und Mutterschaften, Schärfer noch Kopfschaften und Schnurschaften unterscheiden, wobei dann jegliches Missverständnis ausgeschlossen wäre. Denn die Hauptsache ist einmal die phallische, zum anderen die uterine Einheit, die in der Geschlechterfolge Hunderte und Tausende umfassen und aneinander binden mag. Nicht die Familien, sondern die Sippen sind oder waren politische und nicht zum wenigsten auch religiöse Körperschaften. Sie deckten sich einst vielleicht gänzlich mit den Erdschatten. So kommen denn bei allem Mutterrecht, und trotz der verschollenen Makünda, auch die Männer zur vollsten Gleitung. Und da ist das, was dem Totem entspricht, doch wohl mehr als bloss eine willkürliche Auflage der Bangänga. Die Mutterschaft — tschimäma — wird offenkundig. Aber die nicht an der Geburt, sondern an der Zeugung hängende Vaterschaft —- tschintäta und somit die Abstammung, die Ahnenreihe, namentlich der Kinder mehrerer Frauen eines Mannes, bedurfte des kennzeichnenden Symboles. Und dieses gleich einem Wappen den Kindern zugestandene Merkmal bedeutet, ungefähr wie in der Hauptsache doch wohl die merkwürdige Einrichtung des Männerkindbettes auch, rechtliche Anerkennung der Sprösslinge durch den Erzeuger. Es bindet mithin bei Vielweiberei in phallischer Einheit auch die uterin getrennten Geschwister. Mögen die Söhne wie die Töchter die Mutter als Hauptperson lieben und ehren und ihre Kindespflicht mit rührender Treue ausüben: das Totem bindet sie auch an den Vater, an den Übermittler des Daseins und der Ahnenart. Sie sind den Ahnen wie dem Vater Treue schuldig und haben für den Alternden, für den Vereinsamten einzutreten. Nötigenfalls sorgen sie für den Verstorbenen, für die Beerdigung seines Leibes und für seine Seele, damit die ihre Buhe finde. Es ist mir überdies versichert worden, dass vormals der Erstgeborene — muPäng i^ ^ s o g a r die Blutrache für den Vater übernehmen musste, wenn die eigentlich dazu Verpflichteten zögerten. Denn, wie schon früher erwähnt, die Blutrache liegt oder lag der Familie, der Schnurschaft ob, denn Tötung trifft den Leib, und das Leibliche kommt aus der Mutter, wie die Pflanze vom Saatkorn oder Steckling aus der Erde. Anders ist es bei den Mifümu. Da sie höchsten Ranges sind, und die eines Landes, einer Erde als Geschwister gelten, folglich sich nicht vermischen dürfen, da ihnen die Mutterschaft alles bedeutet, kommen die beliebigen Väter niedrigeren Ranges nicht in Betracht. Bei kinderreichen Fürstinnen, die fleissigen Gebrauch von ihren Vorrechten machten, könnten der Väter viele sein. So haben die Mifümu nur Familie, Mutterreihe. Sie sind Kaste, mit eigenem Gräberfelde und einheitlichem Totem, soweit es noch gilt. Es ist die stärkste Raubkatze des Gebietes, das Königstie r, Staatssymbol, der Leopard, der freilich in den bewohntesten Gebieten so gut wie ausgerottet ist. Welche seltsamen Gebräuche mit seiner Erlegung verbunden waren, ist Seite 220 geschildert worden. Es ist noch die Frage zu beantworten: Gilt alles in das Tschlna Einbegriffene als unverletzlich, meinetwegen auch als heilig, oder nur die Satzung an sich? Jenes etwa deswegen, weil man rätselhafte persönliche Beziehungen zu haben glaubt, oder weil man es sich von Kräften oder höheren Mächten durchwaltet denkt? Diese, nämlich die Satzung, gleichgültig worauf sie gerichtet sei, um der Art der Auferlegung, der Ererbung willen? Im allgemeinen gilt bei den Bafiöti nur die Satzung für unverletzlich. Anders war es einst vielleicht bei denen, die, wie Battell meldet (Seite 457), Fleisch, also Tiere als Kin hatten, wie denn auch die Angehörigen einer Sippe der Ovahörerö die Chamäleons schonen und ehren, und sogar zum heiligen Feuer tragen, oder trugen, wie es jetzt heissen muss, um sie ein wenig auf der Asche herumspazieren zu lassen. Aber wie sollte ähnliches Tun möglich sein mit Rum, Herzensgüte, Regen, Wohltätigkeit, Baumwollstoff und was sonst noch als Totem gilt, auch wenn wir mancherlei Bezeichnungen als Rufnamen von Ahnen betrachten? Wie könnte eine Ehefrau in ihrer Hauswirtschaft und in ihrer Pflanzung mit verbotenen Dingen hantieren? wie könnte sie für ihren Mann und für ihr Gesinde, wenn sie welches hat, sorgen? Tatsächlich wird ohne weiteres ein Strauch, ein Baum abgehackt, dessen Frucht, wird ohne Anstand ein Tier getötet, dessen Fleisch tschlna ist. Denn Frucht und Fleisch lassen sich an andere verwerten. Meinem Jungen Ndembo war der Buschbock tschlna, dennoch scheute er keine Anstrengung, ihn zu schiessen. Mavüngo, einem anderen unserer Jungen, war die Ziege tschlna, trotzdem half er welche schlachten. Vom verbotenen Fleische wollten die Jungen freilich nicht essen; Ndembo meinte jedoch, bevor er verhungerte, würde er es wohl tun. Ängstliche Gläubige werden Verbotenes vielleicht nicht einmal anfassen, selbst wenn Berührung nicht mit eingeschlossen ist. Wir kamen aus diesem Grunde um ein abgetriebenes riesiges Krokodil. Doch mag es sein — man lernt nie aus bei Primitiven wie bei Zivilisierten —, dass die im Kahne abgesandten Leute des einen Tschlna gerade für diese Echsenart bloss vorschoben, um sich die Schlepparbeit zu ersparen, weil sie bei ausgehendem Wasser ' gewiss ein paar Stunden hätten gegen den ziemlich starken Strom ankämpfen müssen. J e nach Art der Satzungen und je nach Art der Leute werden die einzelnen Vorfälle sehr verschieden verlaufen. Nur nicht unvorsichtig verallgemeinern. Natürlich erweist sich menschliches Begehren und Wollen, wie überall, stärker als die Macht der Einrichtung. Freigeister, Trotzköpfe, Selbstbewusste, Leichtsinnige rütteln daran, werden kühner, wenn
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