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§ 5. Nome n c l a tu r der Ba s t a rd e und Blendl inge.
Art. 31. Bastarde zwischen Arten derselben Gattung (oder Pflanzen, die man
für solche Bastarde erachtet), werden mit einer Formel bezeichnet; allemal, wo dies
nützlich oder notwendig erscheint, können sie außerdem noch einen Namen erhalten.
Die Formel besteht aus dem Gattungsnamen und den durch das Zeichen x
verbundenen und in alphabetischer Folge angeordneten specifischen Namen beider
Eltern. Ist der Ursprung des Bastards auf experimentellem Wege sichergestellt, so
kann die Formel noch ergänzt werden durch Beifügung der Zeichen d und 9 bei
den specifischen Namen.
Die Namen für Bastarde unterscheiden sich von den Artnamen, deren Regeln
sie im übrigen unterliegen, durch das Fehlen einer Ordnungsnummer und durch ein
dem Gattungsnamen vorgesetztes x Zeichen.
Beispiele: X Salïx capreola =* Salix aurita x caprea; Digitalis lutea Ç x purpurea
Digitalis lutea x purpurea Ç.
Art. 32. Bastarde zwischen Arten verschiedener Gattungen {intergenerische
Bastarde), oder Pflanzen, die man als solche ansprechen kann, werden ebenfalls mit
einer Formel bezeichnet; außerdem können sie noch einen Namen erhalten, wenn dies
als nützlich oder notwendig erachtet wird.
Die Formel besteht aus den in alphabetischer Folge angeordneten Namen der
Eltern. Der Bastard wird derjenigen der beiden Gattungen angeschlossen, deren
Namen im Alphabet voransteht. Dem Bastardnamen geht das Zeichen x voran.
Beispiel: X Ammophila baltica — Ammophila arenaria X Calamagrostis epigeios,
Art. 33. Bastarde dritten oder noch höheren Grades werden wie die gewöhnlichen
Bastarde mit einer Formel bezeichnet; etwaigenfalls können sie daneben noch
einen Namen erhalten.
Beispiel: X Salix Straehleri = S. aurita X cinerea x repens, oder S. {aurita X repens')
X cinerea,
Art. 34. Hat man verschiedene Formen eines Bastards zu unterscheiden
(vielgestaltige [pleomorphe] Bastarde, Kombinationen zwischen verschiedenen Formen
von Sammelarten), so ordnet man die Unterabteilungen innerhalb des Bastards eben
so an wie die Unterabteilungen der Art innerhalb der Art.
Beispiele: x Mentha villosa ß Lamarckii ( = M. longifolia x rotundifolia). Man kann
durch die Formel das Überwiegen des einen oder anderen der beiden Eltern andeuten, und zwar in
folgender Weise: Mentha longifolia X rotundifolia, Cirsium supercanum x rivulare USW. Man
kann in der Formel auch angeben, daß eine bestimmte Vai’ietät an der Bildung des Bastards teil
h a t; z. B. Salix caprea x daphnoides var. pulchra.
Empfehlung*.
X V II. Varietätsmischlinge (auch Blendlinge genannt [métis], oder Pflanzen, die man dafür
hält) können durch einen Namen und eine Formel bezeichnet werden. Den Namen der Mischlinge
geht das Zeichen x voran; sie werden innerhalb der Art bei deren Unterabteilungen eingeschaltet.
In der Formel stehen die Eltern in alphabetischer Folge.
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S e c tio n 4. Veröffentlichung der Namen und deren Datum.
Art. 35. Eine Veröffentlichung (Publikation) besteht in dem öffentlichen Verkaufe
oder der Verteilung von Druckschriften oder Autographien in unauslöschbaren
Schriftzeichen.
■ Werden neue Namen in einer öffentlichen Sitzung bloß mitgeteilt, oder in
Sammlungen oder öffentlichen Gärten aufgestellt, so entspricht dies noch nicht den
Bedingungen einer eigentlichen Veröffentlichung.
