Neue Kommentare und ergänzende Citate.
La vérité est en marche.
1) „Di e V o r t e i l e von 1737 a 1 s N o m e n k I a t u r a n f a n g" in: Gärtnerisches Centralb
l a t t , Berlin, 1899 S. 68—72; Allgemeine Botan. Zeitschrift, Karlsruhe, 1899 8.67—68; Le
Monde des Plantes 1899 S. 4 3 - 4 4 ; Bulletin of the Torrey Botan. Club, New York, 1899
S. 488—492; Journal of Botany, London, 1900 S. 7—11; vergi, auch The Botanical Gazette,
Chicago, März 1899 S. 221—224.
2) Nomina delenda ex ignorantium initio 1753, 1, c.
3) Die zu Rev. IIIH zitierten Seitenzahlen bis 201 sind stets die der Einleitung.
4) Z. B.für Pilze, Algen, Flechten, Moose, Orchidaceen, Proteaceen, etc.; es ist auch undurchführbar,
wie in Rev. lini; 543, gezeigt.
ß) Cfr. § 6.
G) Cfr. § 4.
7) Cfr. § 9 & 10.
8) ABZ, =: Allgemeine Botanische Zeitschrift 1900: 101—191 (die Zahlen in Klammern
sind die des Sonderdruckes) „Nomenklatorische Revision höherer Pflanzengruppen und über
einige Tausend Korrekturen zu Englers Phanerogamen-Register."
ö) Wie z. B. die 4. Berliner These ; daran scheiterte die erste internationale Nomenklatur-
Kommission, die vom Genua-Kongress 1892 für den Englerschen Index inhonestans eingesetzt war.
10) Auf der Wiener Naturforscherversammlung 1894 ward dieses Princip mit 50jähriger
Verjährung von den Botanikern abgelehnt, dann in den von Prof. K. Schumann entworfenen
Aprilnomenklatur-Regeln, alias Berliner Schwindelregeln erneuert. Aber diese dem Pariser-
Codex nicht angepassten, quintanerhaften Privatregeln des Berliner botanischen Museum
sind bloss pro forma aufgestellt, und sie werden meist nur als Phrase gebraucht, um die überaus
willkürliche Berliner neueste botanische Nomenklatur angeblich zu rechtfertigen; sie wurden
nur mit der Reservatio mentalis angewendet, dass alle Werke mit abweichender Nomenklatur
wie auf einem Index librorum prohibitorum stehend, absichtlich ausgeschlossen wurden, so
dass also die erworbenen Rechte (Jus quaesitum) vieler Botaniker verletzt wurden und allermeist
unwissenschaftlich und unrechtmässig dabei verfahren ward. Bei ehrlicher Anwendung
hätten bloss bei Phanerogamen mindestens noch 350 von andern Autoren rechtmässig bevorzugter
Gattungsnamen angenommen werden müssen. Cfr. Rev. Hin; 58—132; Englers bot.
Jahrb. Beiblatt 63; ABZ.: 118 (8); Bot. Zentralblatt LXXIX: 409 sub 3. Es ist genügend bewiesen:
diese „Berliner botanischen Museumsregeln" sind perfid und stupid.
10b zz:: 53) Diese Schumannsche Schwindelregeln, die er stets missbräuchlich „Berliner
Regeln" nennt, werden in Englers jordanistisch ausartendem (cfr. Marantaceae, Myrsinaceae)
„Pflanzenreich" (Consp. regni veg.) mit Hilfe der Berliner Akademie angewendet; das ist aber
für die botanische Wissenschaft wertlos und schädlich. Es war seinerzeit Engler das einzige
stimmberechtigte, spezial-kompetente, d. h. einzige ordentliche systematisch-botanische Mitglied
dieser Akademie; Sapienti satl 49 von 51 Mitgliedern waren keine Botaniker, der andre
Botaniker kein Systematiker. Dadurch, dass diese Berliner Akademie sich nicht rektifiziert,
trotzdem jedes ordentliche Mitglied von den weiteren sehr bedenklichen Umständen Englers
durch betreffende Publikationen unterrichtet ward, ist sie zu einer A k a d emi e gegen die
W i s s e n s c h a f t geworden.
Es lehrt dieses Beispiel auch, was es für einen Wert hat, Akademien stimmberechtigt
in § 21 zur Reform der Nomenklatur-Gesetzgebung zu machen, ein Vorschlag, der nicht
ursprünglich von mir ausging; unter Umständen kann man da den Zerstörern des
i n t e r n a t i o n a l e n Codex zum Sieg verhelfen.
Sonst müssten prioritatis causa noch viele solche Namen erneuert werden.
12) Weitere Beispiele, cfr. Fami l i e 164, 214, 215, 235.
13) Die italienische Sprache (Rev. IIIH: 197) ist vom Pariser botanischen Kongress 1900
abgelehnt worden (Compte rendu sommaire page 12 par Perrot, secrétaire général du Congrès;
Neue Kommentare und ergänzende Citate. XXXVII
auffallenderweise ist dieser Beschluss in den Actes du Congrès: 463 weggelassen!!) Em kompetenter
Kongress sollte die italienische Sprache aber als international anerkennen, wie es
auch 1895 auf dem Geographenkongress in London geschah.
14) Es erscheint mir jetzt richtiger das Zeichen § in diesem Falle nachzusetzen, weil
nur die Nachsätze wegfallen dürfen. Wenn man schreibt: § A. DC. 1844 em. Hk.f. , so kann
die Emendation auf DC. oder auf das Datum bezogen werden; bei „§ em." ist die Sache
unzweifelhaft. , . , , , ^ . «
Man darf das „em." in der Regel nicht mit emendavit deuten, sondern hat „emendatione
Hookeri, etc. zu sagen, da die Emendation oft zufällig oder unabsichtlich ist. Ebenso corr. ^
correctione, nicht correxit, zumal manchmal Autoren Rückfälle zur Reformatio in pejus zeigen.
