
der Koossa entlehne ich noch aus Albe r t i s Beschreibung
:
' Die Gefühle zarter, keuscher, auf gegenseitiger
; Werthsohätzung und auf Uebereinstimmung
der Gesinnungen beruhender Liebe sind den Koossa
ganz fremd. . Nur das Bedürfnifs wechselseitiger
Hülfeleistung im häuslichen Leben und der Naturtrieb
sch einen bei ihnen die Verbindung zwischen
dem Jüngling und dem Mädchen zu knüpfen.
Dafs diese Verbindung nach den Gesetzen dieses
Volks oder wenigstens nach einen unverbrüchlichen
Herkommen auf die ganze Lebenszeit und unauf-
löslich geschlossen wird, dafs also gesetzliche Ehen
vorhanden sind, ist wohl einer der gültigsten Be-
weise für die Meinung, das Volk der Koossa stehe
auf einer bedeutenden Stuffe sittlicher und geselliger
Ausbildung. -— Der junge Mann bewirbt sich
gewöhnlich zunächst tim die Zuneigung und Einwilligung
des Mädchens, doch sind auch die Fälle
nicht selten, wo es ihm weniger um ihre Zustimmung
als vielmehr darum zu thun ist, sie von dem
Vater für den geringstmöglichen Preis zu erhandeln
Dieser besteht immer' in einer gewissen
Anzahl von Kühen, deren der Bewerber erst einige
und, wenn die Aeltern damit nicht ¡zufrieden
sind; immer mehrere herbeibringt, bis man endlich
völlig übereingekommen ist. Selten beträgt
die Zahl mehr als zehn und zwar nur bei beson-
derm Reichthum des Bräutigams oder bei ausgezeichneter
Schönheit der Braut. Die Unterhandlung
über den Preis dauert gewöhnlich mehrere
Tage, weil beide Theile immer auf ihren Vortheil
Bedacht sind und durch Zögern ihren Gegentheil
zum En.tschlufs zu bringen hoffen. Ist endlich der
Handel abgeschlossen, so begiebt sich die Braut
nebst ihren Aeltern, Verwandten und Gespielen
nach der Wohnung des Bräutigams, wo sich
das Oberhaupt des Kraals nebst seinem Gefolge
und fast sämtliche Einwohner einfinden. Dann
. mufs sich die Braut einer genauen Untersuchung
[ihres Gesundheitszustandes unterwerfen, welche
einige Frauen aus des Bräutigams Sippschaft an
einem abgesonderten Orte mit ihr vornehmen*
Inzwischen wird eine Menge Vieh geschlachtet;
mit dessen Fleische man sämtliche Gäste vier Tage
lang bewirthet. An diesem vierten Tage wird die
Braut, nachdem sie von ihren Gespielefa geschmückt
und namentlich ganz frisch gefärbt is t, von zwei
derselben in die Mitte genommen und in dem
ganzen Kreise, nackt und nur mit einem Gürtel
umkleidet, umhergeführt, damit ein jeder der Anwesenden
sich von ihrer vollkommenen Gesundheit
und Schönheit überzeuge. Dann wird sie vor
das Oberhaupt geführt, das mit seinem Gefolge
in der gemeinschaftlichen Viehhürde des Kraals
Platz genommen hat, und nun förmlich seine Einwilligung
zu der Heirath ertheilt, zugleich aber
jauch der Braut die nachdrückliche Ermahnung
^icbt, dafs sie sich fortan als eine treue Ehefrau
jund arbeitsame Hausfrau zu betragen und dafür
zu sorgen habe, dafs nie Klage über sie gehört
jwerdte. Wenn sie fortgegangen ist, mufs der Bräutigam
sich dem Oberhaupte darstellen und erhalt
ähnliche Ermahnungen, besonders zur Sorge für