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selben Namen mit Astro-; ebenso bei Rha, Rhe, Rhi, Rho, Rhy: Ra, Re, Ri, Ro, Ru, Ry,
wobei noch i: u: y vertauscht wurde, war die Konfusion kaum noch übersehbar.
Mit diesen haben wir im Lexikon den Anfang gemacht, um zu zeigen, dass die
Einheitlichkeit der Endungen für die häufiger vorkommenden derart zusammengesetzten Namen
unschwer durchzuführen ist. Durch Kongressbeschluss könnte diese Liste vermehrt werden,
z. B. -anthus, -phylium, -spermum, etc. — Für Polycarpus existieren 8 Varianten, für -phyllum 14,
für -anthus 11 Varianten; cfr. Rev. I p. CVII—CVIIL
45) Diese und andre griechische differente Schreibweisen sind teils aus dem Altertum
übernommen, teils durch die botanische Praxis entstanden; sie sind im Zweifelsfalle nach dem
vorherrschenden Gebrauch mit Rücksicht auf einheitliche Durchführung geregelt.
46) In diesen 3 Fällen ist beides richtig; zur einheitlichen Schreibweise wird die üblichere
Form empfohlen.
4'î') Festuca varia « genuina Gr.&G, ward in Festuca varia « euvaria 1. genuina Hack,
verändert; eurepens, eurubra, euovina, etc. sind neue hässliche Namen, wie pseudorubra,
pseudovina, die im Prioritätsfall zurückstehen müssen, also nicht bevorzugt werden dürfen,
und allenfalls zu « genuina (typica) subvar. euvaria untergeordnet, nicht aber übergeordnet
werden dürfen, Triticum ovatum var. euovatum, Triticum caudatum var. eucaudatum Aschs. &
Graeb. etc. sind ungeschickt. Eu sollte weder für Subfamilien, noch für Subspecies, sondern
nur für Subgenera beibehalten bleiben.
48) Z. B. Ernst H. C. Krause bëi Rubus-Hybriden.
49) I und J werden fortwährend in Registern verwechselt; der Konsonant j wurde im
alten Latein mit i geschrieben und davon lassen auch viele moderne Humanisten nicht.
Ausserdem wird j im Italienischen ganz anders, z.B. für ii, verwendet (cfr. Dizionario von
Rigutini & Bulle); daher auch manche italienische Abweichungen in lateinischen Namen.
50) Schlechte Register verdunkeln manchmal die Priorität (Rev. gen. IIIH: 199); sie machen
die wissenschaftliche Benutzung mancher Werke zum Teil unmöglich, weil sie dem Forscher
mehr Verlust an Zeit verursachen, als er Zeit bei der literarischen Ueberproduktion dafür
erübrigen kann. (Vergi, auch ABZ. 187 [35J und Bull. Boiss. 1894: 468).
Schlechte Register führen zu mangelhaften Arbeiten, weil gute Register erst die ordentliche
Basis zur weiteren Forschung herstellen. Deshalb sind diese Empfehlungen wichtiger
als viele überflüssige, selbstverständliche Empfehlungen im Codex von 1867, die im Codex
brevis entbehrlich sind.
öl) Hierzu liegen zwei verschiedene Entwürfe vor:
1) Im Codex emendatus § 70, der in Rev. gen. IIU Note 112 und pag. CCCCXI/II mit
Zusatz Ulli: 166 & 197—198 begründet wurde, der die Kompetenz der Mitglieder enger
umgrenzt und auf den vielleicht mehr bei definitiver Regelung durch einen Kongress zurückzukommen
sein wird. Von diesen Vorschlägen wurden insbesondere in § 21 die Kompetenten
sub dIV und V und VI aufgenommen, sowie die Ergänzung sub k, welche gegen Ueberrumpelungen
durch lokale Majoritäten gerichtet ist. Durch diesen Zusatz werden die Kongresse
erst wirklich international und gleichartig.