15) Es empfiehlt sich diese Manier, um solche Fehlercitate von wirklichen Synonymen
zu unterscheiden und sie, wie die Autorcitate sub b & c & d in „ " als entbehriich und verwirrend
zu kennzeichnen; in unserm Lexikon sind z, B. die Unmenge falscher Gruppencitate,
II a auch wenn jemand eine Art in eine unrichtige Gattung setzte, prinzipiell weggelassen
ebenso die Orthographie-Varianten unter dem gültigen und korrigierten Gattungsnamen, wahrend
älteste Synonyme dort nie fehlen. In manchen Werken wird manchmal schon ein Autor leichtfertig
zu einer Gattung zitiert, der weder eine Gattung noch eine neue Art dazu aufstellte,
sondern allenfalls nur eine bekannte Art falsch bestimmte, z.B. Platycarpum Spr. in Engler
& Prantls Werk. Es ist ein grosser Missbrauch, dass man häufig zu Gattungsnamen Autoren -
zitiert die nie eine solche Gattung aufstellten, sondern nur damit confus waren; eventuell
soll der Name der falsch dazu gestellten Art mit citieri werden, oder es ist dafür abgekürzt
spec err. zu setzen, sonst entstehen eben viele falsche Gattungscitate.
Iii) Z. B. Rhynchospora mit Rynchospora, Heleocharis und Eleocharis bei C. B. Clarke;
cfr. J. Urban, Symbolae antillanae II: 163—164.
Der Terminus technicus „Nomina seminuda" ist 1. c. scharf unterschieden und zuerst
von mir aufgestellt, später aber von der Berliner Schule excentrisch mit n. n. nomen nudum)
vermischt worden; cfr. Botan. Centraiblatt LXXIX: 407.
18) 1 c. steht „voriinneische" Namen; jetzt gelten aber auch die Namen aus L. systema 1
1735 nicht ' deshalb der andre Ausdruck „Veraltete". Die verschiedene Deutung der^oft massenhaft
citierten veralteten Namen (cfr. L., Ad., Bubani) erfordert ein besonderes Lexicon.
ií>) Ruppius fi. jen. edit. Haller 1745, Rumpf herb, amboinense edit. Burmann 1741- 1755
gelten weil von den Herausgebern emendiert; dagegen z. B. nicht: Eeuillée deutsche Ausgabe
1756-^1758 Boerhaave, Vaillants, Plumiers Opera posthuma oder Nachdrucke, auch nicht die
von Petiver, Herrera, Hernandez, etc., die man zum Teil hat berücksichtigen wollen.
20) Sollte dieses energische, aber bei der unübersichtlichen literarischen Massenproduktion
nötige Verbot nicht angenommen werden, so ist dieser Absatz (k) in § 19 zu versetzen.
In anonymen und Pseudonymen Publikationen wird oft viel Unfug getrieben, z. B.
die phantastischen, aber von DC. & BHgp. citierten Umtaufungen fast aller Coniferengenera
durch Johannes Senilis", nach D.Jacksons Guide to the Lit. Bot.: 140 ein Herr J.Nelson
Eberiso die anonymen unter Direktion von Thiselton-Dyer, der doch sonst wie in Flora oí
trop Afr etc. seinen Namen auf die Titel setzt, wenn er auch im Buch keine wissenschaftliche
Zeiie schrieb, herausgegebene und von Nicholson bearbeitete Kew tree list (cfr. Journal
of botany 1895: 29), worin z. B. neue Genera wie Hoilbrenckia hortul. und neben andern 30
noch weitere 7 neue zu Hederá Helix L. gehörige Artennamen (cfr. Kew-Index Suppl.: 19/)
sich finden, die man nur als Hederá elegantissima, H. bacci fera. . . Dyer & Nicholson „hortul."
citieren kann. Aber solcher Unfug sollte doch künftig nicht durch Citation befördert werden.
22) Z B Ernst H. L. Krauses zweite Auflage von Sturms Flora, worin eme Menge unnützer
Synonyme geschaffen sind, z.B. durch Einziehen aller Cruciferen zu einer einzigen
Gattung aller Lathyrus-Arten zu Pisum (umgekehrt wäre es allenfalls richtig), etc. Ausnahmsweise
wird einmal ein Autor citieri, sonst aber das Prinzip durchgeführi.
23) Z B mehrere Arten oder Subgenera oder Synonyme für Genera, mehrere Genera
für Familien Die Bestimmungen der ursprünglichen § 53, 54, 56 sind mangelhaft und wemg
präzis Obige Redaktion gilt für alle Gruppen : z. B. Varietäten, Spezies, Genera, Familien, ist
also obwohl umfassender, zugleich vereinfacht und präzis, sowie in der Praxis bewahrt.
' 24) In Nordamerika ist das die neueste Mode, wobei thatsächlich über Linne hinausgegangen
wird, kein Nomenklatur-Anfang existieri und eine total verschiedene Nomenklatur
entstehen muss die man aus zufällig zuerst stehenden Minoritätstypen konstruieri Jeder
Nomenklatur-Anfang, z. B. 1735, 1737, 1753, ergiebt bei Konsequenz eine recht verschiedene
Nomenklatur, aber ohne wirklichen festen Nomenklatur-Anfang lässt sich eine stabile Nomenklatur
gar nicht erreichen. Diese Stabilität ist aber das Hauptziel des Codex. — Cfr. Underwood
in Mem. Torr. Bot. Club 1899: 250-251. The Bot. Gaz. 1902 II : 156, etc., Deutsche
botan. Wochenschrift 1900: 34.