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Beispiele: Ficus indica, Circaea lutetiana, Brassica Napus, Lythrum Hyssopifolia, Aster novi-
belgii, Malva Tournefortiana, Phyteuma Halleri.
X I. Bei der Ableitung eines specifischen Namens von einem Personennamen verfährt man
auf folgende Weise:
a) Geht der Name auf einen Vokal aus, so wird der Buchstabe -i angehängt (z. B. Glazioui,
von Glaziou; Bureaui, von Bureau); jedoch wird bei Namen, die auf -a auslauten, meistens die Endung
-ae gebildet {Balansae, von Balansa).
b) Geht der Name auf einen Konsonanten aus, so wird die Endung -n angebängt (z. B.
Magnusii, von Magnus; Ramondü, von Ramond); geht jedoch der Name auf -er aus, so hängt man -i
an (z. B. Kerneri, nach Kerner).
c) Die Silben, die durch diese Endungen keine Veränderungen erleiden, behalten genau
ihre Rechtschreibung bei, ja es bleiben sogar die Konsonanten k und w wie auch Vokalzusammenstellungen
erhalten, die im klassischen Latein nicht gebräuchlich waren. Buchstaben, die dem Latein
der Botaniker fremd sind, werden in die geeignete Form überführt, diacritische Zeichen bleiben
fort. Die ä, ö, ü der germanischen Sprachen werden in ae, oe, ue, die 6, b, 6 der französischen
Sprache im allgemeinen in e unigewandelt.
d ) Die von Eigennamen abgeleiteten adjectivischen Namen unterliegen entsprechenden Vorschriften.
{Gerafiiurn Robertianum, Verbena Hasslerana etc.)
X I I . Entsprechendes gilt für die von Frauennamen abgeleiteten specifischen Namen; substantivische
Namen dieser Art erhalten die Endung des Femininum.
Beispiele: Cypripedium Hookerae, Rosa Beatricis, Scabiosa Olgae, Omphalodes Luciliac.
X I I I . Bildet man nach dom Lateinischen oder Griechischen aus zwei oder mehr Wurzeln
zusammengesetzte Namen, so dient im Lateinischen im Griechischen -o als Bindevokal; demnach
heißt es menthifolia, salviifolia, nicht menthaefolia, salviaefolia, Beginnt das zweite der in die Zusammensetzung
eintretenden Wörter mit einem Vokal, so kann man des Wohlklanges wegen den
Bindevokal auslassen {calliantha, lepidanthd). ac als Bindevokal ist nur in Fällen zulässig, wo die
Etymologie klarer erkennbar sein soll {caricaeformis, von Carica, mag neben cariciformis, von Carex,
bestehen).
X r v . Bei der Bildung der Artnamen beachte man außerdem noch folgende Vorschriften:
a) Allzu lange, schwer auszusprechonde Namen vermeide man.
b) Man vermeide Namen, die ein allen oder fast allen Arten der Gattung gemeinsames
Merkmal entlialten.
c) Man vermeide es, Namen von einer wenig bekannten Örtlichkeit oder einer solchen
beschränkter Ausdehnung zu entlelinen, falls nicht das Verbreitungsgebiet der Art ein durchaus
lokales ist.✓
d ) Man vermeide es, innerhalb derselben Gattung allzu ähnliche Namen zu verwenden,
und dies gilt besonders für solche, die sich nur durch ihre letzten Buchstaben unterscheiden.
if) Unveröffentlichte Namen, die sich in den Notizen der Reisenden oder auf Herbarzetteln
finden, verwende man n u r dann, wenn die Reisenden selbst ihre Veröffentlichung gutheißen.
/ ) Man vermeide Namen, die bereits einmal vorher innerhalb der gleichen Gattung oder in
einer verwandten Gattung Verwendung fanden und in die Synonymie verwiesen wurden (Homonyme).
g ) Man sollte nicht eine Art nach jemand benennen, der sie weder entdeckt, noch beschrieben,
noch abgebildet, noch sich irgendwie damit beschäftigt h a t
h) Man vermeide Artnamen, die aus zwei getrennten Wörtern bestehen.
z) Man vermeide Artnamen, die mit dem Sinne des Gattungsnamens einen Pleonasmus bilden.
