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Beispiele. — Die Gattung Heliantheimim umfaßte bei Dunal (in DC. Prodr. I, 266—284,
ann. 1824) 112 wohlbekannte Arten in 9 Sectionen; mehrere dieser Sectionen wurden später zu
Gattungen erhoben (Fumana Spach, Tuberaria Spach), der Name Helianthenmm wurde Jedoch beibehalten
für die Abteilungen, die sich um die Section Euhelianthemum scharen. — Die Gattung Convolvulus
L. em. Jacq. wurde von R. Brown im Jahre 1810 {Prodr. ß . N. Holl., p. 482—484) in zwei
zerteilt; er gab den Namen Calystegia der einen der beiden abgeleiteten Gattungen, die zu seiner
Zeit nur 4 Arten zählte, und behielt den Namen Convolvulus für die andere, damals bedeutend
artenreichere Gattung bei. — Als Salisbury (in Trans. Linn. Soc. VI. 317, ann. 1802) die Art Erica
vulgaris L. als Vertreter einer eigenen Gattung Calluna aus der Gattung Erica aueschied, behielt er
den Namen Erica für die große Masse der übrigen Arten bei. — Innerhalb der Gattung Aesculus L.
unterscheidet man die Sectionen Eu-Aesculus, Pavia (Poir), Macrothyrsus (Spach) und Calothyrsus
(Spach), von denen die drei letzteren von den betreffenden Autoren als eigene Gattungen angesehen
wurden. Hält man diese Gattungen getrennt, so muß der Name Aescuhis für A. Hippocastanum L.
beibehalten werden, eine Art, die zweifellos den Typus der von Linné [Sp. p l. ed. 1, 344) begründeten
Gattung darstellt, wie es aus dem Vergleich mit Linné Hort. Cliff. 142 und den älteren Ausgaben
der Gen. p l. (ed. 1, 310; ed. 2, 367) hervorgeht; die Anwendung des aus Tournefort entlehnten
Namens Hippocastanum, wie es Gärtner {Fruct. II, 135) getan hat, ist unzulässig.
Art. 46. Im Fallender Vereinigung zweier oder mehrerer gleichartigen Gruppen
wird der älteste Name beibehalten. Die Auswahl zwischen Namen gleichen Datums
trifft der Autor, der die Vereinigung vornimmt, und ihm liaben sicli die folgenden
Autoren anzuschließen.
Beispiele. — Hooker f. und Thomson [Fl. md. p. 67, ann. 1855) vereinigten die Gattungen
Wormia Rottb. und Capellia Bl. ; die Gattung, die sie dabei erhielten, nannten sie Wormia, weil
dieser Name vom Jahre 1783 datiert, während Capellia erst 1825 veröffentlicht wurde. — Vereinigt
man die beiden Gattungen Cardamine und Deniaria, die bei Linné {Sp. p l. ed. 1, p. 653, 654, ann.
1753; Gen. p l. ed. V., n. 726 et 727) selbständig nebeneinander bestehen, so muß die resultierende
Gattung Cardamine heißen; denn diesen Namen wählte Crantz {Class. Crucif. p. 122, ann. 1769), und
er war der erste, der die Vereinigung der beiden Gattungen vornahm. — H. Hallier (in Engl. Bot.
Jahrb. XVIII, 123) vereinigt folgende drei Arten der Gattung Ipomoea-. I. verticillata Forsk. (1775),
I. rumicifolia Choisy (1834) und I. Perrottetii Choisy (1845); die daraus hervorgehende Art muß
fernerhin den Namen I. verticillata Forsk. tragen, da dieser der älteste ist. — Swartz {Prodr. 16)
beschreibt zwei Piper-kxi&cs-. P. glabelhim und P. scandens-, später vereinigt er beide Arten und
wählt für die daraus hervorgehende Art den Namen P. glabellum. Dieser letztere Name, und nicht
P. scandens, muß für den neuen Artbegriff beibehalten werden.
Empfelilungen.
XXVI. Wer die Wahl zu treffen hat zwischen zwei Gattungsnamen, halte sich an folgende
Vorschriften:
1. Von zwei Namen gleichen Datums ist derjenige vorzuziehen, der zuerst mit einer Art-
beschreibung versehen war.
2. Sind beiden Namen gleichen Datums Artbescbreibungen beigefügt, so ist der Name vorzuziehen,
der zur Zeit, da man die Wahl trifft, die größere Zahl von Arten umschließt.
3. Verhalten sich beide Namen in den angegebenen Beziehungen ganz gleich, so ziehe
man den korrekteren und geeigneteren Namen vor.
XXVII. Werden mehrere Gattungen mit dem Range von Untergattungen oder Sectionen
unter einem gemeinsamen Namen vereinigt, so kann diejenige der Unterabteilungen, die zuerst u n te rschieden
oder beschrieben worden ist, ihren Namen auch in der neuen Stellung beibehalten (z. B.
Anarrhinum sect. Anarrhinum; Hemigenia sect. Hemigenia), oder es kann ihrem Namen ein Präfix
vorgesetzt {Anthriscus sect. Eu-Anthriscus) oder ein Suffix angehängt werden {Stachys sect. Stachyo-
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typus). Erhalten diese Unterabteilungen wieder den Rang von Gattungen, so fallen die Präfixe oder
Suffixe ab.
