tafel geschrieben und es bekommt in der Reihenfolge ein Jeder de rselben
auf seinen Platz die „Borden“ (d. h. kleine Schreibtäfelchen) in
Zweizahl. Wer nun die Borden hat, da rf seine Waare nicht ausbieten,
sondern muss bei den Anderen um das, was er zu kaufen wünscht,
Nachfrage h a lte n , wobei er etwa andeuten darf, was er zu verkaufen
hat. E r kann z. B. sagen: „ I c h habe mehr gelbe als ich brauche,
aber ich wünsche weisse zu kaufen.“ Der Besitzer der weissen erhält
dann, falls er seine Geneigtheit, solche abzugeben, ausspricbt, eines
der , ,B o rd e n “ , während das andere dem Käufer verbleibt. Jeder vou
Beiden wählt nun einen Schiedsrichter. Diesen Schiedsi'ichtern erklä rt
erst der Verkäufer, wie viel er für seine Waai’e verlangt, dann der
Käufer, nachdem ihm der verlangte Preis mitgetheilt worden, wie viel
e r seinerseits bietet. Die Schiedsrichter normireu danach den zu
z ah len d en , ihnen billig erscheinenden Preis und machen einen Strich
auf jedes der beiden Borden. Nun steht es Käufer und Verkäufer frei,
den so bestimmten Preis zu acceptiren oder abzulehnen; wer ihn au-
nimmt, lässt den Strich auf seinem Täfelchen stehen, wer nicht, wischt
ihn aus. Haben beide ausgewischt, so kommt kein Geschäft zu Stande,
lassen beide stehen, so ist es perfect und dann bezahlt der Käufer sofort
ein Weinkaufgeld, dessen Höhe in der angegebenen Weise sich
nach der Kaufsumme berechnet, dessen Hälfte aber bei der Bezahlung
durch den Käufer von der Kaufsumme abgezogen wird (W. G., II, S. 62);
und zwar geht dieser Weinkauf ans Collegium, das damit die Kosten
der Comparitien bestreitet.“ Dem muss ich jedoch hinzufügen, dass
nach dem Text von G a e r g o e d t und W a e r m o n d t die Weinkaufszahlung
durchaus nicht immer dem Käufer zufällt, sondern auch dem,
der durch Auswischen des Striches das Perfectwerden des Geschäftes
vereitelt h a t , gleichsam als Strafzahlung. Und das kann der Käufer
so gut als der Verkäufer sein. Dass der Weiukauf für die Bedürfnisse
des Collegiums verwendet wird, geht ganz kla r aus G a e r g o e d t und
W a e rm o n d t , I, S. 5, hervor, wo G a e r g o e d t auf des W a e r m o n d t
F ra g e , was man damit anfange , antworte t: „Muss mau nicht trinken,
Tabak, Bier und Wein? Feuerung und Licht wird davon b e z ah lt, man
gedenkt auch der Armen u n d der Waisen.“
Auf der anderen Seite wird bei G a e r g o e d t und W a e r m o n d t ,
I I , S. 62, die Verkaufsform „ in het ootje “ wie folgt beschrieben:
Wa e rm o n d t : „Wo h l; geht denn der Handel anders zu als beim Verkauf
mit den Borden.“ G a e r g o e d t : „D a s will ich Euch sagen. Wenn
die Borden herumgegangen sind, dann nimmt man die Schiefertafel und
zeichnet d a rau f beistehende Fig u r CC
In den obersten Halbkreis
schreibt man die Tausender, in den mittelsten die Hu n d e rte r; der
untere runde Zirkel ist das Ootje, in dem das Geld steht, welches der
erhält, der das Höchste schreibt (bietet); unte r das Ootje die Zehner,
daneben die einzelnen Gulden und die Stüber. Man fragt, ob Jemand
etwas ins Ootje setzen will; wenn dann Jemand dazu bereit ist, wie das
immer der Fall, der setzt daun etwas hinein. Angenommen, es handelt
sich um einen Gouda von 30 Azen. Man fragt: Wer setzt ein? Der das
Höchste bietet, der soll einen Doppelstüber oder d r e i, ja vier, fünf,
sechs Stüber haben, je nach der Gepflogenheit des Platzes und je nachdem
Ih r denkt, dass die Compagnie bieten wird. So sagt denn der Eine 50,
der Andere 75, ein Anderer 100, ein Anderer bietet 125, ein Anderer 150,
ein Anderer 200, so lange, bis Stillstand e in tritt und Niemand weiter
zu bieten begehrt. Dann sagt derjenige, der an der Tafel sitzt: Niemand
bietet, Niemand nichts, einmal, zweimal. Niemand bie tet. Niemand
nicht, bevor ich weiter gebe. Dabei macht er drei Striche und
zeichnet ein 0 ru n d um, dann sagt er weiter: Niemand nichts, einmal.
Niemand mehr zum zweiten Mal, Niemand nicht zum dritten Mal, Niemand
nicht zum vierten Mal overrecht und zieht einen Strich durch,
und wenn der Verkäufer den Kauf genehmigt, ist er perfect, wenn nicht,
so e rhä lt er das Geld umsonst (oöenbar ist hier nicht der Verkäufer,
sondern der Meistbietende gemeint), nämlich die zwei, drei, vier, fünf
oder sechs Stüber, je nachdem, was eingesetzt ist. Wenn der Kauf zu
Stande kommt, so giebt man so viel Weinkauf, als man bei den Borden
giebt.“ Das ist also, im Gegensatz zum Verkauf mit den „Borden“ , eine
einfache Versteigerung u n te r eigenthümlicher Form. Auch hierzu giebt
der unbekannte Kritiker des Ned. Spectator, Anon,* eine sehr zutreffende
Erklärung. Sie la u te t: ,,Der an der Schiefertafel Sitzende, man kann
ihn den Secretarius nennen, zeichnet die bewusste l i g u r auf die Tafel.
Das Ootje (kleine o) auf der Mitte des Längsstrichs dient, um darin einzuzeichnen,
wie viel Stüber der Verkäufer dem höchsten Bieter verspricht.
Wenn das eingetragen ist, beginnt das Aufbieten, bis endlich Niemand mehr
höher gehen will. Dann schreibt der Secretarius an dem Strich über und
unter dem Ootje die tausende, hunderte und einzelnen Gulden, die die gebotene
Summe beträgt, an und frägt dreimal, oh Niemand mehr bietet,
jedes Mal einen Strich machend, die zuletzt mit einem Kreis umzogen
werden. Wenn er dann endlich zum vierten Male fragt, zieht er einen
Querstrich durch die drei anderen und ertheilt damit den Zuschlag.
Damit is t der Käufer zur Zahlung verpflichtet, falls der Verkäufer das
Gebot genehmigt, aber auch im gegentheiligen Falle erhält derselbe die
von jenem ins Ootje gesetzte Summe. Diese Summe stellt das dar, was
an vielen Stellen der t ’Samenspraecken als ,,drietje“ erwähnt, aher nicht
näher e rklä rt wird“ . Diesen Namen leitet der Verfasser der Kritik in
überzeugender Weise von den drei quer durchgestrichenen Strichen
ab, die die einzelnen Phasen der Auction bezeichnen. G a e r g o e d t
6*