Art. 27. Zwei verschiedene Arten derselben Gattung dürfen nicht den gleichen
specifischen Namen haben, aber derselbe specifische Name darf in mehreren Gattungen
verwendet werden.
Beispiele: Arabis spathulata DC. und Lepidium spathulatum Phil, sind beides gültige Namen
für zwei verschiedene Cruciferen; der Name Arabis spathulata N u tt in Torr, et Gray kann nicht
aufrecht erhalten werden, denn derselbe Name war bereits früher einer anderen gültigen Art der
Gattung Arabis gegeben worden {Arabis spathulata DC.).
Art. 28. Die Namen der Unterarten und Varietäten werden wie die specifischen
Namen gebildet und folgen letzteren nach ihrer natürlichen Rangfolge, wobei
die Namen höheren Grades den Anfang bilden. Dasselbe gilt für die Untervarietäten,
Formen und übrigen bei wilden Pflanzen vorkommenden, geringfügigen oder vorübergehenden
Abänderungen, die zur leichteren Übersicht mit einem Namen, oder auch
mit einer Zahl oder einem Buchstaben bezeichnet werden. Der Gebrauch binäi-er
Nomenclatur für die Unterabteilungen der Arten ist unzulässig.
Beispiele: Andropogon ternatus subsp. macrothrix (nicht Andropogon 7nacrothrix oder Andropogon
ternatus subsp. A. macrothrix); Herniaria hirsuta var. diandra (nicht Herniaria diandra oder
Herniaria hirsuta var. H. diandra); forma nanus, forma maculatum.
Empfehlangf.
XV. Die Vorschriften für die Bildung specifischer Namen gelten auch für die Namen der
Unterabteilungen der Arten. Diese richten sich, wenn sie Adjectiva sind, im Geschlecht stets nach
dem Gattungsnamen {Tkyrnus Serpyllum var. angustifolius, Ranunculus acris subsp. Friesianus).
XV bis. Die Specialformen werden vorzugsweise nach den Wirten benannt. Dabei ist die
Anwendung von Doppelnamen zulässig, falls dies wünschenswert erscheint.
Beispiele: Puccinia Hieracii f. sp. villosi, Pticciniastrum Epilobii f. sp. Abieti-Chamaenerii
Art. 29. Zwei verschiedene Unterarten derselben Art dürfen nicht den
gleichen Namen führen. Ein bestimmter Varietätname darf nur einmal innerhalb einer
und derselben Art verwendet werden, selbst wenn es sich um Varietäten handelt, die
verschiedenen Unterarten untergeordnet sind. Das gleiche gilt für Untervarietäten
und Formen. Es darf dagegen der gleiche Name für Unterabteilungen verschiedener
Arten Verwendung finden; Unterabteilungen einer Art dürfen denselben Namen führen
wie andere Arten.
Beispiele: Folgende Namen fü r Unterabteilungen von Arten sind nebeneinander zulässig
Rosa fu n d zillit var. leioclada und Rosa glutinosa var. leioclada; Viola tricolor var. hirta ist zulässig,
trotzdem es eine eigene verschiedene ältere Art Viola hirta gibt. Inkorrekt ist folgende Nomenclatur;
Erysimum hieraciifolium subsp. strictum var. longisiliquum und daneben Erysimum hieraciifolium Subsp.
pannonicum var. longüüiquum. (In diesem Falle haben zwei Varietäten innerhalb derselben Art den
gleichen Namen.)
Empfehlung*.
XVI. Es ist empfehlenswert, von der im zweiten Absätze des Art. 29 ausgesprochenen
Erlaubnis so wenig als möglich Gebrauch zu machen. Man vermeidet auf diese Weise Irrtümer und
Mißverständnisse und beschränkt auf ein möglichst geringes Maß die Namensänderungen, die sich
ergeben würden, falls Unterabteilungen der Arten zu Arten erhoben werden würden oder umgekehrt.
Art. 30. Den Formen und Blendlingen (métis) der Kulturpflanzen gibt man
frei erfundene, der lebenden Sprache entstammende, und von den lateinischen Bezeichnungen
der Arten und Varietäten möglichst abweichende Namen. Kann man sie auf
eine eigentliche Art, Unterart oder Varietät zurückführen, so deutet man dies in der
Anordnung der Namen an.
Beispiel: Pelargonium zonale Mistreß-Pollock.