die gezahlten Preise auf
ein rationelles Maass zurück. Dass aber die Liebhaber desshalb noch
nicht verschwunden waren, geht unmittelbar aus den Preisen hervor,
die, wie Mu n t i n g , * S. 636, bezeugt, kurz nachher pro Zwiebel gezahlt
worden sind. Denn für eine solche, die vor dem Krach mehr als
5000 fl. gegolten, erhielt man wenige Wochen nachher doch immer
noch 50 fl., was man unte r normalen Umständen sicher für eine sehr
ansehnliche Bezahlung gehalten haben würde. In solch’ mässigen Grenzen
scheint der Blumenhandel sich weiterhin im ganzen 17. Ja h rh u n d e rt
bewegt zu haben, denn E l s h o l t z * giebt die Preise des Handelsgärtners
H a n s Ge o r g K r a u s s zu Augsburg, der über 300 Tulpensorteii führt,
von denen die theuersten sechs, a ch t, zehn und fünfzehn Gulden a n gesetzt
sind. Aehnliche Preise überliefert auch V a l v a s s o r * aus
dem Schlossgarten zu Gayerau in K ra in , n u r wenige Sorten kosten
mehr als 20 fi., so z. B. Cesar de Marans 36 fl., Liste 30 f l . , Pala-
medes 25 fl. Im Anfang des 18. Jah rh u n d e rts scheint dann eine neue
Steigerung der Blumenliebhaberei und damit auch der Zwiebelpreise
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