
erzählt Tavrisi,*) dafs zehn Pferde zugleich zum Wetüauf gelassen wurden, und jedes vom
Siejer bis zum letzten seinen eignen Namen hatte. Das erste oder der Sieger heilst: Sabeli,
das vorderste, oder Mudschalli, das erfreuende, allen Kummer verscheuchende, weil sein
Herr dem Wettrennen flöhlich und ohne Sorgen zusehen konnte. Das zweite Mutzalli, weil
CS seinen Kopf an dem Rücken des ersten hat Das dritte Musalli, weil es seinen Herrn
vergnügt macht. Das vierte Tali, oder das folgende. Das fünfte Murtach, das willige,
muntere. Das sechste Atif, das wohlmeinende. Das siebente Muwaim'nal, das Hoffnung
»uf künftig gebende. Das achte Hadi, das langsame. Das neunte Latim, das geprügelte, weil
iii.iu es im Stalle mit Schlagen empfing. Das zehnte Sucait, dessen Namen man gar nicht
nennen will, weil die- Sache so unrühmlich ist In dem Gedicht darüber heifst es: „Wir
•im! Naschsall's Söhne, wir verlangen keinen andern Vater, und er keine andern Söhne. Wo
•in Welllauf zur Ehre angestellt wird, wird man Sabek und Mudschalli (den Sieger und den
lächsten nach ihm) aus unserrn Stamme finden."
Obsclion die Araber die Geschlechtsregister der edlen Pferde, die sie Köheyli nennen,
on Salomo herleiten, so griindet sich doch gegenwärtig der Ruhm derselben nur auf die
Ibkuuft jener fünf Pferde, Fasar, Murtedschisch, El-Szykeb, Leschlian und Jaszyb, die
ilahomet Abu Bekr, Omar, Osman und Ali in der Nacht der Hedjira ritten. Diese Pferde
verden sehr hoch geachtet, und eine Stute wird niemals absichtlich einem gemeinen Hen»ste
ugeführt; empfängt sie aber zufällig von einem solchen, so ist das Fohlen ein Kadiscli, d. h.
in Pferd von unedler Abkunft Oeltcrs geschieht es aber, dafs man eine gemeine Stute mit
iiiem Köheyli zusammen bringt; das erzeugte Fohlen wird jedoch nicht geachtet und immer
ur für ein gemeines Pferd gehalten.")
Wenn gleich in dem Geschlechtsregister der Vater des Fohlens angeführt wird; so wird
er Adel desselben doch nur von der Mutter hergeleitet Im mündlichen Verkehr sagt der Araer
nur: dies Pferd ist von dieser oder jener Stute, ohne des Vaters zu erwähnen, der je-
DCII ein Köheyli gewesen seyn mufs, ohne welchen die Mutter entehrt ist Der Adel des
engstes geht nicht eigentlich auf seine Nachkommenschaft über; bei einem Mutterfullen hinegen
wird in dem Zeugnisse aller seiner mütterlichen Ahnen erwähnt, und dieses Zeugnifs
•im Verkauf desselben mitgegeben.
Wenn eine Stute hitzig wird und belegt werden soll, so pflegt man sich des Erfolgs
lurch zu versichern, dafs man sie drei bis vier Tage immer bis zur Ermüdung reitet, woi
man ihr am Futter abbricht, um sie zu schwächen, in welchem Zustande sie am gewisten
aufnimmt, worauf sie noch besonders vorbereitet und gereinigt wird. — An einem ann
Orte soll eines eignen Verfahrens Erwähnung geschehen, dessen man sich bedient, um
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unfruchtbare Stuten für die Conceplan empfanglich zu machen. — Sobald der Hengst das
Mutterpferd verlassen hat, wird es abgekühlt, und dann im Galopp davon geritten.
Nach Verlauf von fünfzig bis scchzig Tagen entwöhnen die Araber ihre Fullen. Diejenigen
die in den Städten geworfen werden, mit deren Ziehung man sich nicht selbst befassen
will, werden zu den Arabern in die Wüste gegeben. Dafür bezahlt man nach ihrem Ausdruck
einen oder zwei Füfse, d. h. man schätzt das Füllen nach zwei Jahren, und bezahlt
dann ein Viertheil oder die Hälfte seines Werthes für seine Auferziehung.
In einem Alter von fünfzehn oder sechszehn Monaten wird den Fohlen schon ein Sattel
auf«ele°t, den sie nachher beständig behalten. Jedoch werden sie nur von Kindern geritten
, mit denen sie gleichsam aufwachsen. Im zweiten oder dritten Jahre werden die Pferde
meistens schon yerkauft, die Mutterpferde aber niemals, oder doch nur höchst selten, an
Fremde weggegeben. Unter sich verhandeln sie dieselben öfters auf die Weise, dafs sie z. E.