2X Der in Journal de botanique 1900 pag. LXII—LXIV publizierte neue Entwurf, der
dem Pariser Kongress 1900 vorlag. Dieser Entwurf ist das Resultat meines Vorschlages in
der Deutschen Botanischen Wochenschrift 1900 Nr. 3 für einen Nomenklatur-Kongress, worauf
R. von Wettstein weitere Vorschläge (Oesterreich. Bot. Zeitschrift 1900 Nr. 9) machte. Diese
wurden in einer Broschüre „Exposé sur les Congrès pour la Nomenclature botanique avec
6 propositions" (Genf 1900, Romet, 15 Seiten) behandelt und mit den Gutachten, resp. Empfehlungen
von 10 namhaften Autoritäten publiziert, auch dem Pariser Kongress vorgelegt.
Dieser nahm meine Vorschläge nur zum Teil an und wählte dann ein besonderes Bureau mit
n a c h langen Debatten beschränkter Vollmacht für den von mir vorg
e s c h l a g e n e n Nomenklaturkongress in Wien 1905. Das Pariser Bureau hat nun
gegen seine Vollmacht (Actes du Congrès bot. 1900: 462—463) willkürlich ein rätselhaftes
anonymes Plebiszit zur Wahl (Wahlstatistik fehlt) der internationalen Kommission arrangiert;
während seine Vollmacht nur lautet: „Nomination d'ici jusqu'à Juillet 1901 par les
S o c i é t é s botaniques pr incipales et l e s g r a n d s établ issement s botaniques des
divers pays d 'une commission chargée de préparer ce règlement (de la nomenclature)."
Diese zweite internationale Kommission darf man also als gefälschte bezeichnen. Seinen
ersten Auftrag sollte das Bureau bis Juli 1901 erledigt haben, er wurde aber teilweise bis
zum April 1902 verschleppt und ist jetzt noch nicht ganz erledigt. Ferner hat sich dieses
Bureau noch andre Unregelmässigkeiten zu schulden kommen lassen, z. B. Veröffentlichung
von 3 Zirkulären ohne Datum (!), wovon ausserdem eines im Widerspruch mit den andern
steht; dabei ist auch ein Beschluss des Pariser Kongresses 1900 eskamotiert worden: der Ausschluss
der italienischen Sprache (cfr. Note 13 S. XXXVI); dem Generalsekretär dieses Bureaus
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sind schon früher Unregelmässigkeiten bei Wahlen und illoyale Unterschriften nachgewiesen.
Ich habe daher gegen diese Manipulationen und gegen die zweite internationale Nomenklatur-
Kommission in der Allgem. Botan. Zeitschrift 1901: 49—61 und 1902: 163—166 protestiert.
„Les memb r e s de ladi t e commission désigneront les r appor t eur s pour
les diverses questions de nomenclature mise à l'étude et l 'examen des modes de proc
é d u r e s rélatif aux votes" (Actes du Congrès 1900: 463). Die Mitglieder dieser zweiten
Kommission haben also nur Recht zur Vorberatung, mithin auch kein beschliessendes Stimmrecht
auf dem Kongress erhalten. Die gegenteilige Konvention des Pariser
B u r e a u s mit Prof. R. v o n Wei t s tei n in Wien über S t immberecht igunge n ist
n i c h t gültig, denn der Pariser Kongress 1900 hat die Feststellung der Stimmberechtigungen
ausdrücklich nur den Kommissionsmitgliedern vorbehalten, so dass also das Pariser
Bureau auch hierbei seine vom Pariser Kongress erhaltene Vollmacht überschritt.
Im Pariser Bureau sind weder Autoritäten in Nomenklatur, noch legislative Sachverständige
(Kompetente, Experten) dafür; wenn nun dieses Bureau Botaniker in eine Kommission wählt,
so sind diese dadurch nicht expert und kompetent geworden; in der zweiten internationalen
Kommission fehlen sogar, wie schon der Redakteur des Journal of Botany 1902: 167 betonte,
nomenklatorische Experten und die allermeisten Mitglieder haben in Nomenklatur-Regelung
noch nichts geleistet. Legislativ expert ist bloss der, der sich mit den Lois de la Nomenclature
de 1867 speziell beschäftigte und der es verstand, Regeln diesen Lois anzupassen.
