Schles ien.
D. Vogt 1663.
Sa chsen.
Ein Elfenbeinschnitzer, etwa 1632.
BL 1664—1683.
IR.
C. Schmidt 1688.
Br a n denburg.
David Psolimar 1634.
Un b e s t immt .
Ein Elfenbeinschnitzer von 1684.
Natürlich ist diese Übersicht nur eine mangelhafte und
willkürliche, denn viele Künstler haben ja an mehreren Orten
gearbeitet, immerhin aber genügt sie, zu zeigen, wie abnorm
' auf diesem Felde der Kunst Nürnberg zu allen Zeiten domi-
n irt hat. Übrigens hätte ich meine Arbeit noch über das
siebzehnte Jahrhundert hinausführen können, denn wennschon
die vervollkommnete Technik des Stempelschneidens
und Prägens der alten Kunst des Medaillengiessens fast ein
Ende machte, hier und da hat sie sich noch bis gegen die
Mitte des vorigen Jahrhunderts erhalten, wenn nicht länger.
Die spätesten Gussmedaillen, die ich bisher in Deutschland
kenne1), sind die Arbeiten des Nürnberger A. R. Werner
von 1742, grosse, keineswegs schlechte Medaillen.
Leicht erkennt man auch, dass einige dieser Künstler
einmal „Mode“ gewesen sind, und dass es beispielsweise in
Nürnberg 1519 zum guten Ton gehörte, sich von Hans Schwarz
porträtiren zu lassen. 1526 war ein anderer unbekannter Medailleur
dort Mode, 1530 Hagenauer in Augsburg, 1569 Maler
in Nürnberg u. s. w. Solche vielbeschäftigte Künstler fangen
1) Noch 1770 schreibt der (Niirnbergische ?) Verfasser der bekannten
„Sammlung berühmter Medailleurs nebst ihren Zeichen“, dass „die Goldarbeiter,
Rothgiesser u. s. w. wie vor Alters, so auch noch heut zu Tage, nach poussirten
Sachen, noch Medaillen giessen, und mit dem Grabstichel ausarbeiten.
dann bald an schnell zu arbeiten, ihre Routine in der Wiedergabe
des Porträts wird erstaunlich, aber ihre Arbeiten werden
dem Beschauer bald langweilig. Wer einige Medaillen von
einem solchen Meister gesehen h a t, kennt ihn meist zur Genüge;
ich vermag daher keineswegs in die Begeisterung für
Hagenauer, Val. Maler oder Tob. Wolff voll einzustimmen.
Auch Hans Schwarz nehme ich von dem Vorwurf geschickter
„Mache“ nicht aus.
A . E r m a n , D eu tsch e M eda illeu re. 2