XXVIII. Werden mehrere Arten mit dem Range von Unterarten oder Varietäten unter
einem gemeinsamen Namen vereinigt, so kann diejenige der Unterabteilungen, die zuerst unter-
s^chieden oder beschrieben worden ist, ihren Namen auch in der neuen Stellung beibehalten (z. B.
Saxifraga aspera subsp. aspera), oder es kann ihrem Namen ein Präfix vorgeeetzt werden {Alchemilla
alpina subsp. eu-alpina), oder sie kann in irgend einer ändern herkömmlichen Weise bezeichnet
werden {normalis, genuinus, typicus, originarius, verus, veridicus USW.). Diese Präfixe oder Bezeichnungen
fallen fort, sobald diese Unterabteilungen wieder zu Arten erhoben werden.
Art. 47. Zerlegt man eine Art oder eine Unterabteilung einer Art in zwei
oder mehrere gleichartige Gruppen, so bleibt der Name für diejenige Form beibehalten,
die zuerst unterschieden oder beschrieben worden ist.
Beispiele. - Die Gruppe der Genista hórrida DC. Fl. franç. IV, 500 wurde von Spach (in
Ann sc. nat 3. sér. II, 253, ann. 1844) in 3 Arten zerlegt: Í?. hórrida DC., Boissieri Spach und
G. Webbii Spach; der Name G. hórrida wurde beibehalten für die älteste Form, die von Vahl und
Gihbert beschrieben und abgebildet worden ist. — Von Primula denticulata Sm. {Exot. Bot. II, 109
tab. 114) wurden mehrere Arten abgetrennt {Primula cashmiriana Munro, P. erosa Wall ) der Name
Primula denticulata wurde jedoch beibehalten für die von Smith unter diesem Namen beschriebene
und abgebildete Form.
Art. 48. Wird eine Unterabteilung einer Gattung oder eine Art in eine
andere Gattung gestellt, wird eine Unterabteilung einer Art unter Beibehaltung ihrer
Rangstufe in eine andere Art gestellt, so muß der ursprüngliche Name der Gattungs-
unteiabteilung, das erste specifische Epitheton oder die ursprüngliche Bezeichnung
der Unterabteilung dei- Art beibehalten oder wieder eingesetzt werden, falls nicht in
der neuen Stellung einer der in den Artikeln der Section 7 behandelten Fälle in
Betracht kommt und die Aufnahme des Namens verbietet.
Beispiele. — Wird die Untergattung Alfredia Less. {Syn. p. 6, ann. 1882) der Gattung Rhaponticum
m die Gattung Carduus übergeführt, so behält sie ihren Namen bei: Carduus sect. Alfredia
Benth. et Hook f.; wird die Section Vaccaria DC. der Gattung Saponaria zu Gypsophila gestellt,
so bleibt ihr Name erhalten: Gypsophila sect. Vaccaria Gren. et Godr. — Wird Lotus siliquosus h.
Syst. ed. 10, p. 1178 (ann. 1759) zu Tetragonolobus gestellt, so muß die Art Tetragonolobus sili-
quosus Roth Tent. ß . germ. I, 323 (ann. 1788) heißen, und nicht Tetragonolobus scandalida Scop. Fl.
earn. ed. 2, II, 87 (ann. 1772). — Wenn Betula incana L. f. Suppl, p. 417 (ann. 1781) zur Gattung
Alnus gestellt wird, so muß die Art Alnus incana Willd. Sp. IV, 335 (ann. 1805) heißen, und nicht
Mnus lanuginosa Gilib. Exerc. phytol. II, 402 (ann. 1792). - Wird Satyrium nigrum L. Sp. ed. 1,
944 (ann. 1753) zur Gattung Nigritella gestellt, so heißt die Art Nigritella nigra Reichb. f. Ic. ß .
germ, et helv. XIV, 102 (ann. 1851), nicht Nigritella angustifolia Rieh, in Mém. Mus. Par. IV, 56
(ann. 1818). — Wird die Varietät Helianthemum italicum y. micranthum Gren. et Godr. Fl. France I
(1848) 171 in die Art H. penicillatum Thib. übergeführt, so behält sie ihren Namen bei: H. penicillatum
lln b . var. micranthum (Gren. e t Godr.) Großer in Pflanzenreich Heft 14 (1903) 115. — Wird die
Varietät Cardamme hirsuta L. var. subcarnosa Hook. f. Bot. Antarct. Voy. 1, 5 (ann. 1847) in die Art
C. glacialis (Forst.) DC. gestellt, so behält sie ihren Namen bei: C. glacialis (Forst.) DC var subcarnosa
(Hook, f.) 0 . E. Schulz in Englers Bot. Jahrb. XXXII (1903) 342; das Vorhandensein eines
älteren specifischen Synonyms für diese Varietät, <7. propinqua Carmichael in Trans. Linn. Soc. XII
507 (1818), ist ohne Einfluß auf die Walil des Varietätnamens. (Siehe Art. 49.)
In all diesen Fällen sind die ältesten, aber inkorrekten Namenkombinationen zu verwerfen-
es gelten die jüngeren Kombinationen, bei denen die Regel beachtet wurde.
Art. 49. Wird eine Tribus zur Familie, eine Untergattung oder Section zur
Gattung, eine Unterabteilung der Art zur Art erhoben, oder finden die umgekehrten
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