
dem will ich versuchen, eine gute Partie anzuhängen, ich muss mich etwas
von der Waare befreien, weil ich noch zu viel bei mir habe. Der weiss
auch nichts davon und wennschon er ein guter Freund und alter Bekannter
ist, so muss doch Jeder aus seinen Augen sehen, wenn’s Geschäft
so geht, dass es besser ist, Verdruss au einem Anderen zu sehen,
als an sich selbst.“ Worauf denn Cbristijutje antwortet; „ E s wäre
gut, wenn Du ibm von dem Pfundgut etwas aiihäugen könntest.“
Auch die Zahluiigsbedingungeu sind, der allmählichen Aenderung des
Geschäftes entsprechend, wechselnd und sehr verschiedenartig gewesen.
In der ersten Periode war zweifellos Baarzahlung in Geld oder Naturalien,
oder Zahlung nach kurzer F r i s t , eventuell zur Zeit der Lieferung der
Zwiebeln Regel. Als Beispiele mögen die folgenden Kaufverträge dienen.
Nach G a e r g o e d t und Wa e rm o n d t , E d .II I , Floraes sötte bollen, S. 127
(Mu n t i n g , * S. 632), wurde ein Viceroy bezahlt mit zwei Lasten Tarwe,
Werth 448 f l .; vier Lasten Roggen, Werth 5 5 8 ü . ; vier fette Ochsen, Werth
^ 8 0 fl.; acht fette Schweine, We rth 240 ii.; zwölf fette Schafe, Werth
120 fl . ; zwei üxhoft Wein, Werth 70 fl . ; vier Tonnen 8il.-Bier, Werth
32 fl.; zwei Tonnen Butter, We rth 192 11.; tausend Pfund Käse, Werth
120 fl.; ein Bett mit Zubehör, Werth 100 fl.; ein Packen Kleider, Werth
80 il.; ein silberner Becher, Werth 60 ü ., Totalwerth 2500 Gulden.
G a e r g o e d t und W a e r m o n d t bieten viele hie rhe r gehörige Beispiele.
So heisst es, III, S. 76; „Verkauft au N. N. ein Brabanson Spoor von
370 Azen, gepflanzt, für 700 Gulden, indem er ba r geben wird
200 Gulden, ein Kabinetkästchen von Ebenholz mit einem vervielfältigenden
Spiegel darin, und noch ein grosses Gemälde, einen Blumentopf
darstellend.“ Als dann die au f Lieferungszeit geschlossenen Verkäufe
schon vorher mit Vortheil an Dritte übertragen wurden, übernahmen
diese die Schuld vom Verkäufer und verpflichteten sich, die ausbedungene
Differenz sofort oder nach kürzerer Fris t auszuzahlen. Ein Beispiel bei
G a e r g o e d t und W a e r m o n d t , S. 76: „Uebernommen von N. N.
zwei Pfund Switsers, welche er für 1200 Gulden gekauft hatte, die ich mir
zu Lasten schreibe und darüber hinaus soll er erhalten ein Quarteei
Pflaumen, die ich ihm sofort liefern werde, und noch innerhalb 14 Tagen
1400 fl., zu zahlen oder au f der Bank abzuschreiben“ , und ferner:
,,Uebertragen an N. N. fünf Pfund geele Cronen, die ich zu 375 Gulden
das Pfund gekauft hatte, mit welchem Betrag er sich belastet und sofort
und gebrauchsfähig giebt sein Pferd mit seinem Wagen, zwei silberne
Becher und 150 Gulden.“
Vorsichtige Leute, die mit der Möglichkeit eines Preissturzes der
Zwiebeln re chne ten, suchten ihre Kaufverträge so abzuschliessen, dass
sie in solchem Fall mit einem blauen Auge davon kamen. Ein dera
rtige r Vertrag steht bei G a e r g o e d t und W a e r m o n d t , I I , S. 51:
„ IchEnde sunterschriebene r bekenne hiermit von N. N. unte r nachstehenden
Bedingungen gekauft zu haben einen Gouda von 48 Azen, der im Garten
des N. N. s teh t, für die Summe von 520 fl. in gutem Geld. In dem
Fall aber, dass der Käufer nicht zur gehörigen Zeit kommen sollte, um
die Zwiebel aufzunehmen, nachdem er acht Tage zuvor durch den Verkäufer
dazu aufgefordert war, kann der Verkäufer die Zwiebel iu Gegenwart
zweier vertrauenswürdiger Leute aufnehmen und in einer Schachtel
versiegeln. Und wenn dann die Zwiebel vom Käufer nicht innerhalb
der nächsten 14 Tage abgeholt wird, dann soll der Verkäufer, nach
Ablauf dieser Zeit, dieselbe anderweit verkaufen dürfen; wenn sie dann
mehr gilt, soll der Käufer kein Anrecht auf diesen Vorth eil haben, und
wenn sie weniger gilt, soll er dem Verkäufer die Differenz seinerseits
vergüten.“
Desgleichen berichtet Mu n t i n g , * S. 6 3 6 , aus eigener Erfahrung,
üb e r ein Prämiengeschäft, welches sein Vater geschlossen h a tte : ,,Mein
Vater ha tte auch 1636 au einen Mann aus Alkmaar einige wenige
Zwiebeln verkauft für die Summe von 7000 Gulden, mit der Bedingung,
dass der Kauf fest bleiben solle, falls innerhalb der Zeit von sechs Monaten
kein Abschlag eintreten würde, dass der Käufer ab e r, im Fall
dies innerhalb dieser Zeit eintrete, 10 Proc. geben sollte.“ Zum grössten
Leidwesen des alten Mu n t i n g t r a t der Abschlag ein, er erhielt
700 Gulden u n d behielt seine Zwiebeln, die er doch viel lieber geliefert
haben würde.
Zuletzt freilich h a t man in den Collégien alle die vielen Verkäufe
aus einer Hand in die andere, in Erwa rtung einer allgemeinen Abrechnung
zur sommerlichen Lieferuugszeit, lediglich auf dem Papier stipulirt.
Jede r einzelne Käufer h a t eben gedacht, bis dahin die Waare längst
wieder mit Vortheil losgeworden zu sein, höchstens scheint man sich
als Anzahlung gelegentlich irgend ein Geräthstück oder eine kleine
Naturallieferung ausbedungen zu haben, wie denn G a e r g o e d t zur Zeit
des beginnendeu grossen Krachs kein Geld, wohl aber Briefchen in
Menge und etliche silberne Becher und Löffel besitzt. I, S. 13, sagt er:
,,Diese Schale verdanke ich gleichfalls Flora, ich habe noch zwei Becher
und 12 Löffel, alles von Flora, auch liegt da ein Kleid und ein rother
Rock für meine F r a u , die je tz t ausgegangen i s t “ , und S. 18: „ a b e r
nachher, als ich einmal ein Capitalstück verkauft hatte, bedang ich mir
mit Leichtigkeit irgend ein Geräth aus und daher habe ich a ll’ das
Silberwerk.“ Uud I , S. 4 , heisst es : „L e tz th in war ich bei einem
Branntwe inbrenner, da handelte ich mit einem Blümchen und bedang
mir diese Flasche aus und das thue ich gewöhnlich; mein Fleisch,
meinen Speck, meinen We in , mein Bie r, das Alles habe ich umsonst,
so viel ich das J a h r hin durch davon brauche.“
Windhaudel und Blumenbörse bezeichnen also nur das Endstadium
eines von langer Hand vorbereiteten Processes. Reelle Händel werden,