Beispiele. — Salvia oxyodon Webb et Heldr. wurde Ju li 1850 in einem autographierten und
dem öffentlichen Verkauf übergebenen Katalog veröffentlicht (Webb et Heldreich Catalogus plantarum
hispanicarum etc. ab A. Blanco lectarum, Parisiis, Jul. 1850, in folio). Es ist dies als wirkliche Veröffentlichung
zu betrachten, die freilich in diesem Falle nicht durch den Druck erfolgte. Dagegen
wurde im folgenden Falle ein Name n u r öffentlich mitgeteilt, ohne daß zunächst eine eigentliche
Publikation erfolgte: Cusson besprach die Aufstellung der Gattung Physospermum in einer Mitteilung
die im Jahre 1773 vor der Société des sciences de Montpellier gelesen wurde, darauf dieselbe 1782
oder 1783 noch einmal vor der Société de médecine zu Paris. Die eigentliche Veröffentlichung durch
den Druck fand jedoch erst im Jahre 1787 statt, in den Mémoires de Soc. roy. de médecine de Paris,
Vol. V. 1. part.
Art. 36. Vom 1. Januar 1908 an wird ein Name für eine neu aufgestellte
Gruppe recenter Pflanzen nur dann als gültig veröffentlicht angesehen, wenn ihm eine
Diagnose in lateinischer Sprache beigegeben ist.
Art. 36^'®. Vom 1. Jan. 1912 an werden die Namen neu aufgestellter
Gruppen fossiler Pflanzen nur dann als gültig veröffentlicht angesehen, wenn ihnen
eine lateinische Diagnose und außerdem eine Abbildung oder eine Analyse der wesentlichen
Merkmale des fraglichen Objekts beigegeben sind.
Art. 37. Wird eine Art oder eine Unterabteilung einer Art in einem Werk
mit vollständigem specifischen Namen oder Varietätnamen aufgeführt, ohne daß dem
Namen eine Diagnose oder ein Hinweis auf eine früher unter anderem Namen veröffentlichte
Beschreibung beigegeben ist, so hat ihre Veröffentlichung keine Gültigkeit.
Weder die Anführung in der Synonymie noch die nur gelegentliche Erwähnung eines
Namens genügen, um ihm den Anspruch auf gültige Veröffentlichung zu verleihen.
Ebensowenig ist die Erwähnung eines Namens auf einem Exsiccatenzettel, ohne gedruckte
oder autographierte Diagnose, eine gültige Veröffentlichung.
Tafeln, denen Analysen beigegeben sind, werden einer Beschreibung gleich
erachtet. Diese Bestimmung tritt am 1. Januar 1908 außer Kraft, und die nach
diesem Datum veröffentlichten Tafeln werden nicht mehr als gültig zugelassen, selbst
wenn ihnen Analysen beigegeben sind.
Beispiele. — Folgende Veröffentlichungen gelten: Onobrychis eubrychidea Boiss. Fl. or. II, 546
(ann. 1872), mit Beschreibung veröffentlicht; Panax nossibiensis Drake in Grandidier Jlist. phys. nat.
e t polit, de Madagascar, vol. XXV. t. V, III, 5. part. pl. 406 (ann. 1896), veröffentlicht in Form
einer von Analysen begleiteten Tafel; Cynanchum nivale Nym. S yll. fl. eur. 108 (ann. 1854—1855),
veröffentlicht mit Hinweis auf das früher beschriebene Vincetoxicum nivale Boiss. et Heldr.; Hieracium
Flahaultianum Arv. Touv. e t Gaut., veröffentlicht in einem Exsiccaten-Werke und mit einer gedruckten
Diagnose versehen {Hieradotheca gallica n. 935—942, ann. 1903). — Folgende Veröffentlichungen
sind dagegen ungültig: Sdadophyllum heterotrichum Decne. et Planch, in Rev. hortic. 4.
sér. III, 107 (ann. 1854), ohne Beschreibung wie auch ohne Hinweis auf eine früher unter anderem