den Bauch der Stute einem überlassen, dem alle Fohlen als Käufer des Bauchs gehören, jedoch
mit Ausnahme des ersten Multcrfüllens, welches dem Verkäufer zufällt, von dem der
Käufer wieder die Früchte zu verlangen berechtigt ist, das erste weibliche Fohlen abgerechnet,
welches der Verkäufer behält, und so fort auf Lebenszeit beider Parteien. *)
Die edlen Pferde werden vornehmlich von den Beduinen - Arabern gezogen. Berühmt
wegen der schönsten Pferde in der Welt ist der Stamm Annecy, welcher die Wüste um I'alrnyra,
südwest am Rücken des Libanon, von Bozra bis Hawran hinab, und gegen Süden bis
an die Gräuzen des steinigen Arabiens und den Berg Horeb, bewohnt **) Das Belegen und
die Geburt des Fohlens geschieht immer in Gegenwart von Zeugen, die eine Urkunde *")
darüber ausfertigen, deren Glaubwürdigkeit niemals bezweifelt wird. Besitzt ein Franke eine
edle Stute und will solche von einem Köheyli belegen lassen, so nnifs er dazu einen Araber
als Zeugen rufen, welcher zwanzig Tage bei der Stute bleibt, um gewifs zu seyn, dals sie
kein gemeiner Hengst entadelt habe, während welcher Zeit sie keinen Hengst oder Esel zu
sehen bekommen darf. Dieser Zeuge mufs auch bei der Geburt gegenwärtig seyn, um noch
in den ersten sieben Tagen ein gerichtliches Zengnifs abzufassen, für welche Bemühungen er
ein Kleid bekommt. *)
Die arabischen Rofshändler zu Aleppo scheinen kein so zartes Gewissen zu haben, wie
jene Stämme in der Wüste; denn der Teskar oder das Zeugnifs über die Abstammung, welches
man im Hause des Kadi erhält, wird oft von Leuten crthcill, welche nicht mehr von
der Sache wissen, als man ihnen davon zu sagen für gut gefunden hat. An den Grenzen der
Wüste, wo sich Europäer niedergelassen haben, herrscht der Geist des Geizes und die alte
RechtschalTenhcit des Arabers , ist in die niedrige Geschicklichkeit eines Rofstäuschers übergegangen.
Unter den feierlichsten Betlieurungen, dafs es ein reiner Abkömmling einer ansehnlichen
Familie des Köheyli-Stammes sey, setzen sie oft gewissenlos einen schlechten Bastard
ab. *)
Es ist sehr begreiflich, dafs die Araber unter der türkischen Herrschaft, den Mutli verloren
haben, so grolse Sorgfalt auf ihre Pferde zu verwenden, da sie alle Augenblicke in
Gefahr stehen, von den türkischen Oflicieren derselben beraubt zu werden. **)
Da es nach den Gesetzen den Mahomedanern untersagt ist, Gold zu tragen, wenn sie
sich nicht durch eine Abgabe das Vorrecht erkaufen, welches sie nicht zu tliun pflegen, ***)
so stellen sie alle ihre Schätze an dem Reitzeuge zur Schau, daher sie die dünnen, schlanken
Pferde nicht sehr achten, sondern die starken Rosse vorziehen, die unter dem schweren,
prächtigen Geschirre mehr Parade machen. *) Dieses und der fette Boden um Aleppo, der
sich in einer unermefslichen Ebene vom Orontes bis zum Euphrat erstreckt und hinlänglich
süfses Wasser hat, **) hat der Pferdezucht in dieser Gegend eine andre Richtung gegeben.
In Aleppo pflegt man auch die Pferde im Frühling 40 bis 50 Tage laug mit grüner Gerste,
welche abgemäht wird, sobald sie in Aehren aufzuschiefsen anfängt, zu füttern; man nennt
dieses, niederbinden zum Grasen. Diese Zeit über bleiben die Pferde beständig in freier Luft.
In den ersten acht Tagen werden sie weder gestriegelt noch geritten, nicht einmal herum geführt
, nachher aber wie gewöhnlich behandelt und geritten, jedoch die ganze Grasungszeit
über nicht im geringsten angestrengt. Die Franken binden ihre Pferde in den Stall-Höfen oder
Gärten nieder. Die Pferde der Vornelnnen aber werden auf die Gerstenäcker gebunden , und
durch einen Strick auf einen gewissen Umfang eingeschränkt. Gewöhnlich bindet man die
Pferde mit baumwollenen Stricken an den Vorderfüfsen an, im Stalle jedoch auch zugleich an
den Hinterfüfsen. Die Grasung bekommt den Pferden sehr, sie werden munter davon, und
ihre Haare glänzend. ***) Die Beduinen-Araber können zwar ihren Pferden diesen Vortheil nicht
gewähren; allein diese bedürfen dieser Erfrischung auch nicht so sehr, da sie ohnehin bestandig
in freier Luft sind. Was ihnen noch besonders gedeihlich zu seyn scheint, ist das Salz,
wovon die Pflanzen der Wüste durchdrungen sind.
Unter allen Vortheilen, die eine sorgfältige Pflege den arabischen Pferden gewährt, scheint
die reine Abkunft doch der gröfste zu seyn, und von ihr alle guten Eigenschaften derselben
herzuleiten. Die Araber tliun dies auch, da sie das authentische Geschlechtsregister eines