tI
. I
G
; •
, 4
\i
:i
sich aber, ihn zu verallgemeinern und nachzuahmen. Wo endlich Regeln fehlen, oder
wo die Folgerungen aus den Regeln zweifelhaft sind, ist der herkömmliche Gebrauch
als Regel anzusehen.
Art. 6. Die Grundsätze und Ausdrucksformen der Nomenclatur sollen für
Botanik und Zoologie möglichst ähnliche sein; indessen ist die botanische Nomenclatur
von der zoologischen völlig unabhängig.
Art. 7. Man bezeichnet in der Wissenschaft die Gruppen mit Namen in
lateinischer Sprache, und zwar gilt dies für alle Rangstufen. Entnimmt man solche
Namen einer anderen Sprache, so erhalten sie lateinische Endungen, falls nicht schon
durch den Gebrauch Ausnahmen üblich geworden. Wenn man die Namen der Wissenschaft
in eine lebende Sprache tiberführt, so sucht man eine möglichst große Ähnlichkeit
mit den ursprünglichen lateinischen Namen zu wahren.
Art. 8. Man unterscheidet in der Nomenclatur zwei Kategorien von Namen.
Die erste Kategorie besteht aus Namen (oder vielmehr Kunstausdrücken, Terminis),
durch die man das gegenseitige Verhältnis der Gruppen zueinander gemäß ihrer
natürlichen Rangordnung auszudrücken sucht (systematische Einheiten). Die zweite
Kategorie umfaßt diejenigen Namen, die wir zur Bezeichnung jeder einzelnen der in
der Natur beobachteten Gruppen der Pflanzenwelt verwenden.
Art. 9. Die Regeln und Empfehlungen der botanischen Nomenclatur beziehen
sich auf alle Abteilungen des Pflanzenreiches, mögen sie nun rezente oder
fossile Formen darstellen; Ausnahmefälle werden besonders und ausdrücklich hervorgehoben.
Kapitel II. ß e z e ic h n u n g sw e is e d e r P flan z en g ru p p en n a c h ih rem Wesen
u n d ih r e r g e g e n s e itig e n Stufenfolge.
Art. 10. Jedes pflanzliche Einzelwesen (Individuum) gehört zu einer Art
(species), jede Art zu einer Gattung (genus), jede Gattung zu einer Familie (familia),
jede Familie zu einer Ordnung (ordo), jede Ordnung zu einer Klasse (classis), jede
Klasse zu einer Abteilung (divisio),
Art. 11. Man unterscheidet außerdem bei zahlreichen Arten Varietäten
(varietas) und Formen (forma), bei gewissen parasitischen Pflanzen Specialformen
(forma specialis), bei manchen kultivierten Arten sogar noch viel mehr Abänderungen;
Gattungen w'erden häufig noch in Sectionen (sectio), Familien in Tribus (Iribus)
gegliedert.
Art. 12. Bei verwickelteren Verhältnissen ist man oft in der Lage, noch
mehr Zwischengruppen unterscheiden zu müssen; dann kann man durch Vorsetzen
des Wörtchens Unter- (sub) vor den Gruppennamen Unterabteilungen dieser Gruppe
bilden, so daß z. B. Unterfamilie (subfamilia) eine Gruppe zwischen Familie und
Tribus bezeichnet, Untertribus (subtribus) eine solche zwischen Tribus und Gattung.
Die Gesamtheit der einander untergeordneten Gruppen kann demnach allein
für wildwachsende Pflanzen bis 22 verschiedene Stufen ergeben, die sich in folgender
Weise aneinander schließen:
Regnum vegetabile. Divisio. Subdivisio. Classis. Subclassis. Ordo. Subordo.
Familia. Subfamilia. Tribus. Subtribus. Genus. Subgenus. Sectio. Subsectio. Species.
Subspecies. Varietas. Subvarietas. Forma. Forma specialis. Individuum.
Genügt diese Liste noch nicht, so kann man sie durch Einschaltung von
Gruppen erweitern, nur dürfen diese weder zu Verwirrung noch zu Irrtümern Anlaß
geben.
Beispiel: Die Gruppen Reihe {series) und Unterreihe {suhseries) können noch zwischen
Untersection {subsectio) und Art {species) eingeschaltet werden.
Art. 13. Die Begrenzung einer jeden dieser Gruppen hängt bis zu einem
gewissen Grade von persönlichen Ansichten und dem Stande der Wissenschaft ab,
indessen darf ihre gegenseitige, durch den Gebrauch festgelegte Reihenfolge nicht
umgedreht werden; jede Gruppierung, in der Umkehrungen Vorkommen, ist unzulässig.
Beispiel für unzulässige Umkehrungen: Eine Form eingeteilt in Varietäten; eine Art, die
Gattungen umfaßt; eine Gattung, die in Familien oder Tribus gegliedert ist.
Art. 14. Aus der Befruchtung einer Art mit einer anderen Art geht ein
Bastard (hybrida) hervor; aus der Befruchtung einer Abänderung oder Unterabteilung
der Art mit einer Abänderung derselben Art geht ein Blendling oder Varietätsmischling
(mistus, franz. métis) hervor.
E mpfelilnng'en.
I. Bei der Anordnung der Arten innerhalb einer Gattung oder einer Unterabteilung der
Gattung bedient man sich typographischer Zeichen, der Buchstaben oder der Zahlen. Die Bastarde
werden hinter einer der Arten aufgeführt, denen sie entstammen, und man setzt bei ihnen das
Zeichen x vor den Gattungsnamen.
Bei der Anordnung der Unterarten innerhalb der Art bedient man sich der Buchstaben
oder der Zahlen; bei der Anordnung der Varietäten gebraucht man das griechische Alphabet (a, ß,
y usw.). Die Gruppen unterhalb der Varietäten und die Blendlinge werden nach Gutdünken mit
Buchstaben, Zahlen oder typographischen Zeichen aufgeführt.
Die Abänderungen der Kulturpflanzen sind, soweit dies möglich, den wilden Arten anzugliedern,
denen sie entstammen.
Bei den Parasiten, besonders den parasitischen Pilzen, wird es den Autoren, die den
lediglich nach biologischen Gesichtspunkten gekennzeichneten oder morphologisch nur wenig oder
kaum unterscheidbaren Formen kein Artrecht zuerkennen, anheimgestellt, innerhalb der Art noch
sogenannte Spezialformen {forma specialis, f . s p ) zu unterscheiden, die durch ihre Anpassung an
bestimmte Wirte charakterisiert sind.
Kapitel III. Be z e ich n u n g swe ise d e r v e rsch ied en en sy s tem a tisch en Gruppen.
Section 1. Allgemeine Grundsätze; Priorität.
Art 15. Für jede Pflanzengruppe kennt die Wissenschaft nur einen gültigen
Namen, und zwar ist dies in jedem Falle der älteste; nur muß er den Regeln der
Nomenclatur entsprechen und unterliegt außerdem den in Art. 19 und 20 ausgesprochenen
Bedingungen (vergl. Section 2).
Art. 16. Wenn man eine Gruppe mit einem Namen belegt, der übrigens
aus einem oder mehreren Wörtern bestehen kann, so will man dabei durchaus nicht
in erster Linie etwas über die Merkmale oder die Geschichte dieser Gruppe aussagen,
sondern der Name soll nur ein Verständigungsmittel sein für den Fall, daß von der
Gruppe die Rede ist.
/T