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regeln m ihrer Gesamtheit befolgt wurden. Der Autor einer neuen Kombination
kann nach Belieben das specifische Epitheton einem älteren nicht gültigen Binom (totgeborenen
Namen) entlehnen oder ein neues Epitheton bilden.
Beispiele. — Wird Linum Radiola L. (1753) in die Gattung Radiola Übergeführt, so muß
die Art Radwla linoides Roth (1788) heißen; nichts verpflichtet dazu, das ältere Synonym Linum
multiflorum Lamk (1778) zur Verwendung zu bringen, da diese Kombination dem Artikel 51 1 ®
der R e p ln zuwiderläuft. - Wird Peucedanum Silaus L. (1753) in die Gattung Silaus gestellt, so
muß die Art Silaus flavescens Bernb. (1800) heißen; nichts verpflichtet dazu, das ältere Synonym
^ s e h sehnoidss Jacq. (1762) zur Verwendung zu bringen, da diese Kombination dem Artikel 48 der
Regeln widerspricht. — Wird Polypodium inontanum Vogl. (1781) [non Lamk 1778)] = P. Oreopteris
Ehrh. ex Willd. (1787) in die Gattung Dryopteris gestellt, so muß die Art D. Oreopteris Max. heißen-
nichts verpflichtet dazu, das ältere Synonym Polypodium montanum Vogl, zur Verwendung zu bringen’
da diese Kombination dem Art. 51, 2® der Regeln widerspricht. Allerdings wurde P. montanum
Lamk später in die Gattung Cystopteris (C. montana (Lamk) Desv.) gestellt, aber die Gattung
^ fio p te r is datiert erst vom Jahre 1806, und Ehrhart konnte sie weder voraussehen noch auf sie
Rücksicht nehmen. — Siehe auch die Beispiele zu den Art. 51 und 53.
Art. 57. Die ursprüngliche Schreibweise eines Namens ist beizubehalten,
falls es sich nicht um einen typographischen oder orthographischen Irrtum handelt!
Weichen zwei Namen, insbesondere zwei Gattungsnamen, nur in der Endung voneinander
ab, so müssen sie als verschiedene Namen gelten, selbst wenn nur ein einziger
Buchstabe den Unterschied bedingt.
Beispiele: Rubia und Rubus, Monochaete und Monochaetum, Pepoma und Peponium, Iria und
Ins, Adenia und Adenium gelten als verschiedene, nebeneinander berechtigte Namen.
Empfehlnng-en.
orthographischen Korrekturen, insbesondere wenn etwa die erste
Silbe oder gar der erste Buchstabe des Namens zu ändern sein sollte.
iiamen weichen voneinander n u r durch einen einzigen Buchstaben ab, ohne
daß die Gefahr einer Verwechselung vorliegt (z. B. Durvillea und Urvillea). Sollten Irrtümer h e rvorgehen
können aus der Beibehaltung gleichlautender oder nahezu gleichlautender Namen nebeneinander
(z. B. Astrostem?na und Asterostemma in der Familie der Asclepiadaceae, Pleuripetalum und
Pleuropetalum bei den Orchidaceae), so behält man unter Berufung auf Art. 51, 4 ° n u r den einen
der Namen (den ältesten) bei.
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X X X III. Jeder Freund der Wissenschaft sollte zu verhindern suchen, daß Pflanzennamen
in eine lebende Sprache eingeführt werden, die dieser nicht eigen sind, wenn es sich nicht um
Namen handelt, die von den lateinischen botanischen Namen vermittelst leichter Abänderungen abgeleitet
sind.
XXXIV. F ü r Maß- und Gewichtsangaben bediene man sich in der Botanik stets n u r des
metrischen Systems. Die alten Maße, wie Fuß, Linie, Zoll, Pfund, Unze usw. sollten streng aus
der Sprache der Wissenschaft verbannt sein.
Höhen- und Tiefenangaben, Angaben über Schnelligkeit, überhaupt alle Ausmessungen im
allgemeinen werden im metrischen System ausgedrückt. Die alten Maße, wie Faden, Knoten, Seemeilen
usw. sollten aus der Sprache der Wissenschaft verschwinden.
XXXV. Ganz kleine Abmessungen gebe man in ¡j. an (Mikromillimetern, Mikronen oder
lOOOtel Teilen des Millimeters), und nicht in Bruchteilen des Millimeters oder der Linie, da Dezimalzahlen
leicht zu Irrtümern Veranlassung geben können.
XXXVI. Wer Figuren veröffentlicht, sollte stets die entsprechenden Vergrößerungszahlen
genau und deutlich beifügen.
XXXVII. Die Temperatur wird in Graden des Celsiueschen lOOteiligen Thermometers
angegeben.
XXXVIII. Es ist von größter Wichtigkeit, die Originalien zu den Beschreibungen neu
aufgestellter Gruppen sorgfältig zu verwahren. Von den mikroskopischen Pilzen verwahre man die
Präparate und die Originalzeichnungen; von den fleischigen Pilzen verwahre man Aquarellbilder
und in passender Weise präparierte oder getrocknete Exemplare, usw.
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Kapitel IV. Ä n d e ru n g en d e r R eg e ln d e r b o tan isch en Nomenclatur.
Art. 58. Änderungen an den Regeln der botanischen Nomenclatur sind aus.
schließlich einem internationalen botanischen Kongresse Vorbehalten, der zu bestimmter
Zeit und zu diesem besonderen Zwecke Zusammentritt, und auf dem sachkundige Vertreter
der botanischen Wissenschaft über die einschlägigen Fragen entscheiden.
Anhang. Empfeh lungen v e rs c h ie d e n e r A rt,
XXXII. Die Botaniker sollten bei Veröffentlichungen in einer lebenden Sprache sich vorzugsweise
der wissenschaftlichen lateinischen Namen oder solcher bedienen, die unmittelbar von diesen
abgeleitet sind. Namen anderer Art und anderen Ursprungs sollten sie vermeiden, falls es sich nicht
etwa um ganz unzweideutige und allgemein gebräuchliche Namen handelt.
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