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Namen gegebene Beschreibung veröffentlicht; der Name ist ein „nomen nudum". Ornithogalum undulatum
Hort. Berol. ex Kunth Enum. pl. IV, 348 (ann. 1843) findet sich angegeben als Synonym
von Myogalum Boucheanum Kunth, 1. C., der Name kann nicht als gültig veröffentlicht angesehen
werden, und bei Übertragung des Myogalum Boucheanum Kunth in die Gattung Ornithogalum muß
die Art den Namen Ornithogalum Boucheanum Aschers, in österr. bot. Zeitschr. XVI, p. 191
(ann. 1866) erhalten. — In der Synonymie von Micropteryx Poeppigiana Walp. (in Linnaea XXIII,
741, ann. 1850) findet sich der Name Erythrina micropteryx Poepp. angeführt; wird Walpers’ Art zu
Erythrina gestellt, SO muß sie heißen Erythrina Poeppigiana 0 . F. Cook in ü . St. Dep. Agric. Bull,
n. 25, p. 57 (ann. 1901). — Der Name Nepeta Sieheana Hausskn. findet sich ohne Diagnose auf
einem Exsiccaten-Zettel (W. Siehe, Bot. Reise nach Cilicien n. 521, ann. 1896), und das ist keine
gültige Veröffentlichung.
Art. 38. Eine Gattung oder irgend eine andere Gruppe oberhalb der Art,
die nur namhaft gemacht wurde, ohne daß sie gemäß den in Art. 37 ausgesprochenen
Bestimmungen gekennzeichnet wurde, kann nicht als gültig veröffentlicht angesehen
werden (nomen nudum). Eine neue Gattung oder eine Gruppe oberhalb der Gattung
ist nicht in ausreichender Weise gekennzeichnet durch die Angabe, daß diese oder
jene Arten, bezw. diese oder jene Gattungen zu ihr gehören, und eine solche Veröffentlichung
ist nicht gültig. Indessen nimmt man nach allgemeinem Übereinkommen
von dieser Bestimmung die Gattungsnamen aus, die Linné in der ersten Ausgabe
seiner Species plantarum 1753 erwähnt; man bezieht sie auf die entsprechenden Beschreibungen
in der 5. Ausgabe der Genera plantarum 1754. (Vergl. Art. 19.)
Beispiele. — Folgende Veröffentlichungen gelten: Carphalea Gen. p l. 198 (ann. 1789),
mit Beschreibung veröffentlicht; Thiispeinanta Dur. Ind. gen. Phaner. p. 10 (ann. 1888), mit Hinweis
auf die früher beschriebene Gattung Tapeinanthus Boiss. veröffentlicht; Stipa L. Sp. p l. ed. 1. 78
(ann. 1753) ist gültig, weil dazu die Beschreibung in Genera plantarum ed. 5, p. 84 (ann. 1754)
% gehört. — Folgende Veröffentlichungen gelten nicht: Egeria Néraud {Bot. Voy. Freycinet p. 28,
ann. 1826) ist ein Name, der ohne Diagnose und ohne Hinweis auf eine früher unter anderem Namen
erfolgte Beschreibung veröffentlicht wurde (nomen nudum); der H(a.me Acosmus Desv. wurde gelegentlich
als Synonym von Aspicarpa Rieh, bei De Candolle Prodr. I, 582, ann. 1824) angeführt; Zatarhendi
Forsk. Fl. aeg. arab. p. CXV, ann. 1775, wurde auf drei Arten von Ocimum begründet, die nur aufgezählt
wurden, Merkmale sind nicht angegeben.
Art. 39. Ein Name oder eine Kombination von Namen datiert von der wirk- %
liehen, d. h. unwiderruflichen Veröffentlichung an. Maßgebend ist das Publikationsdatum
des Werkes, in dem der Name oder die Kombination von Namen enthalten
ist, falls sich nicht gegen dieses ausreichende Gründe geltend machen lassen.
Vom 1. Januar 1908 an gilt in Prioritätsfragen für die recenten Pflanzen
allein das Publikationsdatum der lateinischen Diagnose; für die Fossilien ist vom
1. Jan. 1912 an das Publikationsdatum der lateinischen Diagnose, der außerdem eine
Abbildung beigegeben sein muß, maßgebend.
Beispiele. — Kxt Mentha foliicoma Opiz wurde vom Autor bereits im Jah re 1832 verteilt,
jedoch datiert der Name erst vom Jahre 1882, denn erst in diesem Jahre veröffentlichte ihn Déséglise
{Menth. Op. III, in Bull. Soc. étud. scient. Angers, 1881—1882, p. 210); die Art Mentha bracteolata
Opiz, Seznam, p. 65 (ann. 1852) entbehrt an genannter Stelle der Beschreibung; mit Beschreibung
wurde sie erst im Jahre 1882 publiciert (Déséglise, 1. c., p. 211). — Manche Gründe sprechen dafür,
daß der 1. Band von Adanson’s Familles des plantes bereits 1762 erschienen ist, da dies jedoch u n gewiß,
so gilt das Jah r 1763 als Publikationsjahr, denn dieses steht auf dem Titel. — Die einzelnen
Teile von Willdenow’s Species p l. wurden, wie folgt, publiciert: Vol. I. 1798, Vol. II. 2. 1800, Vol.