Wenn andre als Experten den Ausschlag geben, so wird es ein sogenannter Stimmv
i e h - K o n g r e s s , deren Beschlüsse meist wertlos sind, erfahrungsmässig bald verschwinden,
wie z. B. die Genueser Kongressbeschlüsse, oder das Chaos nur vermehren, wenn sie undurchführbar
sind und doch von Cliquen aufrecht erhalten werden. Botanisch-systematische Autorität
und Praxis nomenklatorisch legislativer Experten ist eben zweierlei.
Ich habe m.eine Vorschläge von 1900 ausserdem wenig in Rücksicht auf den Codex brevis
geändert und ergänzt, um doch wenigstens noch einen Kompromiss auf dem Wiener Kongress
1905 zu ermöglichen. Es ist ja jetzt kein Zweifel mehr, dass dieser Kongress nicht mehr
kompetent zu definitiven Nomenklatur-Beschlüssen wird und deren definitive Entscheidung
um 5 Jahre verschieben muss, ebenso dass die gewählte zweite Nomenklatur-Kommission
wenig Anerkennung finden wird; aber nur eine voll anerkannte Kommission kann die internationale
Ordnung herstellen. Es wird ihr nichts anders übrig bleiben, zu ihren provisorischen
Beratungen auch zu empfehlen: „de recommander pour le maintien de l'ordre provisoire
la publication a très bon marché de notre Lexicon generum phanerogamarum inde ab anno
MDCCXXXVII cum nomenclatura légitima internationali", wie ein solches Lexikon ini Expose
sur les Congrès pour la Nomenclature botanique von John Briquet, Hans Schinz, Tom von
Post, Alfred Cogniaux, Moritz Fünfstück, Carl Müller (Charlottenburg-Berlin), Gotthold Leimbach
befürwortet ward, welches Lexikon ( ± 900 Seiten) wir zum Preise von höchstens 12 Mark
gebunden 1903 publizieren.
Es darf nicht vergessen werden, dass jetzt mehr als je Gefahr im Verzuge ist iur die
internationale Nomenklatur und zwar durch vier e inf lussreiche Cliquen:
1) Englers Clique, welcher die Regelung durch einen Kongress verspottete (Rev gen. ilUi:
pag. 68), indem er darauf verzichtete, seine Regeln durch einen „sogenannten" allgenieinen
botanischen Kongress sanktionieren zu lassen. Gleichwohl ist er mit noch 8 seiner Mitarbeiter,
allerdings auf räthselhafte Weise, in die zweite internationale Kommission geraten. Der eine
seiner Mitarbeiter (Briquet) hat am Arrangement dieser gefälschten Kommission mitgeholîen,
und ein andrer seiner Mitarbeiter (R. von Wettstein) hat den Mitgliedern dieser Kommission
zu Gunsten Englers zum unberechtigten Stimmrecht auf dem Kongress verholfen^ Englische
und amerikanische Botaniker erhielten die Kongresszirkulare nicht in englischer Sprache und
wurden also vom Kongress abgestossen, der dadurch parteiisch werden kann. Vergl. auch
die nur den Kew-Index gelten lässt. Der gegenwärtige Direktor vom
Royal Kew Herbarium and Gardens, Sir William Th Dyer, ist unschuldig an dern servilen
Kew-Index mit seinem Kew obscuration principle und Kew ^f^ification principle^
S XXXVIII), denn Sir William hat am Kew-Index gar nicht mitgearbeitet ; er hat sich sogar dagegen
erklärt und dessen Nomenklatur nicht anerkannt. In einer Rede m Ipswich 895 geh
l e n und zwar in der botanischen Sektion der British Association (cfr. Journal of botany
S 3^ hat er proklamiert: ''It is a mistake to suppose that the Kew ndex expresses any
opinion of the validity of the names themselves.; Als ich ihn aber ^ P ^
internationalen Nomenklatur-Bestrebungen anzuschliessen erhielt
our own nomenclature." Dadurch setzt er sich in Widerspruch mit sich selbs ujid seiner
früheren Proklamation. Auch D. Jackson und Th. Durand verweigern im Prospekt des Supple-
T e n t S z L Kew-Index die Anerkennung der Kew-Nomenklatur. Der Kew-Index ist also nur