%
III. 1, 1801, Vol. III. 2. 1803, Vol. III. 3. 1804, Vol. IV. 2. 1806; auf den entsprechenden Titel-
b lä tt;m findet man die Jahre 1797, 1799, 1800, 1800, 1805; maßgebend sind die zuerst genannten
Zaülon. — Der III. Band von Willkomm und Lange’s Prodromus florae hispanicae trägt auf dem
Tit^l die Jahreszahl 1880, ist jedoch in vier Lieferungen erschienen, und zwar so: p. 1 240: 1874*
241 512; 1877; 513 736: 1878; 737 bis Schluß: 1880'; maßgebend sind die Lieferungsdaten.
Empfehlungen. Beim Veröffentlichen von Namen beachte man folgende Vorschriften:
XVIII. Man veröffentliche nie einen Namen, ohne genau und deutlich anzugeben, ob
man darunter eine Familie oder eine Tribus, eine Gattung oder eine Section, eine Art oder eine
Varietät versteht, kurz, man versäume es nie, sich über die Natur der Gruppe zu äußern, der man
den Namen gibt.
X V III bis. Bei der Veröffentlichung von Namen neu aufgestellter Gruppen gebe man sorgfältig
die Unterabteilung an, die man als den noraenclatorischen Typus der betreffenden neuen
Gruppe ansieht; man bezeichne also genau für eine Familie die typische Gattung, für eine Gattung
die typische Art, für eine Art die typische Varietät oder das typische Exemplar. Auf diese Weise
vermeidet man in wohlerwogener Voraussicht die nomenclatorischen Schwierigkeiten, die sich ergeben
können, falls in Zukunft die betreffende Gruppe zur Aufteilung kommen sollte.
XIX. Man vermeide bei Publikationen solche nicht veröffentlichte Namen mit anzuführen,
die man selbst nicht anerkennt, namentlich, wenn diejenigen, die diese Namen gebildet haben, nicht
ausdrücklich die Publikation derselben gutgeheißen haben. (Siehe Empfehlung XlVi.)
XX. Bei der Veröffentlichung von Namen neuer Gruppen in Werken, die in einer
lebenden Sprache verfaßt sind (Floren, Katalogen etc.), füge man lateinische Diagnosen bei, denn
erst diese verleihen den Namen Geltung in der wissenschaftlichen Nomenclatur (Art. 39). Den
Diagnosen fossiler Pflanzen sind außerdem Figuren beizugeben.
X X b is . Angesichts der besonderen Schwierigkeiten, die die Identification fossiler Pflanzen
bietet, gebe man stets außer der erforderlichen lateinischen Diagnose auch noch eine genaue Beschreibung
in französischer, englischer, deutscher oder italienischer Sprache.
X X t e r . Bei der Beschreibung neuer Gruppen der niederen Cryptogamen, besonders der
Pilze oder mikroskopischer Pflanzen, gebe man eine Figur oder einige Figuren dieser Pflanzen bei,
um durch bildliche Darstellung des mikroskopischen Baues das Wiedererkennen dieser Formen zu
erleichtern.
XXquater. Bei der Beschreibung parasitischer Pflanzen sollte stets der Name des Wirts
angegeben werden, besonders wenn es sich um parasitische Pilze handelt. Die Wirtsarten sind mit
ihren wissenschaftlichen lateinischen Namen zu bezeichnen und nicht mit Vulgärnamen in lebenden
Sprachen, da solche wegen ihrer schwankenden Bedeutung leicht zu Mißverständnissen Anlaß
bieten können.
XXI. Man gebe die Etymologie der Gattungsnamen an und auch die der Artnamen, wenn
deren Ableitung und Bedeutung nicht sofort in die Augen fallen.
XXII. Bei selbständig erscheinenden Werken ist das Publikationsdatum genau anzugeben;
sind numerierten und mit Bestimmungen versehenen Pflanzensammlungen Diagnosen beigegehen, so
ist das Datum des Verkaufs oder der Verteilung zu vermerken. Handelt es sich um abteilungs- oder
lieferungsweise erscheinende Werke, so sollten auf dem letzten Bogen jedes Bandes genau die Publikationsdaten
der einzelnen Teile oder Lieferungen desselben verzeichnet sein, nebst Angabe der
Seitenzahlen, die zu jedem Teile oder jed e r Lieferung gehören.
X X III Wer Arbeiten in Zeitschriften veröffentlicht, sollte darauf dringen, daß auf den
Sonderabdrücken (Separaten) das Publikationsdatum (Jahr und Monat, eventl. auch der Tag) und
außerdem der Titel der Zeitschrift, in der die Arbeit erschienen ist, vermerkt werden.
XXIV. Die Sonderabdrücke (Separata) sollten stets die Paginierung der Zeitschrift tragen,
der sie entnommen sind; daneben kann auf besonderen Wunsch noch eine selbständige Paginierung
gegeben werden.